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Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Antrag,
1. der Änderungsempfehlung zu Punkt 1 aus Drucksache Nr. 15-2634 / 2013 nicht zu folgen,
2. der Änderungsempfehlung zu Punkt 2 aus Drucksache Nr. 15-2634 / 2013 insofern zu folgen, als dass der Standort "Am Sandberge" nicht weiter verfolgt wird,
3. die Empfehlung zu Punkt 3 aus Drucksache Nr. 15-2634 / 2013 zur Kenntnis zu nehmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Auswahl von neuen Standorten für Flüchtlingsunterkünfte werden Gender-Aspekte nicht berührt. Bei der späteren Planung der Gebäude werden die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Familien und Einzelpersonen, sowie die Problematiken der einzelnen Personengruppen, die sich aus ihrer Flüchtlingssituation ergeben, beachtet.
Kostentabelle
Mit dieser Drucksache sind finanzielle Folgen nicht verbunden.
Begründung des Antrages:
Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat im Rahmen der Anhörung zur Drucksache Nr. 2604/2013 in seiner Sitzung am 11.12.2013 der als Anlage beigefügten Änderungsempfehlung zugestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschluss wie oben beantragt aus den im Folgenden dargelegten Gründen nicht zu entsprechen, bzw. zu Punkt 3 zur Kenntnis zu nehmen.
zu 1.)
Mit dem Beschlussantrag "vorrangig dem Bau von Wohnheimen auf den vorgeschlagenen Standorten" zuzustimmen beabsichtigt die Verwaltung nicht, weitere mögliche Standorte ohne Einbindung des Stadtbezirksrates bzw. der Stadtbezirksräte, zu verfolgen. Der entsprechende Beschlussantrag ist auch Gegenstand der für die übrigen Standorte im Stadtgebiet verfassten Drucksache Nr. 2194/2013 N2.
zu 2.)
Für den vom Stadtbezirksrat vorgeschlagenen Alternativstandort setzt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1074 "Gewerbegebiet" fest. Eine kurzfristige Bebauung dieses Grundstückes mit einem Flüchtlingsheim ist ohne Änderung des Bebauungsplanes nicht möglich.
zu 3.)
Die Änderungsempfehlung berührt den eigentlichen Gegenstand der Drucksache Nr. 2604/2013 nicht, mit der lediglich ein Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte getroffen werden soll. Im Falle der Zustimmung zu diesem Vorschlag wird die Verwaltung die Planung für die einzelnen Flächen konkretisieren. Dabei sind maßgebend für den Standort "Oheriedentrift" u.a. die rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1551 zu Art und Maß der baulichen Nutzung.
61.4 / 61.15
Hannover / 23.12.2013