Drucksache Nr. 2615/2008 N1:
Erweiterung der Hauptschule (HS) Rosa-Parks-Schule um einen Realschulzweig

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
2615/2008 N1
1
 
Änderung in der Beratungsfolge

Erweiterung der Hauptschule (HS) Rosa-Parks-Schule um einen Realschulzweig

Antrag,

die Erweiterung einer bestehenden Organisationsform (Hauptschule) um einen Realschulzweig mit zwei Zügen zum 01.08.2009 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Zusätzliche Kosten entstehen durch die Änderung der Schulform nicht.

Begründung des Antrages


Gemäß § 106 Absatz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ist der Schulträger nach Maßgabe des Bedürfnisses verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben.

Gemäß § 106 Absatz 7 NSchG bedarf der Schulträger für organisatorische Entscheidungen nach Absatz 1 NSchG der Genehmigung der Schulbehörde.

Mit Schreiben vom 24.09.2008 hat die Schulleitung der Rosa-Parks-Hauptschule an das Niedersächsische Kultusministerium den Antrag auf Erweiterung um einen Realschulzweig für die Jahrgänge 5 bis 10 zum 01.08.2009 gestellt. Der Realschulbetrieb soll aufsteigend mit dem 5. Jahrgang beginnen.

Dem Antrag liegt ein entsprechender Beschluss des Schulvorstandes zu Grunde.
Gleichzeitig wird der Schulträger um Zustimmung zu dieser schulorganisatorischen Maßnahme gebeten.


Hinsichtlich der Beschreibung des pädagogischen Konzeptes und der ganztagsspezifischen Angebote wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag der HS Rosa-Parks-Schule verwiesen.

Nach den Ausführungen der Schule kann bei der Einrichtung einer eigenständigen Haupt- und Realschule als Ganztagsschule auf die bereits an diesem Schulstandort vorhandenen personellen und strukturellen Potentiale aufgebaut werden und die Attraktivität des Schulstandortes erhöht werden.

Aufgrund der Tatsache, dass durch die geplante Errichtung der Integrierten Gesamtschule Stöcken und gegebenenfalls weiterer Gesamtschulstandorte künftig Realschulzweige entfallen werden, kann der stadtweite Bedarf durch die Erweiterung um einen Realschulzweig am Standort Rosa-Parks-Schule in Teilen gedeckt werden. Die Elternanwahl legt nahe, dass die Schaffung dieser Beschulungsmöglichkeit dem Elternwillen entgegen kommt.

Damit werden die Vorrausetzungen des § 106 Abs. 1 NSchG erfüllt.

Für Eltern, die ausschließlich ein reines Realschulangebot für ihre Kinder wählen möchten, steht im Bereich Hannover-Mitte weiterhin die RS Werner-von-Siemens-Schule zur Verfügung.

Die erforderlichen Raumkontingente am Standort der HS Rosa-Parks-Schule stehen grundsätzlich zur Verfügung bzw. können ohne baulichen Aufwand durch schulorganisatorische Lösungen sicher gestellt werden. Das Gebäude der Rosa-Parks-Schule ist in einem guten baulichen Zustand und verfügt über ganztagsspezifische Raumangebote wie Mensa mit Ausgabeküche, Schülercafé und Freizeitbereiche.

Die Schule soll den Namen "Rosa-Parks-Haupt- und Realschule" tragen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der HS Rosa-Parks-Schule zuzustimmen und damit einverstanden zu sein, dass die erforderliche Genehmigung gem. § 106 Abs. 7 NSchG durch den Schulträger bei der Landesschulbehörde beantragt wird.
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Hannover / 16.03.2008