Drucksache Nr. 2612/2019 N1:
Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" in der Pfarrstraße 38 A, Hannover-Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Neufassung
2612/2019 N1
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Neufassung aufgrund von Änderungen bei den Aufwendungen in Kostentabelle - Bereinigung der städtischen Aufwendungen um die Landesfinanzhilfe und Elternbeiträge

Einrichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" in der Pfarrstraße 38 A, Hannover-Ricklingen

Antrag,

zu beschließen,
  • der Umwandlung der Großtagespflegestelle "Glückskäfer" in die Kindertagesstätte "Krippe Kinderbetreuung Glückskäfer" (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der "Lernkonzept Hilft gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)" zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.01.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinie entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen -59.050,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte -26.900,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 150,00 €
Transferaufwendungen -20.900,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -65.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -65.700,00 €
Die Finanzierung der Plätze im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die vom Träger zu erzielenden Erträge aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei den Transferaufwendungen wird die Differenz zwischen den jetzigen und zukünftigen Aufwendungen der LHH gegenüber dem Träger aufgezeigt. Bei den Positionen "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" sowie "öffentlich-rechtliche Entgelte" handelt es sich um die Landesförderung und die Elternbeiträge, die in der Großtagespflege direkt an die LHH gezahlt wurden. Diese stehen der LHH nach der Umwandlung als Erträge nicht mehr zur Verfügung, da im Kindertagesstättenbereich beide Ertragsarten dem Träger zuzuordnen sind.

Bei dem Auszahlungsbetrag in Höhe von 5.000 € handelt es sich um eine einmalige Zuwendung zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen. Diese einmalige Zuwendung wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Ricklingen besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Krippenplätzen.

Der Träger "Lernkonzept Hilft gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)" betreibt bereits drei Großtagespflegestellen in Hannover. Dazu gehört auch die Großtagespflegestelle "Glückskäfer" in der Pfarrstraße 38 A, in der bis zu 10 Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren betreut werden können. Der Träger ist an die Verwaltung mit dem Wunsch herangetreten, die Großtagespflegestelle in eine Krippengruppe mit bis zu 15 Plätzen für Kinder im Alter zwischen 1-2 Jahren umzuwandeln. Der Vermieter der Räumlichkeiten hat dem Träger vor Kurzem eine separate Außenspielfläche am Gebäude zur Nutzung angeboten, was die Umstrukturierung überhaupt erst möglich macht. Die Umwandlung bietet damit die Chance dem Stadtbezirk fünf zusätzliche Krippenplätze zur Verfügung zu stellen.
Im Vorfeld der Umwandlung wird ein umfangreicher Umbau der Betreuungsräume durchgeführt sowie eine direkt an den Betreuungsräumen liegende Außenspielfläche für die Kinder geschaffen.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Der Träger hat sich am 01.11.2019 in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt.

Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
51.42 
 / 22.11.2019