Drucksache Nr. 2621/2010:
Bebauungsplan 1199, 1. Änderung - Spielplatz Heinrichstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Nr.
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2621/2010
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Bebauungsplan 1199, 1. Änderung - Spielplatz Heinrichstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1199, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan sieht den Tausch zweier Flächen verschiedener Nutzungen vor. Gegen die Lage der nördlich der Hannoverschen Straße 20 a ausgewiesenen Spielplatzfläche bestehen insbesondere von der Polizei Sicherheitsbedenken. Mit dem Flächentausch wird dem Sicherheitsbedürfnis von Kindern und Eltern Rechnung getragen. Der Spielplatz soll auf das städtische Grundstück direkt an die Heinrichstraße verlegt werden.

Kostentabelle

Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1199 ist mit einer günstigeren Kostenentwicklung zu rechnen. Zum einen entfallen durch die Aufgabe des öffentlichen Fuß- und Radweges die Ausbaukosten gänzlich. Zum anderen erscheint durch den günstigeren Flächenzuschnitt der neuen Wohnbaufläche eine bessere Vermarktung (z.B. zwei freistehende Einfamilienhäuser) möglich. Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch eine private Zufahrt, die mit veräußert werden kann. Die Kosten für die Beräumung der Fläche B (geschätzt 20.000 €) sowie für die Kampfmittelbeseitigung wären auch entstanden, wenn der Bebauungsplan nicht geändert würde, weil sie auch bei der bisher beabsichtigten Nutzung (WA) angefallen wären. Die Ausbaukosten für den Spielplatz werden gegenüber dem bisher vorgesehenen Standort etwa gleich sein. Die Finanzierung der Ausgaben für die Realisierung dieser Planung kann nur entsprechend der jeweiligen Finanzlage in den Haushaltsplänen sichergestellt werden.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1199, 1. Änderung hat vom 11. November 2010 bis zum 10. Dezember 2010 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13 
Hannover / 30.12.2010