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Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Die Klimaauswirkungen des Vorhabens sind insgesamt neutral zu bewerten.
Gegenüber dem Erhalt und der Ertüchtigung des Bestandgebäudes geht durch den Abbruch des Bestandsgebäudes zwar sog. „Graue Energie“ verloren. Hingegen wirkt sich die Verwendung nachhaltiger Baustoffe (Holz) bei der vorgesehenen Holz-Hybrid-Bauweise positiv aus. Zudem ist von deutlichen Energieeinsparungen im Betrieb durch eine wesentlich kompaktere und energetisch optimierte Bauweise eines Neubaus gegenüber dem sanierten Bestandsgebäude auszugehen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Im Verlauf der Vorüberlegungen wurden zwei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt. Zum einen wurde die Wirtschaftlichkeit einer zentralen Auslagerung am Standort An Mußmanns Haube gegenüber Einzelauslagerungen an den jeweiligen Grundschulstandorten untersucht, zum anderen wurde untersucht, ob sich die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Sanierung/Erweiterung des Bestandsgebäudes nachweisen lässt. Die Wirtschaftlichkeit der zentralen Auslagerung und des Neubaus konnte nachgewiesen werden und wurde durch den Fachbereich Finanzen bestätigt.
Bedarf
Der Fachbereich Gebäudemanagement plant auf dem Schulgrundstück An Mußmanns Haube 2 (ehem. Außenstelle des GY Goetheschule) einen zentralen Auslagerungsstandort für Grundschulen zu errichten. Es ist vorgesehen mehrere Grundschulen für die Zeit der Sanierung / baulichen Erweiterung am eigentlichen Standort hierher auszulagern.
Das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1956 soll abgebrochen und ein neues, kompaktes Schulgebäude in Holz- oder Holzhybrid- Modulbauweise errichtet werden. Zudem ist der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle (ohne Tribüne) vorgesehen, die als Versammlungsstätte ausgelegt gleichzeitig die Nutzung als Aula ermöglicht. Der zentrale Auslagerungsstandort soll bis zum Beginn des Schuljahres 2029/2030 fertiggestellt sein.
Für den Fachbereich 19 ist ein zentraler Auslagerungsort nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch grundsätzlich als Baustein für eine effizientere Abwicklung von Sanierungsprojekten von Bedeutung. Die Auslagerung an einen zentralen Standort hat mehrere Vorteile: in den Sanierungsprojekten müssen keine Auslagerungen in Form von Mobilen Raumeinheiten (MRE) errichtet werden, auch kostspielige externe Flächenanmietungen für die Aufstellung von MRE (bei eingeschränkter Flächenkapazität auf dem Schulgrundstück) werden vermieden. Zudem führen mögliche unvorhergesehene Verlängerungen der Sanierungsprojekte nicht zu ausufernden Kosten für die Auslagerung (MRE-Miete).
Für die Schulen sind Sanierungen auf dem Schulgrundstück im laufenden Schulbetrieb immer mit erheblichen Belastungen verbunden. Neben dem unvermeidbaren Baulärm, stellt die Auslagerungssituation mittels mobiler Raumeinheiten auf dem eigenen Schulgrundstück eine erhebliche Beeinträchtigung und Verkleinerung des Schulhofes dar. Eine weitere Verringerung der Schulhoffläche ist durch die Baustelleneinrichtung am Schulgebäude sowie die Einrichtung von Baustraßen für den Materialtransport unvermeidbar. Des Weiteren erfordert die Sanierung eines Schulstandortes im laufenden Betrieb eine Umsetzung in verschiedenen Bauabschnitten. Dies führt zu einer deutlichen Verlängerung der Baumaßnahme und erfordert zusätzliche Umzügen der Schule innerhalb des Gebäudes und etwaiger mobiler Raumeinheiten.
Durch die befristete Verlegung des gesamten Schulstandortes zum Auslagerungsstandort Mußmanns Haube entfallen diese Belastungen und verringern die Bauzeit des originären Schulstandortes erheblich. Der Auslagerungsstandort verfügt über eine ausreichende Außen- und Schulhoffläche sowie über eine Sporthalle. Es besteht keine Belastung des Unterrichts durch Baulärm. Die gesamte Schulgemeinschaft bleibt zusammen, da alle Klassen sowie das gesamte Lehrer*innenkollegium am Auslagerungsstandort in einem räumlich gut ausgestatteten Gebäude unterrichten können. Des Weiteren muss nur ein Hin- und Rückumzug zum Auslagerungsstandort durchgeführt werden.
Die befristete Änderung des Schulstandortes stellt für alle Beteiligten eine Abkehr von gewohnten Schulwegen dar. Daher wird die Verwaltung einen Bustransfer vom originären Schulstandort zum Auslagerungsstandort bereitstellen. Der Bustransfer wird den Bedürfnissen der jeweiligen Schule angepasst. Die Details werden rechtzeitig mit den Schulen abgestimmt.
