Drucksache Nr. 2621/2020:
Neugründung einer zusätzlichen Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2621/2020 (Originalvorlage)
0977/2021 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2621/2020
0
 

Neugründung einer zusätzlichen Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag, zu beschliessen

1. in der Nackenberger Straße 4, im ehemaligen Gebäude der Grundschule Buchholz-Kleefeld II Arbeitstitel (AT) eine neue 3-zügige Grundschule (GS) mit dem Arbeitstitel Grundschule Nackenberger Straße als Ganztagsgrundschule zu errichten,

2. diese neue 3-zügige Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2022/23 mit dem ersten Jahrgang aufbauend einzurichten,

3. die für das Projekt notwendigen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte,Lehrende und Schüler*innen sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen. Die genannten Maßnahmen dienen der Deckung des Bedarfs an Grundschulplätzen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 76.428,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -76.428,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -76.428,00 €
Die finanzielle Auswirkungen können noch nicht abschließend beziffert werden. Die Personalaufwendungen beziehen sich auf eine Schulhausmeister*innen-Stelle und eine halbe Schulverwaltungskraft-Stelle, die zur Betreuung des Schulgebäudes und der Schüler*innen in der neuen Grundschule am Standort Nackenberger Straße ganzjährig benötigt werden. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Grundschule bis zum Ende des Kalenderjahres 2022 werden Personalaufwendungen in Höhe von zusammen 31.844,00 Euro anfallen.
Kosten für eine grundschulgerechte Erstausstattung mit Mobiliar werden nicht benötigt, da der Schulstandort voll ausgestattet ist. Weitere Kosten für Energie und Reinigung sind zur Zeit noch nicht zu beziffern. Mit der Umwandlung der provisorischen Mensa in eine vollwertige Mensa und durch notwendige Umbaumaßnahmen werden weitere Kosten anfallen, die in einer gesonderten Drucksache benannt werden.

Aufwendungen für das Personal werden über den Veränderungsdienst zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 eingestellt.
Die baulichen Erfordernisse zur Umsetzung der neuen Grundschule am Standort Nackenberger Straße, auch unter Berücksichtigung der z.Zt. am Standort temporär untergebrachten Kita Strelitzer Weg, sind im Umfang als auch kostenmäßig zum Augenblick nicht konkret fassbar.

Zum Zeitpunkt des geplanten Schulstarts der neuen 3-zügigen GS mit Beginn der SJ 2022/23 wird die ausgelagerte Kita Strelitzer Weg voraussichtlich noch an diesem Standort in Betrieb sein. Somit werden die erforderlichen Rück- und umbauarbeiten nach Auszug der Kita Strelitzer Weg im laufenden Schulbetrieb erfolgen.
Zudem sind die Zeiträume für Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen (Nutzungsänderung).
Kosten für die langfristig erforderliche Mensa + Nebenräume sowie Umbauarbeiten /Sanierungsarbeiten sind z.Zt. nicht etatisiert und finanziert.

Auch bestehen z.Zt. personelle Engpässe zur Umsetzung der Aufgabe.

Begründung des Antrages

1. Errichtung einer zusätzlichen Grundschule am Standort Nackenberger Straße


Die Kinder der Grundschule Buchholz-Kleefeld II (AT) am derzeitigen Standort Nackenberger Straße, werden mit Fertigstellung der Schule am Standort Paracelsusweg umziehen. Ab den Sommerferien 2022 wird am Standort Nackenberger Straße voraussichtlich kein schulischer Betrieb mehr stattfinden.

