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Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf beide Geschlechter aus. Sanitär- und Umkleidebereiche für Frauen sind in einem ange-
messenen Verhältnis bei der Planung berücksichtigt worden.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, am Weidendamm in Hannover eine Feuer- und Rettungswache in zwei Bauabschnitten zu errichten. Im 1. Bauabschnitt wird die Feuer- und Rettungswache bis Mitte 2014 realisiert, ein darauf folgender 2. Bauabschnitt soll die Regionsleitstelle Hannover für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst, die Lage- und Führungszentrale der Polizeidirektion Hannover sowie weitere Funktionsdienste der Feuer-
wehr Hannover aufnehmen.
Das Projekt bietet die Chance, ehemalige Bahnflächen am Weidendamm einer neuen Nutzung zuzuführen und dabei eine stadträumliche Fassung des exponierten Standortes am Eingang zum Stadtteil Nordstadt zu ermöglichen. Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit das bestehende Areal der Feuer- und Rettungswache 1 in der Calenberger Neustadt städte-
baulich neu zu entwickeln.
Die Verwaltung hat deshalb einen EU-weiten Architektenwettbewerb durchgeführt und unter 18 Wettbewerbsbeiträgen den Entwurf von struhk architekten Planungsgesellschaft mbH aus Braunschweig den ersten Preis zugesprochen. Nach einem anschließenden Verhand-
lungsverfahren wurden das Architekturbüro und weitere Fachingenieurbüros mit der Erstel-
lung einer Haushaltsunterlage Bau für den ersten Bauabschnitt beauftragt.
Zu Antrag 1:
Die Continental AG ist aufgrund § 15 Absatz 2 des Niedersächsischen Brandschutz-
gesetzes (NBrandSchG) verpflichtet, für ihre Produktionsstandorte Stöcken, Vinnhorst und Vahrenwald eine hauptberufliche Werkfeuerwehr zu unterhalten.
Im März 2010 ist die Continental AG mit der Anfrage an die Landeshauptstadt Hannover (LHH) herangetreten, ob eine Übernahme der einsatzbezogenen Aufgaben ihrer Werkfeuer-
wehr gegen Entgelt möglich wäre.
Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der LHH und der Continental AG im September 2011 abgeschlossen (siehe auch Beschlussdrucksache 1588/2011). Ziel ist es, dass die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung von der Feuerwehr Hannover abgedeckt werden und die Continental AG auf diese Weise ihre gesetzlich normierte Verpflichtung, eine hauptberufliche Werkfeuerwehr vorzuhalten, er-
füllen kann.
Das Werk Vahrenwald kann von der nächstgelegenen Feuer- und Rettungswache 1 (Calenberger Neustadt) in der von der Aufsichtsbehörde geforderten Zeit jedoch nicht er-
reicht werden und die räumlichen Bedingungen am Standort der Werkfeuerwehr lassen eine gemeinsame Aufgabenerledigung nicht zu. Daher ist eine Verlegung zu einem Standort in unmittelbarer Werksnähe vor der Aufgabenübernahme erforderlich. Hierzu ist der Neubau einer Feuer- und Rettungswache an einem geeigneten Standort notwendig. Die Investitions-
kosten für den Neubau der FRW werden von der Continental AG nach Baufortschritt in einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € zzgl. Umsatzsteuer refinanziert.
Baubeschreibung
Der erste Bauabschnitt enthält die baulichen Anlagen, die erforderlich sind für eine Feuer- und Rettungswache, die künftig auch die Aufgaben der Werkfeuerwehr der Continental AG in Vahrenwald mit übernimmt.
Weitere Angaben zum ersten Bauabschnitt sind der Baubeschreibung und den Plänen (Anlage 1 und Anlage 3) zu entnehmen.
Energetischer Standard
Die Obergeschosse der neuen Wache werden in Passivhausbauweise erstellt. Die Wache erhält einen Anschluss an das städtische Fernwärmenetz.
Solarenergienutzung
Das begrünte Flachdach wird so geplant, dass es eine größere Fotovoltaik-Anlage eines Investors aufnehmen kann.
Niederschlagswasser
Zur Rückhaltung des Regenwassers dienen das extensive Gründach, versickerungsfähige Bodenbelege, Versickerungsmulden und ein Rückhaltekanal in dem Außengelände.
Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit untersucht und die durchzuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt. Es sind ein ebenerdiger Eingang, ein behindertengerechtes WC und ein Aufzug geplant.
Sicherheit
Die Forderungen von Feuerwehr, Bauordnung und Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) sind in die Planung eingeflossen.
Terminplanung
Der Baubeginn erfolgt spätestens im II. Quartal 2013, vorbereitende Arbeiten beginnen bereits im I. Quartal 2013. Die Inbetriebnahme ist gemäß Kooperationsvertrag zum 01.07.2014 vorgesehen.
Zu Antrag 2:
Nach der Inbetriebnahme einer Feuer- und Rettungswache am Weidendamm verbleiben am bisherigen Standort der FRW 1 in der Calenberger Neustadt noch die Regionsleitstelle (kooperative Leitstelle der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover) und die Funktionsdienste (Fachbereichs- und Bereichsleitungen, erweiterte Verwaltung, Technische Einsatzführung und Kommunikation, Medizinischer Dienst, vorbeugender Brand- und Ge-
fahrenschutz und Persönliche Ausrüstung und Bekleidung).
Die derzeitige FRW 1, die zum Teil direkt nach dem 2. Weltkrieg errichtet worden ist, ist mittlerweile stark sanierungsbedürftig. Die baulichen Voraussetzungen entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den energetischen Standards. Nach Verlagerung des operativen Teils der FRW 1 an den Weidendamm besteht nun die Chance, an diesem Standort auch für die restlichen Funk-
tionsdienste eine zukunftsweisende Lösung zu finden. (s. Anlage 4)
Besonders für die Regionsleitstelle besteht vor dem Hintergrund technischer und räumlicher Anpassungserfordernisse ein unter zeitlichen Gesichtspunkten großer Sanierungsbedarf. Eine Erweiterung oder ein Umbau ist - bedingt durch die bestehende Gebäudestruktur am jetzigen Standort - nur mit erheblichen Mehrkosten und einem großem Aufwand möglich. Im Rahmen der Verlagerung wird eine mögliche Kooperation mit der Polizeidirektion Hannover derzeit geprüft.
Das für den Neubau der FRW 1 vorgesehene Grundstück am Weidendamm ist groß genug, um das Vorhaben „Bauabschnitt 2“ zu realisieren.
Der Standort der Feuer- und Rettungswache 1 in der Calenberger Neustadt könnte im An-
schluss einer Vermarktung zugeführt werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kosten des 2. Bauabschnittes zu ermitteln und die entsprechenden Planungsmittel für das Haushaltsjahr 2014 vorzusehen.
Hinweis zum Beschlussverfahren zu Antrag 1:
Da die Wache gemäß Kooperationsvertrag mit der Continental AG Hannover zum 01.07.2014 in Betrieb gehen muss, ist eine Beschlussfassung noch in 2012 erforderlich.