Drucksache Nr. 2632/2003:
Nachhaltige Gebäudesanierung
hier: Grundschule Glücksburger Weg 6

Inhalt der Drucksache:

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2632/2003
10
 

Nachhaltige Gebäudesanierung
hier: Grundschule Glücksburger Weg 6

Antrag,

  1. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO zum Teilersatzbau und der Sanierung der Grundschule Glücksburger Weg 6 in Höhe von insgesamt 2.330.000 € sowie
  2. der Mittelfreigabe in Höhe von 500.000 €, der Auftragserteilung im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.315.000 € und
  3. dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung:

Mittel stehen im Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudewirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2003 zur Verfügung:
  • Position 2SB.01-01 ( Nachhaltige Gebäudesanierung Schulen ) in Höhe von 400.000 €
  • Position NSB.01-07 ( Schadstoffsanierung ) in Höhe von 100.000 €
  • Position NSB.01-02 (Nachhaltige Gebäudesanierung) in Höhe von 1.315.000 im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung (VE) zu Lasten 2004.



Die Fortführung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2005 mit 485.000 € aus der Position NSB.01-02 (Nachhaltige Gebäudesanierung) im Wirtschaftsplan des Fachbereiches Gebäudewirtschaft.

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes 2004 der Landeshauptstadt Hannover sind bei der Haushaltsstelle 2.2100.935400.6/901 Einrichtungsmittel in Höhe von 30.000 € vorgesehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden, ob
die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit
Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (siehe Drucksache 1278 / 2003)

Zu 1.
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Zu 2.
Frauen können von der geplanten Neubaumaßnahme in folgenden Funktionen betroffen sein:
als Schülerinnen, Lehrerinnen, Mitarbeiterinnen im Verwaltungsdienst,
als Elternteile, Sportlerinnen und
als sonstige Besucherinnen.

Bei den Baumaßnahmen ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.
In den Sanitär-, Dusch- und Umkleidebereichen wird eine Geschlechtertrennung vorgesehen. Der Umfang der jeweiligen Anlagen entspricht den rechtlichen Vorgaben.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung2.300.000,00 €Wirtschaftsplan GWB (s. S. 1)Sachausgaben110.000,00 €1.2100.535000.1
Einrichtungsaufwand30.000,00 €2.2100.935400.6-901Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten1.800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt2.330.000,00 € Ausgaben insgesamt111.800,00 € 
Finanzierungssaldo-2.330.000,00 € Überschuss / Zuschuss-111.800,00 € 

Begründung des Antrages

Bereits im Rahmen seiner Beschlussfassung zum Sonderprogramm Sanierung Infrastruktur hat der Rat die Verwaltung 1999 beauftragt, zur baulichen Sanierung der städtischen Schulen und Kindertagesstätten ein mehrjähriges und umfassendes Sanierungsprogramm aufzulegen ( vgl. Drucksache 1967/99). Seitdem wurden die Sanierungsprogramme 2000, 2001 und 2002 beschlossen und umgesetzt.

Im November 2002 hat der Verwaltungsausschuss der Beschlussdrucksache Nr. 2815/2002 zum Jahresprogramm 2003 / 2004 ,,Nachhaltige Gebäudesanierung‘‘ zugestimmt und damit die Verwaltung beauftragt, Haushaltsunterlagen für die in der Drucksache genannten sanierungsbedürftigen Schulen und Kindertagesstätten zu erstellen.

Die ,,Nachhaltige Gebäudesanierung‘‘ ist Bestandteil / Fortsetzung des im Mai 2000 dem Rat vorgestellten Handlungsprogramms zur Stadtentwicklung 2001- 2005.

Ziel der “Nachhaltigen Gebäudesanierung” ist – neben der Sanierung der Bausubstanz – auch die Umsetzung weiterer Maßnahmen wie die Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen (Feuerwehr, GUV, GAA), Barrierefreiheit, Informations- und


Kommunikationstechnik (IuK) und Umwelt- und Klimaschutzanforderungen. Angestrebt wird, in den sanierten Gebäuden in den nächsten 5 – 10 Jahren keine größeren Baumaßnahmen durchführen zu müssen.

