Drucksache Nr. 2605/2025:
Instandsetzung Abdichtung und Belag der Straßenbrücke Fischerhof
und
Einrichtung einer Lichtsignalanlage zur Querung für den Fuß- und Radverkehr

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
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2605/2025
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Instandsetzung Abdichtung und Belag der Straßenbrücke Fischerhof
und
Einrichtung einer Lichtsignalanlage zur Querung für den Fuß- und Radverkehr

Antrag,

1. der Instandsetzung von Abdichtung und Fahrbahnbelag der Straßenbrücke Fischerhof, wie in der Begründung und Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i. H. v. 600.000,-€ zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 9 Hauptsatzung.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe i. H. v. 600.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 4 NKomVG i.V.m. §12 Abs. 1 Nr. 8 der Hauptsatzung.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
3. dem Umbau der Straße Fischerhof und Einrichtung einer Lichtsignalanlage zur Querung, wie in Anlage 2 dargestellt, mit Gesamtkosten i. H. v. 430.000,- € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 9 Hauptsatzung.
4. dem Baubeginn hinsichtlich des vom Stadtbezirksrates beschlossenen Umbaus der Straße Fischerhof sowie der Mittelfreigabe in Höhe von 430.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 NKomVG i.V.m. §12 Abs. 1 Nr. 1+8 der Hauptsatzung.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen Brückenbauwerk:


Ergebnishaushalt
Kostenstelle: 66320541
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Brückenunterhaltung

Die Finanzierung der Sanierung des Brückenbauwerks wird in 2026 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilergebnishaushalt OE 66 sichergestellt.

Finanzielle Auswirkungen Umbau Straße Fischerhof und Einrichtung einer Lichtsignalanlage:

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902
Bezeichnung Gemeindestraßen nichtbeitragsfähiger Straßenbau


Die Finanzierung des Umbaus der Straße Fischerhof Straße Fischerhof und die Einrichtung einer Lichtsignalanlage wird in 2026 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE66 sichergestellt.

Die Finanzierung der Baumaßnahmen wird in 2026 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilergebnishaushalt bzw. Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer behindertengerechten Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Die Aufstellbereiche an der Lichtsignalanlage wurden mit taktilen Leitelementen und differenzierten Bordhöhen ausgestattet.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Durch die Optimierung der Radverkehrsanlage und der Querungsmöglichkeit über die Straße Fischerhof ist von einer weiteren Steigerung des Radverkehrs als klimaneutrale Mobilität auszugehen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen nichtbeitragsfähiger Straßenbau
EinzahlungenAuszahlungen
   
Baumaßnahmen €430,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit (€430,000.00)

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €600,000.00
Abschreibungen €13,194.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €6,450.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€619,644.00)
Außerordentliche Erträge €23,523.00
   
Außerordentliche Aufwendungen €45,234.00
Saldo außerordentliches Ergebnis (€21,711.00)
Saldo gesamt (€641,355.00)
Anmerkungen zu:
Einzahlungen
Keine

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 25.000,-€ nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre / bei Lichtsignalanlagen 18 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre / bei Lichtsignalanlagen 18 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung und Darstellung der Maßnahmen

Ausgangslage Brückenbauwerk
Bei der Brücke handelt es sich um ein 1967 erstelltes Brückenbauwerk in Spannbetonbauweise. Das Bauwerk überführt die Straße Fischerhof über das Trogbauwerk im Zuge der Ritter-Brüning-Straße im Stadtteil Linden-Süd.

Es ist erforderlich, die Abdichtung und Beläge der gesamten Brückenfläche zu erneuern. Die letzte Sanierungsmaßnahme an Abdichtung und Belag erfolgte im Jahr 1999. In den letzten Jahren wurden im Fahrbahnbereich verstärkt Schäden im Brückenbelag festgestellt.

Ausgangslage Verkehrsanlagen
Der Einmündungsbereich Ricklinger Straße in die Straße Fischerhof befindet sich derzeit kurz hinter einer Brücke, die Sichtverhältnisse zum Ein- und Abbiegen sind nicht ausreichende gewährleistet. Zusätzlich sind die Sichtbeziehungen durch Randparken am nördlichen Fahrbahnrand der Straße Fischerhof gestört.


Insbesondere das Überqueren der Straße Fischerhof ist bei starken Längsverkehren nur erschwert möglich. Im Bereich der Einmündung ist im Bestand eine langgestreckte Mittelinsel zur Trennung der Fahrtrichtungen eingebaut. Die Breite der Mittelinsel beträgt ca. 2,00 m, was nach derzeitig geltenden Richtlinien nicht ausreichend dimensioniert ist zur Aufstellung von wartendem Radverkehr, insbesondere nicht bei Nutzung von Lastenfahrrädern.

Die Radverkehrsverbindung von Ricklingen aus Richtung Süden in die Ricklinger Straße bzw. die Elise-Meyer-Straße ist sehr stark frequentiert. Eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2018 ergab Verkehrszahlen für den Radverkehr in Höhe von 100 Rf in der nachmittäglichen Spitzenstunde bei 543 Kfz-Fahrten und 147 Rf in der vormittäglichen Spitzenstunde bei 502 Kfz-Fahrten.

