Drucksache Nr. 2617/2003:

Bewilligung von Theaterbeihilfen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2617/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2617/2003
2
 


Bewilligung von Theaterbeihilfen

Antrag, zu beschließen

Die Freien Theatergruppen Hannovers werden im Haushaltsjahr 2004 entsprechend
den Empfehlungen des Theaterbeirates gefördert. Es werden folgende neue Grundförderungen für die Jahre 2004, 2005 und 2006 und Produktionsförderungen für 2004 in einem Umfang von 426.300 Euro bewilligt:


I. Grundförderung für die Jahre 2004 - 2006

Commedia Futura 60.000 €

Figurentheater Filou Fox
Figurentheater Marmelok
Figurentheater Seiler
Als Zusammenschluss THEATRIO insgesamt 45.000 €

HanZTanz e.V. ( Fredeweß) 23.000 €
Klecks-Theater Hannover 60.000 €
Theater an der Glocksee 50.000 €
Theater fensterzurstadt 12.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 70.000 €






II. Produktionsförderung für 2004

Commedia Futura 10.000 €
HanZTanz e.V. ( Fredeweß) 5.000 €
Klecks-Theater Hannover 18.300 €
Theater an der Glocksee 10.000 €
Theater fensterzurstadt 34.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 15.000 €

Die Theaterzuwendungen 2004 und die Förderzusagen für die Jahre 2005 u. 2006 gem. Anlage 1 werden jeweils unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2004 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt.

Theatern die zugleich Grund- und Produktionsförderung erhalten, wird die gesamte Zuwendung in gleichen Raten ab Beginn des Jahres ausgezahlt auch wenn die Haushaltssatzung noch nicht genehmigt ist. Die Einzelprojektförderung wird grundsätzlich nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung geleistet.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 426.300 Euro in 2004 stehen bei der Haushaltsstelle 1.3312.718600.6 bereit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten€0.00Betriebseinnahmen€0.00
sonstige Einnahmen€0.00Finanzeinnahmen von Dritten€0.00
Einnahmen insgesamt€0.00 Einnahmen insgesamt€0.00 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand€0.00Personalausgaben€0.00
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung€0.00Sachausgaben€0.00
Einrichtungsaufwand€0.00Zuwendungen€426,300.001.3312.718600.6
Investitionszuschuss an Dritte€0.00Kalkulatorische Kosten€0.00
Ausgaben insgesamt€0.00 Ausgaben insgesamt€426,300.00 
Finanzierungssaldo€0.00 Überschuss / Zuschuss(€426,300.00) 

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) und am 03.07.2003 die geänderte Fassung (Drucksache Nr. 1214/2003) beschlossen.


Bestandteil dieser Richtlinien ist die Berufung eines Beirates, der eine künstlerisch beratende Funktion gegenüber dem Kulturausschuss hat. Er gibt eine Empfehlung über die Verteilung der Grund- und Produktionsfördermittel ab.

Die Richtlinien zur Theaterförderung unterscheiden eine Grund- und eine Produktionsförderung.

Die Grundförderung dient der Festigung einer in der Vergangenheit erfolgreichen Theaterarbeit im Sinne der Förderkriterien. Sie soll dazu beitragen, insbesondere
die vertraglich langfristigen fixen, institutionelle Kosten kalkulierbar abzusichern.
Die Grundförderung wird in der Regel für drei Jahre vergeben.
Sie wird auf der Basis eines Konzepts für die Theaterarbeit der nächsten drei Jahre vergeben, aus dem die künstlerischen Ziele und die längerfristige Perspektive der Gruppe erkennbar werden. Dazu soll ein Wirtschaftsplan vorgelegt werden.
Voraussetzung für die Grundförderung sind eine mindestens dreijährige Theaterarbeit in Hannover und mindestens vier professionelle Produktionen, die mit öffentlicher Resonanz in Hannover aufgeführt worden sind.

Die Produktionsförderung dient der Finanzierung einer Inszenierung und Aufführung, deren Beschreibung eine den Förderrichtlinien entsprechende Qualität erwarten lässt. Darüber hinaus kann auch die Wiederaufnahme oder Weiterentwicklung bereits aufgeführter Produktionen gefördert werden.

Die Produktionsförderung kann auch der Einstiegsförderung zur Unterstützung neuer Gruppen / Produktionsgemeinschaften dienen, ebenso wie der Förderung einzelner Produktionen von Gruppen, die zugleich Grundförderung erhalten.
Die geförderte Produktion soll in Hannover in angemessener Vorstellungszahl aufgeführt werden.

Der Beirat hat die als Anlage 1 beigefügten Empfehlungen zur Förderung der Freien Theater vorgelegt. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt diesen Empfehlungen.
 41.112
Hannover / Nov 27, 2003