Drucksache Nr. 2624/2019:
Einrichtung, Umstrukturierung und Förderung der Ev. - luth. Kindertagesstätte Hainholz

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2624/2019
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Einrichtung, Umstrukturierung und Förderung der Ev. - luth. Kindertagesstätte Hainholz

Antrag,

zu beschließen,
  • in dem Neubau der 5-gruppigen Kindertagesstätte der ev. - luth. Kirchengemeinde Hainholz, Hüttenstraße 1, 30165 Hannover-Hainholz, in Trägerschaft des ev. - luth. Stadtkirchenverbands Hannover, zwei Krippengruppen (2 x 15 Kinder, Ganztagsbetreuung) neu einzurichten, eine Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung) in eine integrative Kindergartengruppe (max. 18 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzuwandeln sowie die Betreuungsplätze in einer integrativen Kindergartengruppe und einer Kindergartengruppe (max. 18 Kinder bzw. 25 Kinder, Ganztagsbetreuung) zu einer Regelgruppe mit einem erhöhten Platzangebot zu optimieren
und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019 eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen, verbunden mit der
  • laufenden Zuwendung auf der Grundlage der Drucksache Nr. 2735/1997 „Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration – gemäß Anlage 2“ sowie
  • einen erhöhten Mietkostenzuschuss in Höhe von max. 705,00 € pro Gruppe und Monat und einen einmaligen Zuschuss für Ausstattungsgegenstände in Höhe von bis zu 10.000,00 € zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I36501.001.2
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 10.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 770,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 300,00 €
Transferaufwendungen 292.300,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -293.370,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -293.370,00 €

Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von 5.000 € pro Krippengruppe wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger.
Für die Krippenplätze werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurde von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


Die ev.-luth. Kirchengemeinde Hainholz hat in der Hüttenstraße 24 in 30165 Hannover-Hainholz eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit einer integrativen Kindergartengruppe (16 Kinder, Ganztagsbetreuung), einer Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung), einer Kindergartengruppe (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) und einer Hortgruppe (20 Kinder, bis 17:00 Uhr) betrieben.
Diese Kindertagesstätte war stark sanierungsbedürftig und wurde daher seitens des Trägers durch einen Neubau am Standort in der Hüttenstraße 1 ersetzt.
Der Neubau umfasst 5 Gruppen. Die vorhandenen drei Kindergartengruppen wurden bedarfsgerecht umstrukturiert und um zwei neue Krippengruppen ergänzt.
Die Einrichtung hat auch ihr integratives Betreuungsangebot erweitert.
Die Hortgruppe wurde aufgrund des Ausbaus der Ganztagsschulbetreuung nicht mehr entsprechend nachgefragt und wurde von daher aufgrund des Nachfrageverhaltens der Eltern und auf Wunsch des Trägers aufgelöst.
Im Stadtteil Hannover-Hainholz besteht ein hoher Bedarf an Krippen-, Kindergarten- und integrativen Betreuungsplätzen, dem durch die Betreuungsstruktur der Neubaukindertagesstätte entsprochen werden konnte.

Mit der Betriebsaufnahme im Neubau wird die laufende Förderung auf ausdrücklichem Wunsch des Trägers von der Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagestätten in verbandlicher Trägerschaft (VBE) auf eine Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (Kila-Richtlinie) umgestellt.
Die Einrichtung liegt auf einem Grundstück in exponierter Lage innerhalb des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Hainholz“. Dies bedingt besondere städtebauliche Anforderungen an Gestaltung und Größe des Gebäudes (Verklinkerung der Fassade, L-Form). Besonders im Hinblick auf die von der Stadt geforderte L-Form des Gebäudes entstand ein Neubau, der in seiner Grundfläche das sonst geltende Standardraumprogramm für Kindertagesstätten Neubauten übersteigt. Dies hat zur Folge, dass die, auf der Grundlage der Kila-Richtlinie gewährte Mietpauschale nicht die tatsächlichen Mietkosten decken kann. Vor diesem Hintergrund und des dringenden Bedarfes an Betreuungsplätzen, gerade auch im integrativen Bereich, stimmt die Landeshauptstadt Hannover einmalig einem erhöhten Mietzuschuss zu und übernimmt zusätzlich die Hälfte der Mietkosten, welche über der gewährten Pauschale liegen.

Ohne eine Umstellung der Finanzierung und der erhöhten Mietkostenpauschale wären das Neubauprojekt und die Ausweitung des notwendigen Betreuungsangebots nicht zu realisieren gewesen.

Die Planungen hat der Träger mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis liegt bereits vor.
51.42 
Hannover / 21.10.2019