Die Landeshauptstadt Hannover hat bereits gute Erfahrungen mit der Beförderung von Grundschulkindern zu anderen Standorten gemacht, z.B. im Zusammenhang mit dem Bau der GS Am Buchholzer Grün.
Mit den Schulen, die für eine temporäre Auslagerung vorgesehen sind, werden rechtzeitig mit den Schulleitungen und der Schulgemeinschaft Gespräche aufgenommen, um eine gute organisatorische und pädagogische Vorbereitung zu gewährleisten.
Raumprogramm
Da es in der Umgebung des Auslagerungsstandortes 4-zügige Grundschulen gibt, die für Auslagerungen in Frage kommen, orientiert sich das Raumprogramm für den zentralen Auslagerungsstandort am entsprechenden Standardraumprogramm für Grundschulen der Landeshauptstadt.
Dies bietet die Möglichkeit, im weiteren Verlauf 4-zügige Grundschulen an den Standort An Mußmanns Haube auszulagern.
Da es sich bei den geplanten Auslagerungen um temporäre Nutzungen des zentralen Auslagerungsgebäudes handelt, ist analog zu bisherigen Auslagerungen in mobilen Raumeinheiten nicht die Bereitstellung der gesamten Fläche des Standardraumprogramms erforderlich. Um auch die Möglichkeit zu eröffnen, zwei 2-zügige Grundschulen gleichzeitig auszulagern, sind wiederum einige Funktionsräume doppelt vorzusehen. Diese Flächen werden für die Dauer der „doppelten“ Belegung des Auslagerungsstandortes im Sinne einer Flächenoptimierung durch Umnutzung von anderen Räumen generiert.
Am Standort An Mußmanns Haube befindet sich derzeit eine 1-Feld-Sporthalle, die vom GY Goetheschule für die Unterrichtsversorgung benötigt und genutzt wird. Im Rahmen der Neu-strukturierung des Geländes An Mußmanns Haube wird diese Sporthalle abgerissen und durch den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle ersetzt.
Eine 2-Feld-Sporthalle ist erforderlich, um weiterhin die Unterrichtsversorgung im Fach Sport für das GY Goetheschule in einem Feld der Halle sicherzustellen, sowie die Beschulung der Grundschüler*innen während der geplanten Auslagerungen.
Die 2-Feld-Sporthalle soll als Versammlungsstätte für Einschulungsfeiern oder weitere große schulinterne Veranstaltungen hergerichtet werden, um keine separate Aula im Schulgebäude vorsehen zu müssen.
Gebäudeanalyse
Das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1956 ist im jetzigen Zustand aufgrund der erheblichen baulichen Defizite nicht nutzbar und stark sanierungsbedürftig.
Es bestehen Mängel bei der Gebäudestatik (tlw. Risse durch Setzungen), beim Feuchteschutz (Unterkellerung), bei der energetischen und bauphysikalischen Qualität der Bauteile und vor allem erhebliche Mängel beim baulichen Brandschutz (Fluchtwege, Brandschutzqualität der Bauteile).
Zudem ist die Barrierefreiheit des Schulgebäudes nicht gegeben und die gesamte Gebäudetechnik ist als abgängig und erneuerungsbedürftig einzustufen.
Das Bestandsgebäude weist zudem strukturelle Nachteile auf, wie eine geringe Kompaktheit und eine schlechte Flächenausnutzung des Grundstücks.
Die vorhandene Sporthalle ist nur eine 1-Feld-Sporthalle und für die geplante Auslagerung von bis zu vierzügigen Grundschulen und die gleichzeitige Nutzung durch das GY Goetheschule zu klein.
Die Ertüchtigung des Bestandsgebäudes wird als sehr aufwändig eingeschätzt. Die erforderlichen räumlichen Bedarfe wären nur mit kleinteiligen Erweiterungen an mehreren Gebäudeabschnitten möglich. Das sehr große Untergeschoss müsste flächig saniert werden, könnte aber aufgrund seiner Raumhöhe nicht genutzt werden. Die Betonüberdeckung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen des Brandschutzes und die Konstruktion müsste flächendeckend ertüchtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass während der Sanierung weitere Mängel auftreten würden, die derzeit noch nicht bekannt sind und entsprechende Verzögerungen und Kosten nach sich zögen. Die zeitliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen würde deutlich länger dauern und die dann nachfolgenden, z.T. sehr dringlichen Sanierungen entsprechend alle später beginnen.
Aus baufachlicher Sicht ist eine Sanierung daher nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich (Nachweis Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde geführt). Das vorgestellte Konzept eines zentralen Auslagerungsstandortes hat zum Ziel, eine möglichst zeitnahe Sanierung vieler Schulen zu ermöglichen. Dieses Ziel kann mit der vorgeschlagenen Bauweise und Vergabeart bestmöglich erreicht werden.
