Drucksache Nr. 2613/2010 E1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2613/2010 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

den Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult (Drucksache Nr. 15-0094/2011) als erledigt anzusehen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 19.01.2011 folgenden Zusatzantrag beschlossen :

"In Drs. 2613/2010 (Einleitung eines Aufstellungsverfahren) wird ein neuer
Punkt 3 eingefügt, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens darauf hinzuwirken, dass dem dort jetzt vorhandenen Blumengeschäft zur Versorgung der östlichen Südstadt mit Grün vor Ort weiterhin ein angemessenes Areal zur Verfügung gestellt wird."
(Drucksache-Nr. 15-0094/2011; siehe Anlage)

Hierzu berichtet die Verwaltung, dass bereits mit dem Vorhabenträger Kontakt aufgenommen wurde. REWE als Betreiber des neuen Marktes ist grundsätzlich bereit, das Blumengeschäft in die neuen Marktflächen mit aufzunehmen. Hierdurch wird sich die Verkaufsfläche allerdings etwas erhöhen und es ist Umplanung erforderlich.

Mit dieser Zusage ist dem Antrag aus dem Bezirksrat bereits nachgekommen und eine Neufassung der Drucksache Nr. 2613/2010 nicht erforderlich.

Der neue Sachverhalt wird in die in Kürze folgende Drucksache zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingearbeitet werden.

61.12 
Hannover / 01.02.2011