Drucksache Nr. 2618/2008:
Wegebenennung im Stadtteil Wülferode
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 17.12.2008: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 15.01.2009: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 22.01.2009: Ratsversammlung: Abgesetzt
  • 22.01.2009: Verwaltungsausschuss: Abgesetzt
  • 12.02.2009: Verwaltungsausschuss: einstimmig abgelehnt
  • Erledigt: Ratsversammlung: eretzt durch Drucks. Nr. 0572/2009

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2618/2008
2
 

Wegebenennung im Stadtteil Wülferode
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,


der Anregung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Antrag s. Anlage 1), die Wegeverbindung, welche von der Straße Zum Siemenshop in westliche Richtung abgeht und bis zur Niederfeldstraße führt, eigenständig in "Wilhelm-Rusterberg-Weg" zu benennen, nicht zu folgen.

(Kartenausschnitt s. Anlage 2)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:


Die Empfehlung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode, die Wegeverbindung in "Wilhelm-Rusterberg-Weg" zu benennen, würde dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999, bei Neubenennungen vorrangig weibliche Persönlichkeiten zu berücksichtigen, widersprechen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben625,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages:


Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 10.09.2008 mit 15 Jastimmen und 2 Enthaltungen empfohlen, die Wegeverbindung zwischen den Straßen Zum Siemenshop und der Niederfeldstraße in "Wilhelm-Rusterberg-Weg" zu benennen (DsNr. 15-2009/2008).

Für den Neubau von zwei Doppelhäusern, die ihren Zugang von dem zur Benennung vorgeschlagenen Verbindungsweg aus haben, existieren bereits offiziell vier Grundstücksbezeichnungen zu der Straße Zum Siemenshop. Eine eigenständige Benennung des Verbindungsweges würde zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung der postalischen Adressen für die oben genannten Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Bauherrinnen und Bauherrn bedeuten. Die Benennung würde damit einer Umbenennung der Straße gleichkommen. Die Voraussetzungen für eine Umbenennung liegen jedoch gemäß der vom Rat beschlossenen Grundsätze für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen nicht vor. Die Umsetzung der Empfehlung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist somit nur mit Zustimmung aller Betroffenen (Eigentümerinnen / Eigentümer, Mieterinnen / Mieter, Bauherrinnen / Bauherrn) möglich.




Ferner entspricht die Benennung nach einer männlichen Persönlichkeit nicht der Intension des Rates, vorrangig weibliche Persönlichkeiten bei Neubenennungen zu berücksichtigen.

Die Verwaltung empfiehlt aus genannten Gründen von einer eigenständigen Benennung des Verbindungsweges abzusehen.
61.2 
Hannover / 05.11.2008