Drucksache Nr. 2630/2019:
Verein Internationaler Kultureller Jugend Austausch e.V. (IKJA e. V.)
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

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2630/2019
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Verein Internationaler Kultureller Jugend Austausch e.V. (IKJA e. V.)
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „IKJA e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Der Verein hat seinen Sitz in der Brandstr. 25, 30169 Hannover. Die Internet-Seite lautet: „www.ikja.eu/.de“.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wurde mit Datum vom 20.09.2019 beantragt.

Der Verein „IKJA e.V.“ besteht seit 2009. Seit dem 01.01.2016 hat der Verein seine Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe aufgenommen. Der Eintrag in das Vereinsregister erfolgte unter der Nummer: VR 201130 (eine Bescheinigung liegt der Verwaltung vor).
Das Finanzamt hat dem Verein die Gemeinnützigkeit bestätigt (eine Bescheinigung liegt der Verwaltung vor).

Beide Unterlagen sind der Drucksache aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beigefügt.


Ziel des Vereins ist es, eine „Kultur des Miteinanders“ zu etablieren. Er möchte einen „dynamischen Dialog zwischen den Kulturen und Zivilisationen fördern“. Ferner geht es um die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Jugendgruppen der Welt“ (siehe Anlage: Satzung, Seite 1, § 2, Abs. 1, Vereinszweck).

Weitere Arbeitsschwerpunkte des Vereins sind „die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung von Kunst und Kultur nach § 52 Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung (AO) und die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt, die Förderung ausländischer Studierender und die des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).“ (ebd.).

Das Leitmotiv von „IKJA e.V.“ ist es, „eine Welt des Friedens zu schaffen“.

Im Jahr 2009 war der Verein insbesondere zu internationalen Austauschprojekten aktiv. Seit 2015 fand eine Neuausrichtung statt und die Angebote wurden erweitert. Seit der Neuausrichtung ist der „IKJA e.V.“ stark gewachsen, so dass „im Rahmen der Kulturprojekte und der Paten-Initiative mit über 300 Jugendlichen Kontakt aufgebaut und nachhaltige Beziehungsarbeit geleistet wurde“.

Der Verein bietet unterschiedliche Maßnahmen aus den sozialpädagogischen Bereichen Kulturelle Jugendarbeit, Integrationsarbeit und Jugendsozialarbeit an. Dazu gehören Maßnahmen und Angebote u.a. wie internationaler Jugendaustausch, Begegnungen im Rahmen von Theater, Film, Musik, Sport, Literatur und bildende Kunst, politische Bildung, Medienprojekte oder auch Beratung und Begleitung von geflüchteten Jugendlichen.

Themen wie zum Beispiel Menschenrechte, Demokratie, Gender, Diversity, Anti-Diskriminierungsarbeit und die Befähigung zur Beteiligung, Mitbestimmung und Aktivierung junger Menschen sind Grundsätze der Arbeit des Vereins, um junge Menschen auf ihrem Entwicklungsweg bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Potentiale zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern.

Der Verein kooperiert in seiner Arbeit mit geflüchteten Jugendlichen mit dem Kommunalen Sozialdienst der Stadt Hannover, anderen Jugendämtern der Region Hannover, freien Jugendhilfeträgern und anderen Kooperationspartnern wie z.B. Stephansstift e.V. Jugendhilfe, VSE, Birkenhof Jugendhilfe, Annastift, Kargah e.V., Diakonisches Werk oder auch mit dem Pavillon Hannover. In diesem Rahmen nimmt der Verein auch an der Netzwerkrunde „Netzwerk-AG-UmF“ teil, die seit 2016 vom KSD koordiniert wird. Hier tauscht sich der Verein regelmäßig mit anderen Organisationen aus, die mit unbegleiteten Flüchtlingen arbeiten.

Rechtsgrundlage - § 75 SGB VIII Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

Stellungnahme der Verwaltung
Der Verein „IKJA e.V.“ arbeitet seit 2016 im Bereich der Jugendhilfe. Seither bietet der Verein sehr engagiert jungen Menschen unterschiedliche Maßnahmen aus dem Bereich der Jugendhilfe an und führt gemeinsam mit ihnen verschiedene Projekte durch. Mit seinen Angeboten aus Kultur-, Jugendsozial- und Integrationsarbeit deckt der Verein einen wichtigen Bereich der Jugendhilfe ab. Seine vielfältigen Aktivitäten in diesen drei Schwerpunktbereichen (u.a. Tanztheater, Tournee einer Jugendtheatergruppe, Medienprojekte wie „You can´t kill my dreams“, Entwicklung einer App zum interkulturellen Training, Upcycling- Projekte wie Möbelbauworkshop aus alten Reifen, Peergroupangebote wie gemeinsames Klettern, Bowlen oder auch die Beratung sowie Begleitung von geflüchteten Jugendlichen, Vermittlungsarbeit, Schulungen z. B. zu Gewaltprävention oder auch gemeinsame Freizeitaktivitäten mit der Zielgruppe) mit den unterschiedlichen Kooperationspartner*innen sind bemerkenswert und sprechen Jugendliche und junge Erwachsene an, die sich in den Angeboten auf unterschiedliche Weise einbringen können.

Die aktuelle politische Situation erfordert, dass ein Verein wie „IKJA e.V.“ Themen wie Beteiligung, Menschenrechte, Gender & Diversity und Antidiskriminierung in ihrer Arbeit mit den jungen Menschen bearbeitet und das in unterschiedlichen Formaten (u.a. Workshop, Summerschool, Schulungen, Beratung, Ferienaktionen) und mit verschiedenen Methoden (u.a. Theater, Handwerken, Sport, Medien).

Der Verein ist vernetzt, hat Interesse an Austausch und neuen Kooperationspartner*innen. Zudem hat er sich seit seiner Gründung in 2009 weiterentwickelt und ist stadtweit mit seinen Angeboten unterwegs.

Durch die seit 2009 lange, qualitativ und inhaltlich gut aufgestellte sowie weiterentwickelte Arbeit des Vereins „IKJA e.V.“ seit 2016 sind die Vorrausetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt. Durch sie wird ein nicht unwesentlicher Beitrag der Jugendhilfe geleistet.

Es wird daher empfohlen, dem Verein „IKJA e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
51.5 
Hannover / 22.10.2019