Drucksache Nr. 2606/2018:
Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2606/2018
3
 

Neues Rathaus, Barrierefreie WC-Anlagen

Antrag,


  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Schaffung von Barrierefreien WC-Anlagen im Neuen Rathaus in Höhe von insgesamt
    625.000 €
und
2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11114800
Zentrale Dienstleistungen, sonst. Baumaßn.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 120.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -120.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18, 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 11114
Gebäudemanagement
Zentrale Dienstleistungen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 506.400,00 €
Abschreibungen 3.600,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.800,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -511.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -511.800,00 €


Anmerkung:

Sach- u. Dienstleistungen
Die neue, zusätzliche WC-Anlage wirkt sich wertsteigernd aus und wird deshalb aus investiven Haushaltsmitteln finanziert. Die Sanierung der beiden vorhandenen WC-Anlagen wird aus dem Teilergebnishaushalt finanziert. Hierfür entstehen einmalig konsumtive Baukosten in Höhe von 505.000 € und jährliche bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 120.000 € = 1.400 €

Abschreibungen
3 % von 120.000 € = 3.600 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 120.000 € = 1.800 €

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 6.800 € (505.000 € werden nur einmalig benötigt) führen durch die interne Leistungsverrechnung / Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 11114 Zentrale Dienstleistungen.

Finanzierung
Aus dem Teilfinanzhaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagements werden bis einschließlich 2020 Mittel in Höhe von 120.000 € zur Verfügung gestellt.






Die Finanzierung erfolgt vorzugsweise aus einer Rückstellung zu Lasten des Jahres 2018. Sofern eine entsprechende Rückstellung für 2018 nicht gebildet werden kann, werden Mittel aus dem Teilergebnishaushalt 19 aus den Jahren 2019 und 2020 in Anspruch genommen. Da diese Mittel aufgrund des begrenzten Volumens des Teilergebnishaushalts 19 dann für andere Bauunterhaltungsmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen, ist es ggf. für nicht verschiebbare Maßnahmen erforderlich, zusätzliche Mittel zu beantragen und im Teilergebnishaushalt 19 zur Verfügung zu stellen. Sollte die Deckung der zusätzlich benötigten Mittel nicht durch Minderausgaben in anderen Teilhaushalten möglich sein, wird die Verwaltung in diesem Fall zu gegebener Zeit der Politik einen Nachtragshaushalt zum Beschluss vorlegen.

Begründung des Antrages


Allgemeines
Im Neuen Rathaus befinden sich derzeit nur im Erdgeschoss und im 1.Obergeschoss frei zugängliche, behindertengerechte WC-Räume. Für die Besucherinnen und Besucher des Gartensaals stehen zwei weitere behindertengerechte Toiletten zur Verfügung.
Rollstuhlfahrende Besucherinnen und Besucher des Kasinos im KG müssen mehrere Geschosse überwinden, um eine Toilette aufsuchen zu können. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 2. Obergeschoss.

Der für ein öffentliches Gebäude mit dem Anspruch an Barrierefreiheit nicht zufriedenstellende Zustand soll daher mittels geeigneter Maßnahmen verbessert werden.

Die Herstellung neuer behindertengerechter WCs im Neuen Rathaus führt zur Aufwertung des Casinos und zur Herstellung eines arbeitsfreundlicheren Umfeldes für mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Baubeschreibung
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Terminplanung
Es ist vorgesehen, die Maßnahmen ab 2019 in einzelnen Abschnitten umzusetzen.
19 .1
Hannover / 07.11.2018