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Ausweitung des Betreuungsangebotes der Kita Kleine Königskinder e. V. in Anderten, Krumme Str. 2 A
Antrag,
zu beschließen,
- die Betreuungszeit in der Kita Kleine Königskinder e. V. mit insgesamt 30 Krippenplätzen in Anderten, Krumme Str. 2A für eine Krippengruppe mit 15 Plätzen auf ganztags auszuweiten und
- ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab 01.08.2011, die laufenden Beihilfen für die vorgenannten Gruppen auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 12.500,00 € | 4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 12.500,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -12.500,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Der Verein "Kita Kleine Königskinder e. V." betreibt seit Dezember 2009 eine Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen im Stadtteil Anderten. Diese Krippengruppen werden bisher als Gruppen mit einer sechsstündigen Betreuungszeit gefördert (s. DS Nr. 1539/2009). Es erwies sich, dass dieses Zeitangebot nicht für alle Familien ausreichend ist und einer pädagogischen Kontinuität entgegensteht. Insbesondere der Schlafrhythmus der Kinder kann nicht genügend im Tagesablauf berücksichtigt werden.
Der Träger hat daher eine Erweiterung der Öffnungszeit einer Krippengruppe zu einer Ganztagsbetreuung beantragt, um dem veränderten Betreuungsbedarf der Eltern gerecht werden zu können.
Der Verein hält die entsprechenden Räumlichkeiten (Schlafräume, Mehrzweckraum) für diese Betreuungszeit jetzt schon vor. Die für die Ausweitung der Kindertagesstätte notwendige Betriebserlaubnis wurde von dem Nds. Kultusministerium bereits in Aussicht gestellt.
Die Mehrkosten für die laufende Finanzierung in Höhe von jährlich 12.500 € stehen im Kita-Budget zur Verfügung.
51.41
Hannover / 29.12.2010