Langfristig bleibt die Möglichkeit, nach Ende der Lebensdauer des Modulgebäudes den Standort in eine andere Nutzung zu überführen. Die neue 2-Feld-Sporthalle soll dauerhaft am Standort verbleiben.
Es ist anzumerken, dass es sich bei der Modulanlage um ein vollwertiges Gebäude handelt, das in wirtschaftlicher und nachhaltiger Holz-Hybridbauweise errichtet wird. Die Lebensdauer der Anlage wurde mit 30 Jahren in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt. Einige Hersteller geben sogar eine Lebensdauer von 50 Jahren an.
Planungs- und Baurecht
Für das Schulgrundstück An Mußmanns Haube liegt kein Bebauungsplan vor, die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist daher auf Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen. Eine Vorabstimmung mit der Stadtplanung ist bereits erfolgt, der vorliegenden Vorplanung kann zugestimmt werden.
Vergabeart
Die Verwaltung beabsichtigt, für den Neubau eine Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) durchzuführen (in Anlehnung an das Verfahren bei ÖPP-Projekten).
Bei der in diesem Projekt geplanten Modulbauweise ist eine Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer (TU) in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht vorteilhaft.
Die Planung kann hierdurch frühzeitig auf die Systembauweise des Herstellers abgestellt werden.
Durch die enge Verzahnung von Planung und Bauausführung wird beabsichtigt, dass das technische Know-How des Modulherstellers und die Vorteile der Vorfertigung optimal genutzt werden können. Der Bieter wird den wirtschaftlich und technisch besten Grad der Vorfertigung wählen und dies bereits in sein Angebot einfließen lassen.
Im weiteren Projektverlauf sinkt das Risiko von Nachträgen und Kostensteigerungen, da der Modulhersteller selbst sicherstellt, dass die Planung auch im Rahmen der Ausführung umgesetzt werden kann.
In zeitlicher Hinsicht bringt die Gesamtvergabe Vorteile, weil die gesamte Verantwortung für Planung und Ausführung in einer Hand liegt. Sowohl potenzielle Störungen durch eine mangelhafte Planung als auch Störungen im Bauablauf werden vermieden oder frühzeitig behoben. Das Risiko von Bauzeitverlängerungen oder sonstigen Projektverzögerungen wird dadurch verringert.
Die energetischen Standards richten sich mindestens nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei der Ausschreibung wird darauf geachtet, die energetischen Standards der LHH möglichst umfassend in einer marktgängigen Lösung umzusetzen. Bei der Vergabe des Auftrags werden die energetischen Standards als qualitatives Bewertungskriterium berücksichtigt und entsprechend gewichtet.
Grundstück und Objekt verbleiben im Eigentum der Landeshauptstadt. Planung und Bau erfolgen durch den privaten Partner, die Finanzierung erfolgt aus dem Teilhaushalt 19. Der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgen durch die LHH
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Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten bei der Realisierung der Baumaßnahme.
Nach Abschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanung wird ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Die Verwaltung erwartet von den Bietern wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungstermine. Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage der Verhandlungsgespräche mit den Bietern.
Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird durch die Verwaltung eine weitere Beschlussdrucksache vorgelegt, um den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit und Preis.
Das Vorhaben wurde dem Rechnungsprüfungsamt bereits erläutert. Es wurde in Aussicht gestellt, dass seitens des RPA einer Gesamtvergabe für Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung zugestimmt werden kann.
Barrierefreiheit und Inklusion
Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden im Verlauf mit dem Beauftragten der LHH für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.
Terminplanung
Nach Abschluss der Projektvorbereitung (Grundlagenermittlung, Vorplanung) und Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung wird das Vergabeverfahren für den Modulbau und die Sporthalle eingeleitet.
Die Ausschreibungs- und Vergabephase soll bis Mitte 2027 abgeschlossen werden, vor Auftragserteilung wird die Folgedrucksache (s. Antragspunkt 3) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Parallel findet die Abbruchplanung für das Bestandsgebäude statt. Nach Aufstellung der HU-Bau wird diese in einer separaten Folgedrucksache (s. Antragspunkt 2) bis voraussichtlich Ende 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ausschreibung und Vergabe der Abbrucharbeiten erfolgt konventionell.
Nach der Planungsphase (Genehmigungs-, Ausführungs- und Werkplanung) für den Modulbau und die Sporthalle auf Seiten des Auftragsnehmers findet die werkseitige Vorfertigung der Module statt.
Zeitgleich zur Vorfertigung beginnt die eigentliche Bauphase mit der weiteren Grundstücksvorbereitung und Erstellung der Gründung, gefolgt von der Aufstellung der Module und den Fassaden-, Dach- und Innenausbauarbeiten. Abschließend werden die neuen Außenanlagen hergerichtet. Für die eigentliche Bauphase werden aktuell rund 15 Monate eingeplant. Der Nutzungsbeginn des zentralen Auslagerungsstandorts wird mit der ersten Auslagerung zum Schuljahr 2029/2030 angestrebt.