Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Durch die geplante Aufgabe bzw. Verlagerung großer Teile des Klinikbetriebs des Nordstadtkrankenhauses entsteht die Chance, das Areal einer neuen Nutzung zuzuführen. Für die Landeshauptstadt Hannover bietet sich damit die Möglichkeit, auf dem Gelände ein qualitätsvolles und integriertes Stadtquartier zu entwickeln. Um die Entwicklung des Standorts nicht nur baulich, sondern auch sozial, klimagerecht und denkmal- sowie bestandsverträglich zu gestalten, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1934 „An der Strangriede" die folgenden partizipativen, sozialen, funktionalen und ökologischen Anforderungen an die zukünftige Entwicklung des Areals des Nordstadt-Klinikums umzusetzen:
1. Einrichtung eines kontinuierlichen Beteiligungsprozesses für die Entwicklung des Krankenhausareals mit folgenden Elementen:
· Gezielte Befragungen und aktive Einbindung der umliegenden Bevölkerung, um Bedarfe, Ideen und Anregungen frühzeitig und strukturiert in den Planungsprozess einfließen zu lassen.
· Extern moderierte Informations- und Dialogveranstaltungen, sowohl zum Bebauungsplanentwurf als auch zu den Inhalten des städtebaulichen Vertrags.
· Einrichtung einer Anwaltsplanung als Anlaufstelle im Stadtteil und zur Beratung der zukünftigen Bewohner*innen und Nutzer*innen.
· Verlängerung des Beteiligungsprozesses über das formelle Bebauungsplanverfahren hinaus, z. B. durch einen Nachbarschafts- oder Baustellendialog, um auch während der Umsetzung eine kontinuierliche Mitwirkung und Transparenz sicherzustellen.
· Intensive Abstimmung der Entwicklungsgesellschaft der Region mit den jeweils zuständigen Dezernaten und Fachbereichen, bezüglich der Entwicklung der Techfactory insbesondere mit der städtischen Wirtschaftsförderung.
2. Quartiersentwicklung mit Priorität für die Wohnnutzung mit folgenden Elementen:
· Priorität Wohnen: Das Gelände des Nordstadt-Klinikums wird mit dem Ziel entwickelt, in den Bestandsgebäuden und in ggf. zu ergänzenden Neubauten möglichst viel Wohnnutzung zu ermöglichen. Die von der Region Hannover geplante Entwicklung einer Techfactory wird dazu auf die Gebäude begrenzt, die nicht für Wohnzwecke aber auch nicht für soziale Infrastruktur geeignet sind.
· Sozialer Wohnraum: Umsetzung einer verbindlichen Quote von möglichst 50 Prozent für geförderten Wohnraum auf dem Areal.
· Gemeinschaftliches Wohnen: Förderung innovativer Wohnformen durch Bereitstellung von Flächen für Baugemeinschaften und Mehrgenerationenprojekte.
· Demografiegerechte Planung: Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen durch barrierefreie und vielfältige Wohnangebote für alle Generationen und sozialen Gruppen.
3. Mobilitäts- und Freiraumkonzept mit folgenden Elementen:
· Verkehrsberuhigung: Der motorisierte Individualverkehr wird im Quartier weitgehend ausgeschlossen; Ausnahmen sind nur für notwendige Verkehre vorgesehen.
· Fuß- und Radverkehrsfreundlichkeit: Ein engmaschiges, durchlässiges Wegenetz für den Fuß- und Radverkehr schafft sichere, attraktive Verbindungen im Quartier und zur Umgebung. Im gesamten Quartier sind ausreichend überdachte, sichere Fahrradabstellanlagen einzuplanen, um den Radverkehr zu fördern.
· Mobilitätshub: Das bestehende Parkhaus von hanova Gewerbe ist im Sinne einer nachhaltigen Quartiersentwicklung zu einem Mobility-Hub mit Carsharing-Angeboten und Ladeinfrastruktur zu entwickeln.
· Entsiegelung und Erhalt des Baumbestands: Bestehende, denkmalgeschützte Grünstrukturen werden gesichert. Durch gezielte Entsiegelung entstehen weitere gut erreichbare, begrünte Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Nutzer*innengruppen.
4. Ökologische Standards und Erhalt des Gebäudebestands mit folgenden Elementen:
· Erhalt und Nachnutzung: Der Gebäudebestand ist zu erhalten, energetisch zu sanieren und einer zeitgemäßen Nutzung zuzuführen. Dabei sind denkmalrechtliche Vorgaben mit Anforderungen an Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Klimaschutz in Einklang zu bringen.
· Ökologische und klimawandelangepasste Bauweise:
- Einsatz von Photovoltaik (z. B. auf Dächern und Fassaden),
- erneuerbare Wärmeversorgung und Klimatisierung,
- Verwendung nachhaltiger, kreislauffähiger und emissionsarmer Baustoffe,
- Berücksichtigung der grauen Energie durch Weiternutzung vorhandener
- Bausubstanz,
- Regenwassermanagement sowie Dach- und Fassadenbegrünung,
- begrünte Gebäudestrukturen zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas.
Mit der Medizinstrategie 2030 hat das KRH eine umfassende Neustrukturierung der Krankenhausstandorte in der Region Hannover eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird der Krankenhausbetrieb am Standort Nordstadt weitgehend verlagert. Dadurch wird eines der letzten Gelände für eine Innenverdichtung in der Nordstadt für eine neue Nutzung frei.
Die Region Hannover verfolgt dabei zwei Entwicklungsschwerpunkte:
- die Schaffung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende,
- die Ansiedlung einer sogenannten TechFactory für technologieorientierte Gründungen und Startups.
Beide Nutzungen bieten Potenzial für wirtschaftliche Impulse. Gleichzeitig sind sie mit sozialen Risiken verbunden — insbesondere in einem Stadtteil wie der Nordstadt, der bereits stark verdichtet ist und durch eine hohe soziale Belastung gekennzeichnet ist: Rund 31 Prozent der Haushalte beziehen Transferleistungen, die Angebotsmieten liegen über dem Stadtdurchschnitt (Sozialstrukturatlas Hannover 2024, Immowelt 2025).
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1934 — „An der Strangriede" hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die zukünftige Nutzung des Geländes städtebaulich zu steuern. Ziel ist es, Entwicklungspotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Einbindung des Umfelds sicherzustellen, um eine attraktive und bedarfsgerechte Weiterentwicklung im dicht bebauten Stadtteil Nordstadt zu ermöglichen. Die Entwicklung der ehemaligen Landesfrauenklinik — heute bekannt als „Charlottes Garten" — hat gezeigt, welche Folgen eine Neubebauung ohne verbindliche sozial ausgewogene B-Planung haben kann: Luxuswohnungen mit hoher Eigentumsquote, Preisanstieg im umliegenden Quartier und Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte. Diese Entwicklung darf sich nicht wiederholen.
Um zu vermeiden, dass sich das Gelände zu einem monofunktionalen „Startup- und Studentenviertel" mit hoher Fluktuation und Aufwertungstendenzen entwickelt, ist eine sozial und ökologisch integrierte Quartiersentwicklung mit der Priorität auf soziales Wohnen erforderlich. Nur so lässt sich sicherstellen, dass dieses zentrale Areal zu einem zukunftsfähigen Stadtbaustein wird — sozial ausgewogen, innovativ und ökologisch verantwortungsvoll.
Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitz
Felix Mönkemeyer
Einzelvertreter DIE LINKE