Informationsdrucksache Nr. 2631/2020:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag aus Drs. Nr.1756/2020, Transparenz des Haushaltsplans für die Stadtbezirksräte erhöhen

Inhalt der Drucksache:

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2631/2020
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Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag aus Drs. Nr.1756/2020, Transparenz des Haushaltsplans für die Stadtbezirksräte erhöhen

Am 24.09.2020 wurde vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, dass die Verwaltung fortan für mehr Transparenz im Haushaltsplan sorgt. „Dazu soll für ausgewählte Aufwendungen in geeigneten Teilhaushalten und für alle Investitionsmaßnahmen dargestellt werden, in welchem Umfang welche Stadtbezirke von den Etatplanungen im Zuge ihrer Entscheidungsrechte betroffen sind.

Die Verwaltung legt schnellstmöglich eine entscheidungsfähige Vorlage vor, in der die ausgewählten Aufwendungen und geeigneten Teilhaushalte dargestellt werden.


Die Prioritätenlisten mit Maßnahmen, die den Stadtbezirksräten zu den Haushaltsplanentwürfen vorgelegt werden, werden dementsprechend erweitert."


Bereits vorliegende Informationen

Gem. § 9 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover werden die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte folgendermaßen definiert: „Soweit nicht der Rat nach § 58 Absatz 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die nach § 85 Absatz 1 Nrn. 3 bis 6 NKomVG der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister obliegen, entscheidet der zuständige Stadtbezirksrat unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt in folgenden Angelegenheiten:“ Nachfolgend werden unter Punkt 1 bis 14 die jeweiligen Aufgaben abschließend aufgelistet, für die der Rat den Stadtbezirksräten gemäß § 9 Absatz 2 der Hauptsatzung Haushaltsmittel zur Verfügung stellt.

Die Verwaltung trägt dem seit Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens mehrfach geäußerten Wunsch der Stadtbezirksräte auf mehr Transparenz für Planungen, die im Rahmen der Entscheidungsrechte der Stadtbezirksräte liegen, bereits in vielfacher Weise Rechnung:



- Repräsentations- und Verfügungsmittel für jeden Stadtbezirk
Gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 10 der Hauptsatzung werden den Stadtbezirksräten mit jedem Haushaltsplan Mittel zur alleinigen Zweckbestimmung zur Verfügung gestellt (sog. Zuwendungen). Über die Gesamthöhe der Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte entscheidet der Rat jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung auf Basis der Beschlussdrucksache 1299/2018 zur Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Haushaltsmittel innerhalb der Stadtbezirksräte sowie der jeweils aktuellen Einwohnerzahlen. Damit einher geht auch die Entscheidung über die Gesamtansätze aller Stadtbezirksratsmittel getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt. Die Stadtbezirksräte haben die Möglichkeit, sich im Anhörungsverfahren zur jeweiligen Haushaltsplanaufstellung zu ihren finanziellen Bedarfen zu äußern. Dazu wird den Stadtbezirksräten mit den Beratungsunterlagen zum Haushalt jeweils eine Informationsdrucksache mit der vorgesehenen Aufteilung der Zuwendungsmittel zur Veranschlagung im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt vorgelegt. Der Stadtbezirksrat kann die Informationsdrucksache als Grundlage für einen Haushaltsantrag zur Veränderung der internen Aufteilung des ihm zur Verfügung stehenden Gesamtansatzes nehmen. Im Zuge der Erstellung des Verwaltungsentwurfs zum Haushaltsplan hat es sich bewährt, dass die Bezirksratsbetreuung bereits im Vorfeld die Finanz AG / den Interkreis bzw. die Bezirksbürgermeister*innen des Stadtbezirksrates über die hier vorgesehene Aufteilung informiert, die sich im Regelfall an den Haushaltsabschlüssen der Vorjahre orientiert. Über den Mittelabfluss und vorhandene finanzielle Mittel informiert die Bezirksratsbetreuung unterjährig mehrmals.

Die Höhe der Repräsentationsmittel nach § 9 Abs. 1 Ziffer 8 der Hauptsatzung werden in den jeweiligen Stadtbezirksräten, durch Beratung und Beschluss des Gremiums, den Bezirksbürgermeister*innen zur Verfügung gestellt.

Im Ergebnis lässt sich somit feststellen, dass die Mittel, die den Stadtbezirksräten zur alleinigen Zweckbestimmung zur Verfügung stehen, bereits transparent abgebildet werden und wie sie zustande kommen. Zudem wird unterjährig regelmäßig über den Mittelabfluss und über die noch vorhandenen finanziellen Mittel informiert.


- Zuwendungsverzeichnis
Im Zuwendungsverzeichnis werden die Stadtbezirke dargestellt, die im Besonderen von der jeweiligen Zuwendung profitieren – sofern diese Zuwendung konkret einem Stadtteil in einem Stadtbezirk zuzuordnen ist und sofern die Zuwendung größer als 30.000 € ist.

