Drucksache Nr. 2633/2004:
Bewilligung von Theaterbeihilfen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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2633/2004
2
 

Bewilligung von Theaterbeihilfen

Antrag,

zu beschließen:

Die Freien Theatergruppen Hannovers werden im Haushaltsjahr 2005 entsprechend
den Empfehlungen des Theaterbeirates in nachstehender Höhe gefördert.


I. Grundförderung für das Jahr 2005 entsprechend des Vorjahresbeschlusses 2004 bis 2006 (Drucksache Nr. 0358/2004)

Commedia Futura 60.000 €

Figurentheater Filou Fox
Figurentheater Marmelok
Figurentheater Seiler
Als Zusammenschluss THEATRIO insgesamt 45.000 €

Compagnie Fredeweß 23.000 €
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 60.000 €
Theater an der Glocksee 50.000 €
Theater fensterzurstadt 12.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 70.000 €
320.000 €



II. Produktionsförderung für 2005 (einmalig)

Commedia Futura 8.000 €
Compagnie Fredeweß 15.000 €
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 10.000 €
Theater an der Glocksee 15.000 €
Theater fensterzurstadt 35.300 €
Theaterwerkstatt Hannover 15.000 €
Theatrio 8.000 €
Theater Erlebnis 0 €
106.300 €

Die Theaterzuwendungen 2005 gem. Anlage 1 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2005 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt.

Theatern, die zugleich Grund- und Produktionsförderung erhalten, wird die gesamte Zuwendung in gleichen Raten ab Beginn des Jahres ausgezahlt, auch wenn die Haushaltssatzung noch nicht genehmigt ist.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 426.300 Euro in 2005 stehen bei der Haushaltsstelle 1.3312.718600.6 im Haushaltsplan 2005 bereit.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden von der vorstehenden Drucksache nicht berührt. Die Förderung wird von einem paritätisch besetzten Beirat empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen426.300,00 €1.3312.718600.6
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt426.300,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-426.300,00 € 

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) und am 03.07.2003 die geänderte Fassung (Drucksache Nr. 1214/2003) beschlossen.

Bestandteil dieser Richtlinien ist die Berufung eines Beirates, der eine künstlerisch beratende Funktion gegenüber dem Kulturausschuss hat. Er gibt eine Empfehlung über die Verteilung der Grund- und Produktionsfördermittel ab.

Die Richtlinien zur Theaterförderung unterscheiden eine Grund- und eine Produktionsförderung.


Die Grundförderung dient der Festigung einer in der Vergangenheit erfolgreichen Theaterarbeit im Sinne der Förderkriterien. Sie soll dazu beitragen, insbesondere
die vertraglich langfristigen fixen, institutionellen Kosten kalkulierbar abzusichern.
Die Grundförderung wird in der Regel für drei Jahre vergeben.
Sie wird auf der Basis eines Konzepts für die Theaterarbeit der nächsten drei Jahre vergeben, aus dem die künstlerischen Ziele und die längerfristige Perspektive der Gruppe erkennbar werden. Dazu soll ein Wirtschaftsplan vorgelegt werden.
Voraussetzung für die Grundförderung sind eine mindestens dreijährige Theaterarbeit in Hannover und mindestens vier professionelle Produktionen, die mit öffentlicher Resonanz in Hannover aufgeführt worden sind.

Die Produktionsförderung dient der Finanzierung einer Inszenierung und Aufführung, deren Beschreibung eine den Förderrichtlinien entsprechende Qualität erwarten lässt. Darüber hinaus kann auch die Wiederaufnahme oder Weiterentwicklung bereits aufgeführter Produktionen gefördert werden.
Die Produktionsförderung kann auch der Einstiegsförderung zur Unterstützung neuer Gruppen / Produktionsgemeinschaften dienen, ebenso wie der Förderung einzelner Produktionen von Gruppen, die zugleich Grundförderung erhalten.
Die geförderte Produktion soll in Hannover in angemessener Vorstellungszahl aufgeführt werden.

Der Beirat hat die als Anlage 1 beigefügten Empfehlungen zur Förderung der Freien Theater vorgelegt. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt diesen Empfehlungen. Die Grundförderung entspricht den Vorschlägen des Theaterbeirats für das Jahr 2005, die dieser bereits im Vorjahr und für eine dreijährige Dauer je Theater gemacht hat.
 41.112
Hannover / 13.12.2004