Drucksache Nr. 2632/2019:
Verlängerung der im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 603, 1. Änderung, "Bredero-Hochhaus" vereinbarten Realisierungsfrist für die
Aufnahme der Bautätigkeiten

Inhalt der Drucksache:

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2632/2019
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Verlängerung der im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 603, 1. Änderung, "Bredero-Hochhaus" vereinbarten Realisierungsfrist für die
Aufnahme der Bautätigkeiten

Antrag,

die im wirksamen Durchführungsvertrag vom 12.01.16/ 17.03.16 vereinbarte Realisierungsfrist für den Umbau des Bredero-Hochhauses, nach der die Vorhabenträgerin - die Maxime Investment GmbH, Hauptstr. 100, 40668 Meerbusch - zur Aufnahme der Bautätigkeiten im Oktober diesen Jahres verpflichtet war, wegen des aktuell anhängigen Klageverfahrens zunächst um ein Jahr bis zum 15.10.2020 zu verlängern.

Sofern das Klageverfahren bis dahin nicht abgeschlossen ist, wird beantragt, die Verwaltung eigenmächtig über eine erneute Fristverlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 15.10.2021 entscheiden zu lassen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Fristverlängerung des Durchführungsvertrages wird im Zusammenhang mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 603, 1. Änderung, erforderlich. Die in der Drucksache zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 603, 1. Änderung, dargestellten und geprüften Gender-Aspekte gelten für die beantragte Fristverlängerung zur Aufnahme der Bautätigkeiten im gleichen Maße. Auf sie wird daher verwiesen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Seit mehr als drei Jahren will der holländische Investor Maxime Investment GmbH das Bredero-Hochhaus umbauen und aus elf Büroetagen, die früher zu gewerblichen Zwecken genutzt wurden, ca. 120 Wohnungen entwickeln.

Dabei ist er entsprechend § 4 Abs. 2 und 3 des wirksamen Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 603, 1. Änderung, vertraglich verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Baugenehmigung mit den Baumaßnahmen zu beginnen und diese innerhalb von 24 Monaten nach Baubeginn fertig zu stellen.

Die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 15.04.19 erteilt, so dass Fristablauf für den Baubeginn Mitte Oktober diesen Jahres war. Allerdings kann der Umbau des Bredero-Hochhauses weiterhin nicht begonnen werden, da er wegen zivilrechtlichen Hindernissen derzeit nicht umsetzbar ist.

Zusammenfassend dreht sich die komplexe Rechtsstreitigkeit, die aktuell in der 1. Instanz des Amtsgerichts Hannover behandelt wird, um die Frage, ob das hannoversche Grundbuchamt die Nutzungsänderung von Büros auf Wohnungen mit von außen angesetzten Balkonen hätte eintragen dürfen.

Das Grundbuchamt sperrt sich, die Eintragung zu vollziehen, weil zwar alle Eigentümer vor Jahren zugestimmt haben, allerdings die Änderung nicht notariell in der Teilungserklärung hinterlegt wurde. Damit ist der gesamte Umbau aktuell blockiert, denn ein neuer Einzeleigentümer, der während der Umplanungsphase eine Wohnung im Bredero-Hochhaus gekauft hat, möchte die bisherige Fassade erhalten.

Die Maxime Investment GmbH hat daher mit Schreiben vom 14.02.2019 beim Amtsgericht Hannover Klage auf Zustimmung des Eigentümers erhoben. Bis zu einem positiven Ausgang des Klageverfahrens können die Umbaumaßnahmen des Bredero-Hochhauses nicht umgesetzt werden.

Da derzeit nicht absehbar ist, wie lange sich ein solches Verfahren hinziehen wird, erachtet die Verwaltung eine Verlängerung der im Durchführungsvertrag vereinbarten Realisierungsfrist für die Aufnahme der Bautätigkeiten zunächst bis zum 15.10.2020 als sinnvoll.

Sofern der Rechtsstreit bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen ist, wird empfohlen, die Frist ohne erneute Beteiligung der Politik um ein weiteres Jahr bis zum 15.10.2021 zu verlängern.

Sollte das Klageverfahren auch zu diesem Zeitpunkt zu keinem abschließenden Ergebnis gelangt sein, wird eine politische Entscheidung über den weiteren Fortgang des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 603, 1. Änderung, und den damit zusammenhängenden Durchführungsvertrag erforderlich.

Die in § 4 Abs. 3 des Durchführungsvertrages vereinbarte Frist zur Gesamtfertigstellung der Umbaumaßnahmen des Bredero-Hochhauses innerhalb von 24 Monaten nach Baubeginn bleibt unangetastet.
61.16 
Hannover / 22.10.2019