- Informationen für die Stadtbezirksräte über planbare Instandsetzungsmaßnahmen
Seit einigen Jahren werden allen Stadtbezirksräten Listen aus den Fachbereichen 19, 66 und 67 vorgelegt, in denen rechtzeitig zu Beginn der Haushaltsberatungen über die geplanten investiven und baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und die entsprechenden Haushaltsansätze in den jeweiligen Stadtbezirken informiert wird. Jeweils im Herbst eines Jahres wird über die Umsetzung dieser Maßnahmen berichtet.

Zudem wird jede Maßnahme mit dem Hinweis versehen, ob es sich hierbei um eine Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung handelt. Hat die Maßnahme eine überörtliche Bedeutung, so fällt sie nicht in die Beschlusskompetenz der Stadtbezirksräte. Im Umkehrschluss besteht für alle Maßnahmen, die nicht von überörtlicher Bedeutung sind, eine Zuständigkeit der Stadtbezirksräte.


Kurzfristige Möglichkeiten zur Umsetzung des Antrags 1756/2020

Infolge des beschlossenen Antrags werden die Informationen für die Stadtbezirksräte überarbeitet: Sämtliche, für einen Stadtbezirk konkret vorgesehenen investiven Maßnahmen der Fachbereiche Gebäudemanagement, Tiefbau sowie Umwelt und Stadtgrün werden für den jeweiligen Stadtbezirk in einer eigenen Übersicht zusammengefasst. Zur Anschauung ist ein Muster für einen Stadtbezirk, basierend auf der Umsetzung von Maßnahmen 2019 und 2020, beispielhaft beigefügt.

Aus dem Bereich des Tiefbaus werden diese Listen ab sofort ergänzt um folgende investive Maßnahmen:


- Verkehrssicherheit für Kinder,
- Bushaltestellenprogramm,
- Brückensanierungen.

Weitere Tiefbaumaßnahmen, z.B. für Straßenerhaltungen, können erst nach Ablauf des jeweiligen Winters konkretisiert werden.

Prüfung von weiteren Möglichkeiten zur Umsetzung des Antrags 1756/2020 für den Haushaltsplan 2023/2024

Seit Umstellung des Rechnungswesens 2011 ist der Haushaltsplan in Teilhaushalte und Produkte zu gliedern. Die Produkte werden im Niedersächsischen Produktrahmenplan vorgegeben. Unterhalb dieser Produkte werden in jedem Fachbereich/Teilhaushalt steuerungsrelevante Kostenstellen und Innenaufträge angelegt, die organisatorischen Einheiten (Kostenstellen) bzw. spezifischen ertragserzielenden Aufgaben/Leistungen (Innenaufträge) zugeordnet werden. Eine Zuordnung dieser Organisationseinheiten bzw. Aufgaben/Leistungen nach einzelnen Stadtbezirken ist dabei in vielen Fällen grundsätzlich nicht möglich, in anderen Fällen bisher nicht vorgesehen.

Durch diese gesetzlich vorgeschriebene Darstellungsform und die Intention des Gesetzgebers, die Haushaltswirtschaft über Ziele und Kennzahlen zu steuern, sind deshalb den Wünschen der Antragsteller Grenzen gesetzt. Der Weg von der früheren kleinteiligen Ausweisung einzelner Haushaltsstellen mit konkreten Einzelbeträgen in der Kameralistik bis hin zur 2011 eingeführten Doppik, mit einer viel stärker komprimierten Darstellungsform, ist Ausdruck des neuen kommunalen Rechnungswesens, das bundesweit so fast einheitlich geregelt wurde.

Unabhängig davon wurden alle Fachbereiche angeschrieben mit der Bitte, in ihrem Teilhaushalt zu prüfen, wo eine Zuordnung und Aufteilung der Ansätze auf Stadtbezirke dennoch möglich ist. Die Rückmeldung aus den Fachbereichen hat ergeben, dass es nur wenige Bereiche gibt, bei denen eine weitere stadtbezirksbezogene Aufteilung umsetzbar sein könnte. So kann z. B. im Fachbereich Jugend geprüft werden, ob und mit welchem zusätzlichen Arbeitsaufwand stadtteilbezogene Daten z. B. über laufende Programme (wie z.B. Familienzentren) oder über Erschwerniskitas dargestellt werden können.

In vielen Fällen wird über eine konkrete Mittelverwendung erst im Laufe der Bewirtschaftung eines Haushaltsjahres nach Bedarfen und Dringlichkeit entschieden, eine konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln nach Stadtbezirken ist daher im Rahmen der Haushaltsplanung nicht möglich.

Im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stehen z. B. die Ansätze für Pflege und Unterhaltung des gesamten öffentlichen Grüns (Parkanlagen, Grünflächen, Grünzüge, Kinderspiel-, Bolzplätze), der Friedhöfe sowie der städtischen Forsten und Landschaftsräume als Gesamtbudget unabhängig von Stadtbezirksgrenzen zur Verfügung. Eine detaillierte Aufteilung auf einzelne Stadtbezirksflächen ist u.a. deshalb nicht möglich, weil die acht Pflegebetriebe der Grünflächenpflege sowie die fünf Friedhofsbetriebe mit den jeweiligen Stadtteilfriedhöfen stadtbezirksübergreifend zuständig sind. Außerdem kann der Ansatz nicht stadtteilbezogen geplant werden, da es (u.a. aufgrund jährlich wechselnder Arbeitsschwerpunkte) keinen gleichmäßigen/planbaren Bedarf je Einzelfläche gibt.

