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Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kleinen Kindertagesstätte "Kinderladen Knirpse" e. V., Kapellenstr. 10a, 30625 Hannover
Antrag,
zu beschließen,
dem Verein "Kinderladen Knirpse" e.V. (ehemals Blumhardtstr.2), Kapellenstr. 10a, 30625 Hannover rückwirkend ab 01.10.2010 laufende Zuwendungen für die Dauer einer Einzelintegrationsmaßnahme gemäß der DS Nr. 2929/2000 "Richtlinien über Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen - Ziffer 12"
zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Für die Umstrukturierung der Kleinen Kindertagesstätte in eine Kindergruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.
Begründung des Antrages
Die Kleine Kindertagesstätte "Kinderladen Knirpse" e. V. musste aus den Räumlichkeiten der Fachhochschule Hannover in der Blumhardtstr. 2 ausziehen, da die angemieteten Räume von der Hochschule (Vermieter) selbst benötigt werden.
Die neuen Räume hat der Verein in der Kapellenstraße 10a in Kleefeld angemietet und kindgerecht hergerichtet. Die großzügigen Räume nahm der Trägerverein u. a. zum Anlass, erneut eine Betreuung für Kinder mit Behinderungen vorzusehen. Der Träger hat schon vor Jahren Einzelintegrationsmaßnahmen durchgeführt.
In der Kleinen Kindertagesstätte werden 10 Kinder im Alter von 1,5 Jahren bis zur Einschulung betreut. Der Elternverein hat in seiner Eigenschaft als Träger der Einrichtung einen Antrag auf Durchführung einer Einzelintegrationsmaßnahme gestellt, weil bei einem bereits in der Einrichtung betreuten Kind der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt wurde.
Die personellen Rahmenbedingungen wurden durch die Einstellung einer heilpädagogischen Fachkraft erweitert. Die Gruppengröße muss in diesem Zusammenhang nicht abgesenkt werden und bleibt unverändert, so dass kein Platzverlust entsteht.
Die Durchführung der Einzelintegrationsmaßnahme hat am 1.10.2010 begonnen und die Erteilung einer entsprechenden Ergänzung der geltenden Betriebserlaubnis wurde vom Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen und Tagespflege - bereits erteilt.
51.41
Hannover / 29.12.2010