Antrag Nr. 2614/2003 N1:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2496/2003, Marktgebührensatzung für die Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2614/2003 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
2496/2003 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2496/2003, Marktgebührensatzung für die Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die Ausschüsse mögen beschließen:

1.) Die in der Anlage 1 beigefügte Marktgebührensatzung wird wie folgt geändert:
In § 1 wird die Gebühr unter a) auf den Wochenmärkten – bei Tageszuweisung – auf 3,70 € incl. MWSt erhöht.

2.) Die im Gutachten (Anlage 2) festgehaltene Gebührenbedarfsberechnung dient als Grundlage des laut § 5 Abs. 2 NKAG zu ermittelnden kostendeckenden Gebührensatzes.

Begründung

Um eine möglichst hohe und kontinuierliche Auslastung der Märkte zu gewährleisten, soll der Aufschlag für die Tageszuweisungen nicht, wie im Gutachten angesetzt, 20% sondern 50% betragen.
Anderenfalls steht zu befürchten, daß bei einem geringeren Abstand viele der Marktbeschicker die eine Jahreserlaubnis beantragt haben, weniger attraktive Märkte (z.B. am Wochenanfang) kündigen werden und aus wirtschaftlichen Gründen nur noch Tageszuweisungen für diese Märkte beantragen werden. Dies hätte zur Folge, daß die Attraktivität der Märkte sinkt und die Höhe der Einnahmen aus den Gebühren nicht mehr vorhersehbar ist.




Dr. Wolfgang Scheel
Stv. Vorsitzender