Die im Gremienlauf befindliche Drucksache "Veränderung des Schulbezirks der Grundschule Buchholz-Kleefeld II Arbeitstitel (AT)" beschreibt den neuen Schulbezirk der Grundschule Buchholz-Kleefeld II am Standort Paracelsusweg. Der bisherige Schulbezirk der Grundschule Buchholz-Kleefeld II (AT) am Standort Nackenberger Straße ist mit Beginn des Schuljahres 2022/23 keiner Grundschule zugeordnet. Die dort lebenden Kinder im Grundschulalter müssten den umliegenden Grundschulen GS Im Kleefelde, GS Lüneburger Damm, GS Groß-Buchholzer-Kirchweg zugeordnet werden. Die prognostische Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen dieser genannten Schulen stellt sich ab dem Schuljahr 2020/21 wie folgt dar:

GS Im Kleefelde (4-zügig)

Schuljahr
Grundschule Im Kleefelde
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Summe Klassen
Summe SuS
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
2019/20
63
3
21
79
4
20
96
4
24
85
4
21
15
323
2020/21
88
4
22
64
3
21
81
4
20
97
4
24
15
330
2021/22
92
4
23
90
4
22
65
3
22
82
4
20
15
329
2022/23
91
4
23
94
4
24
92
4
23
66
3
22
15
343
2023/24
98
4
24
93
4
23
96
4
24
93
4
23
16
380
2024/25
95
4
24
100
4
25
95
4
24
97
4
24
16
387
Quelle: amtl. Schülerstatistik 2019/20 der LHH zum jeweiligen Stichtag; inkl. Doppelzählung von SuS mit sonderpäd. Förderbedarf
SuS: SchülerInnen; Kl.: Klassen; Freq.: Frequenz, SuS pro Klasse

Die Grundschule Im Kleefelde wird zum Schuljahr 2023/24 ihre volle Zügigkeit erreicht haben und kann keine zusätzlichen Kinder aufnehmen. Die Baugebiete Kirchröder Straße, Kleefeld Nord und Lathusenstraße-Nord und West wurden in der Prognose berücksichtigt.


GS Lüneburger Damm (4-zügig)
Schuljahr
Grundschule Lüneburger Damm
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Summe Klassen
Summe SuS
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
2019/20
99
4
25
84
4
21
123
5
25
103
4
26
17
409
2020/21
106
5
21
102
4
26
85
4
21
128
5
26
18
421
2021/22
109
5
22
109
5
22
103
4
26
88
4
22
18
409
2022/23
108
5
22
112
5
22
110
5
22
107
5
21
20
437
2023/24
111
5
22
111
5
22
113
5
23
114
5
23
20
449
2024/25
105
5
21
114
5
23
112
5
22
118
5
24
20
449
Quelle: amtl. Schülerstatistik 2019/20 der LHH zum jeweiligen Stichtag; inkl. Doppelzählung von SuS mit sonderpäd. Förderbedarf
SuS: SchülerInnen; Kl.: Klassen; Freq.: Frequenz, SuS pro Klasse

Die Grundschule Lüneburger Damm hat ihre Kapazitäten schon im Schuljahr 2019/20 überschritten und die Anzahl der Schüler*innen wird prognostisch noch ansteigen. Die Wohnbaugebiete Karl-Wiechert-Allee, Roderbruchmarkt und Nikolaas-Tinbergen-Weg sind in der Prognose ihrer Entwicklung entsprechend berücksichtigt.

GS Groß-Buchholzer-Kirchweg (4-zügig)

Schuljahr
Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Summe Klassen
Summe SuS
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
2019/20
93
4
23
84
4
21
90
4
22
83
4
21
16
350
2020/21
97
4
24
96
4
24
80
4
20
88
4
22
16
361
2021/22
108
5
22
100
4
25
91
4
23
78
3
26
16
377
2022/23
114
5
23
111
5
22
95
4
24
89
4
22
18
409
2023/24
117
5
23
117
5
23
105
5
21
93
4
23
19
432
2024/25
109
5
22
121
5
24
111
5
22
103
4
26
19
444
Quelle: amtl. Schülerstatistik 2019/20 der LHH zum jeweiligen Stichtag; inkl. Doppelzählung von SuS mit sonderpäd. Förderbedarf
SuS: SchülerInnen; Kl.: Klassen; Freq.: Frequenz, SuS pro Klasse

Die Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg wird zum Schuljahr 2022/23 ihre Kapazitäten überschreiten und kann keine weiteren Schüler*innen aufnehmen. Die Baugebiete Oststadtkrankenhaus, Pasteurallee, In den Sieben Stücken sind hier noch der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg zugeordnet. Zukünftig gehören diese Baugebiete zum Einzugsbereich der GS Buchholz-Kleefeld II (Arbeitstitel) am Standort Paracelsusweg.