Weiterhin ist für den Linksausbiegenden Kfz-Verkehr aus der Ricklinger Straße in Richtung der Brücke die Verkehrsführung sehr missverständlich, da der Verkehr linksseitig der Mittelinsel in vermeintlich falscher Richtung geführt wird und erst nach der Mittelinsel einfädeln kann.

Beschreibung des Vorhabens
Mit einem interfraktionellen Stadtbezirksratsantrag DS 15-1347/2018 wurde die Verwaltung aufgefordert die Kreuzung Ricklinger Straße / Fischerhof mit einer Lichtsignalanlage auszustatten, um insbesondere für den Radverkehr eine gefahrlose Querung der Straße Fischerhof vorhalten zu können.
Die vorliegende Planung sieht den vollständigen Rückbau der Mittelinsel vor. Der Einmündungsbereich wird mit einer Vollsignalanlage ausgestattet (siehe Anlage 2).

Der Radverkehr wird aus der Ricklinger Straße in einem Zuführungsstreifen in roter Markierung auf einen abgetrennten Aufstellbereich geführt, um dann in der Grünphase als Pulkführer den Knotenpunkt überqueren zu können. Der Radverkehr aus der südlichen Richtung quert ebenfalls in einem rot markierten Radfahrstreifen geschützt den Kreuzungsbereich, um dann entweder in der Ricklinger Straße oder in der Elise- Meyer-Straße weiter in Richtung Norden fahren zu können. Der Radverkehr entlang der Straße Fischerhof wird auf der Fahrbahn in Richtung Westen bis zur Unterführung geführt und folgend wieder auf der Seitenanlage geführt. Der Radverkehr aus Richtung Westen verläuft geschützt wie bereits im Bestand auf der Seitenanlage.

Für den Fußverkehr wurden zwei Fußgängerfurten in der Vollsignalisierung eingeplant über die Ricklinger Straße und den Fischerhof. Die Aufstellbereiche sind umlaufend barrierefrei ausgestattet.

Am nördlichen Fahrbahnrand der Straße Fischerhof wurde lediglich ein baulich getrennter Längsparkstreifen für ca. zwei Fahrzeuge vorgesehen, ansonsten ist der Ruhende Verkehr auf der Straße aufgrund der Sichtverhältnisse untersagt.

Die derzeitige Bordhöhe der Nebenanlagen mit ca. 7 bis 8 cm entspricht nicht den geltenden technischen Bestimmungen zur Rückhaltung von Fahrzeugen auf dem Brückenbauwerk. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2021 übergangsweise massive Betonblöcke auf den Nebenanlagen der Brücke angeordnet. Mit der Sanierungsmaßnahme sollen die Nebenanlagen mit einer hier erforderlichen Bordhöhe von mindestens 15 cm erneuert werden. Auf die Verlegung der Betonblöcke kann damit verzichtet werden, wodurch sich die nutzbare Breite der Nebenanlagen wieder vergrößert (siehe Anlage 1). Insgesamt erhalt die Brücke sowohl im Fahrbahnbereich als auch in den Nebenanlagen eine neue Abdichtung mit Belag.

Der überführte Verkehr wird während der Bauarbeiten teilweise aufrechterhalten. Die Ausführung soll in zwei zeitlich versetzten Bauabschnitten erfolgen.

Bauablauf und bauzeitliche Verkehrsführung
Die Erneuerung von Abdichtung und Belag der Brücke Fischerhof erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt (1. BA) erfolgt die Sanierung der nördlichen Brückenfläche (Fahrtrichtung Fischerhof / Elise-Meyer-Allee). Im zweiten Bauabschnitt erfolgt dann die Sanierung der südlichen Brückenfläche (Fahrtrichtung Ricklinger Stadtweg).


Der Verkehr wird während beider Bauphasen jeweils als Einbahnstraße vom Ricklinger Stadtweg in Richtung Ricklinger Straße bzw. Elise-Meyer-Allee geführt. Der Verkehr in Richtung Ricklinger Stadtweg wird gesperrt und entsprechend umgeleitet.

Im Schatten der Bauarbeiten zur Sanierung des Brückenbauwerkes werden die Straßenbauarbeiten an den Verkehrsanlagen in die Bauabläufe eingetaktet.

Bauzeit
Für die Abdichtungs- und Belagsarbeiten an der Brücke ist ein Zeitraum von insgesamt 6 Monaten veranschlagt.

1. BA: ab April 2026 bis Ende Juni 2026

2. BA: ab Juli 2026 bis Ende September 2026

Die Straßenbauarbeiten werden in diesem Zeitrahmen innerhalb von ca. 3 Monaten mit umgesetzt.

Kosten
Die Kosten für die Brückenbaumaßnahme belaufen sich auf 600.000,- €.

Die Kosten für die Lichtsignalanlage und die Anpassungen der Verkehrsanlagen belaufen sich auf 430.000,- €.

66.3 
Hannover / Dec 1, 2025