Ähnlich sieht es im Fachbereich Stadtbibliothek aus: Der Fachbereich Stadtbibliothek besteht aus der zentralen Stadtbibliothek, insgesamt 17 Bibliotheken, die sich in den 13 Stadtbezirken befinden und einer Fahrbibliothek, die Haltestellen im gesamten Stadtgebiet bedient. Die Stadtbibliothek ist als einheitliches System zentral organisiert. Eine Aufteilung der Aufwendungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt erfolgt innerhalb der jeweiligen Haushaltsjahre bedarfsorientiert, so dass eine Darstellung auf die einzelnen Stadtbezirke den tatsächlichen Mitteleinsatz nicht abbilden kann und daher nicht möglich ist.


In den Fällen, in denen nach Prüfung eine weitergehende differenzierte Darstellung nach Stadtbezirken möglich sein könnte, ist für die Ansätze im Ergebnishaushalt eine Ergänzung, Überarbeitung oder aber vollständige Neustrukturierung der bisherigen Kostenstellen erforderlich. Das würde insgesamt zu einer deutlichen Ausweitung der zu bebuchenden Kostenstellen und vor allem zu Verwaltungsaufwand hinsichtlich Zuordnung, Buchung und Controlling führen.

Die Verwaltung wird bis zur Aufstellung des nächsten Haushaltsplans 2023/2024 prüfen, inwieweit eine Änderung von Kostenstellen möglich und verwaltungsseitig umsetzbar sein kann. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2023/2024 ist absehbar, ob weitere Maßnahmen konkretisiert werden können, die in alleiniger Zuständigkeit der Bezirksräte liegen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung prüfen, ob im Investitionsprogramm des Haushaltsplans 2023/2024 zukünftig die Maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten mit dem Merkmal des jeweiligen Stadtbezirkes dargestellt werden können, in denen ein Vorhaben umgesetzt werden soll. Danach könnten dann weitere Listen, sortiert nach Stadtbezirken mit den jeweiligen Maßnahmen und Auszahlungen, erstellt und den zuständigen Stadtbezirksräten vorgelegt werden. Dafür ist eine Programmierung und neue Beschreibung der SAP-Berichte notwendig.

Mit der Darstellung eines Stadtbezirks, in dem ein Vorhaben umgesetzt werden soll, erfolgt jedoch noch keine Aussage darüber, inwieweit es sich um ein Vorhaben mit einem Zuständigkeitsrecht des Stadtbezirks handelt oder ob es sich um ein Vorhaben handelt, dessen Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht.

Das Merkmal selbst entfaltet keine Bindungswirkung. Gesetzlich eingeräumte Deckungsfähigkeiten innerhalb der Teilfinanzhaushalte und in Einzelfällen teilhaushaltsübergreifend lassen bewusst eine flexible Bewirtschaftung zu, wovon bereits in der Haushaltsplanaufstellung entsprechend Gebrauch gemacht und so auch vom Rat mitbeschlossen wird. Davon abzuweichen würde einen Eingriff in die übergeordnete Etathoheit des Rates bedeuten und würde einen massiven Rückschritt in der Haushaltsbewirtschaftung darstellen. Die Umsetzung aktueller und dringender Bedarfe im Rahmen der Bewirtschaftung eines Haushaltsplans würde sich erheblich erschweren. Ein Haushaltplan stellt immer nur eine „Momentaufnahme“ der Planung dar, die Bewirtschaftung und die Ausführung weichen häufig erheblich von der Veranschlagung ab.


Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung kommt dem Anliegen des Antrages mit den oben beschriebenen bereits erstellten und zum Teil überarbeiteten Unterlagen nach und wird ergänzend weitere Möglichkeiten prüfen. Sofern weitere Investitionen oder Haushaltsansätze mit Stadtbezirksangaben versehen werden können, werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanberatungen weitere Listen mit Maßnahmen pro Stadtbezirk erstellt und vorgelegt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Infolge dieser Drucksache werden keine Gender-Aspekte berührt, da es sich bei dieser Drucksache um einen Bericht handelt, welche Informationen den Stadtbezirksräten zukünftig in welcher Form zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können. Hiervon sind alle in den Stadtbezirksräten vertretenen Geschlechter gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen mit dieser Informationsdrucksache keine finanziellen Auswirkungen. Sofern die weitere Prüfung ergibt, dass für die Stadtbezirksräte weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden können, wird ggfls. zusätzlicher Sach- und/oder Personalaufwand anfallen, um entsprechende Daten zukünftig zu ermitteln und bereitzustellen.

20.10 
Hannover / 09.11.2020