Die Objekte wurden nach ihrer Sanierungsbedürftigkeit ausgesucht. Auf Grund von Voruntersuchungen und einer gutachterlichen Feinanalyse ist die Grundschule Glücksburger Weg in das Zweijahresprogramm 2003 / 2004 der “Nachhaltigen Gebäudesanierung” aufgenommen worden.


Terminplanung:

Es soll im Frühjahr 2004 mit den Abbrucharbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Sommer 2005 geplant.

Der Schulbetrieb wird während der Bauzeit durch temporäre Auslagerung der betroffenen Bereiche in Ausweichquartiere sichergestellt.


Schulentwicklung:

Die GS Glücksburger Weg ist 2-zügig, und zwar hat sie im laufenden Schuljahr 2003 / 04 jeweils 2 Klassen der Jahrgänge 1 - 4 bei insgesamt 183 Schülerinnen und Schülern.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Schulstandort langfristig zur schulischen Nutzung benötigt wird.


Baubeschreibung:

Das Hauptgebäude der Grundschule Glücksburger Weg wurde in den Jahren 1968 bis 1971 im Wesentlichen in Holzständerbauweise erstellt. Die Sporthalle besteht aus einer Stahl-Stahlbeton-Konstruktion und wurde 1970 bis 71 erstellt. Die 3 Klassentrakte des Hauptgebäudes wurden bereits abgerissen und 1999 durch einen 2-geschossigen Neubau ersetzt. Die zentrale Aula wurde in dem Zusammenhang saniert. Der verbliebene und nicht wirtschaftlich sanierungsfähige Verwaltungs- und Fachklassenbereich soll durch einen 2-geschossigen Neubau im Anschluss an die verbleibende Aula ersetzt werden. Der gleichartige Umkleidebereich wird durch einen eingeschossigen Ersatzbau direkt an der Sporthalle wiederhergestellt.

Für die Sporthalle ist eine Sanierung vorgesehen.

Einzelheiten können aus der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.

Besonderheiten:

Barrierefreiheit
Der bereits 1999 fertigestellte Bauabschnitt verfügt über 9 Unterrichtsräume und einen Computerraum. Davon befinden sich für jeden Jahrgang ein Unterrichtsraum sowie der Computerraum im barrierefrei erschlossenen Erdgeschoss. Der geplante neue Fachklassen- und Verwaltungstrakt wird mit einem Aufzug ausgestattet und ist damit barrierefrei. Ein Behinderten-WC ist bereits im Erdgeschoss eingerichtet.
Der geplante Umkleidebereich wird ebenfalls barrierefrei und erhält ein Behinderten-WC.

Sicherheitstechnik
Die von der Feuerwehr und dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) geforderten Maßnahmen wurden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und in das Programm aufgenommen.

IuK-Technik
Das Elt-Leitungsnetz wird den zeitgemäßen Standards entsprechend ausgeführt. Es werden die technischen Voraussetzungen für die IuK-Vernetzung des Schulverwaltungsbereiches geschaffen.

Grundstücksabtrennung
Im Zuge der Planungen für den Standort GS Glücksburger Weg 6 wurde festgestellt, dass eine Teilfläche des Außengeländes der Grundschule nicht mehr für den Schulbetrieb erforderlich ist. Es soll deshalb versucht werden, als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, eine ca. 1.730 m² große Fläche zwischen der Sporthalle und dem Spielplatz an der Appenrader Straße zu veräußern. Diese Abtrennung ist einvernehmlich mit der Schule abgestimmt worden.
Neben dem Zinseffekt aus dem Verkaufserlös würden sich eingesparte regelmäßig notwendige Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen für dieses Teilgrundstück positiv auf das Haushaltsergebnis der Landeshauptstadt Hannover auswirken.


Folgekosten
Die Nebenkosten werden durch die Energieeinsparungen infolge energetisch besserer Baustandards und kompakterer Bauweise reduziert. Die tatsächlichen Energie- und Wasserverbräuche sind allerdings sehr stark vom Nutzerverhalten abhängig.
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Hannover / 01.12.2003