Die in Frage kommenden Grundschulen bieten nicht die Kapazitäten um das ehemalige Einzugsgebiet der Grundschule Buchholz-Kleefeld II (Arbeitstitel) aufzufangen. Daher schlägt die Verwaltung vor, im Stadtgebiet Buchholz-Kleefeld eine weitere Grundschule zu errichten. Die durch die Neugründung zur Verfügung stehenden Kapazitäten bieten ebenfalls die Möglichkeit, auch die GS Mühlenweg im Stadtbezirk Misburg-Anderten zu entlasten und in ihre definierte Zügigkeit zurück zu führen. Für diese Schule stellt sich die prognostizierte Anzahl der Schüler*innen ab dem Schuljahr 2020/21 wie folgt dar:

GS Mühlenweg (4-zügig)

Schuljahr
Grundschule Mühlenweg
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Summe Klassen
Summe SuS
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
SuS
Kl
Freq
2019/20
89
4
22
111
5
22
93
4
23
105
5
21
18
398
2020/21
107
5
21
94
4
24
113
5
23
95
4
24
18
409
2021/22
102
4
26
113
5
23
96
4
24
115
5
23
18
426
2022/23
113
5
23
108
5
22
115
5
23
98
4
24
19
434
2023/24
119
5
24
120
5
24
110
5
22
117
5
23
20
466
2024/25
128
5
26
126
5
25
122
5
24
112
5
22
20
488
Quelle: amtl. Schülerstatistik 2019/20 der LHH zum jeweiligen Stichtag; inkl. Doppelzählung von SuS mit sonderpäd. Förderbedarf
SuS: SchülerInnen; Kl.: Klassen; Freq.: Frequenz, SuS pro Klasse

Die Verwaltung erachtet es daher als notwendig, das bestehende Schulgebäude der ehemaligen Grundschule Buchholz-Kleefeld II (Arbeitstitel) am Standort Nackenberger Straße 4 zu erhalten und für eine neue 3-zügige Ganztagsgrundschule als zusätzliche Schule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld herzurichten.


2. Die neue Grundschule wächst mit dem ersten Jahrgang ab Schuljahr 2022/23 hoch

Ab dem Schuljahr 2022/23 kann die neue Schule mit dem ersten Jahrgang hochwachsend in Betrieb genommen werden. Dies bietet die Möglichkeit das Bestandsgebäude sukzessive dem erforderlichen Bedarf anzupassen.

Derzeit beherbergt das Gebäude im 1. OG noch die Kita Strelitzer Weg. Mit einem Auszug ist nach derzeitigem Stand zum Schuljahr 2023/24 zu rechnen. Eine Ein-Feld-Sporthalle steht für den Schulbetrieb am Standort zur Verfügung.

Die Verwaltung bittet, den Anträgen zuzustimmen – einhergehend mit der Zustimmung, die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der GS Nackenberger Straße (AT) bei der Landesschulbehörde zum Schuljahr 2022/23 einzuholen.

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover wird in Bezug auf die Übergangsregelung für Geschwisterkinder wie folgt neu formuliert:

„Bei Schulbezirksänderungen dürfen Kinder, die ein älteres Geschwisterkind auf der ehemals zuständigen Grundschule haben, diese Grundschule besuchen.“


3. Notwendige personelle und finanzielle Mittel
Die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel des Fachbereichs Schule konnten beziffert werden und sind in der Kostentabelle enthalten. Die zu erwartenden Kosten seitens des Fachbereichs Gebäudemanagement werden in einer gesondert HU-Bau Drucksache dargestellt.
40.11 
Hannover / 25.09.2020