Drucksache Nr. 2604/2013:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2604/2013
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

1. dem Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorrangig auf den in der Anlage zu dieser Drucksache vorgeschlagenen Standorten zuzustimmen,

2. zuzustimmen, dass diese Wohnheime vorrangig durch die GBH, ggf. auch durch geeignete Dritte errichtet werden und dass die angestrebte Nutzung durch Mietverträge geregelt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Auswahl von neuen Standorten für Flüchtlingsunterkünfte werden Gender-Aspekte nicht berührt. Bei der späteren Planung der Gebäude werden die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Familien und Einzelpersonen, sowie die Problematiken der einzelnen Personengruppen, die sich aus ihrer Flüchtlingssituation ergeben, beachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 400.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -400.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -400.000,00 €
Bei den dargestellten Kosten (400.000 €) handelt es sich um das Kostenrisiko für die Erstattung von Planungsleistungen möglicher Investoren, welches die Stadt maximal zu tragen hat, wenn trotz dieser Planungen keine Baumaßnahme realisiert wird.

Begründung des Antrages:

Die Verwaltung hat mit der Drucksache Nr. 2194/2013 bzw. Nr. 2194/2013 N1 einen Grundsatzbeschluss zu Standorten im Stadtgebiet für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose in das Beratungsverfahren eingebracht.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat im Rahmen seiner Anhörung diese in seiner Sitzung am 13.11.2013 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die nächste Sitzung des Stadtbezirksrats findet am 11.12.2013 statt. Um für die übrigen Standorte, denen die beteiligten Stadtbezirksräte bereits zugestimmt haben, frühzeitig noch im Jahr 2013 die Entscheidung des Verwaltungsausschusses herbeiführen zu können, wird für die in der Anlage benannten Standorte im Bereich des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode eine gesonderte Drucksache erstellt. Sie übernimmt inhaltlich die Drucksache Nr. 2194/2013 in der Fassung der 2. Neufassung, mit der auch der grundsätzliche Beschluss zum Neubau weiterer Wohnheime für Flüchtlinge beantragt ist.


zu 1.)
Der Bedarf an Unterbringungsplätzen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler ist in der jüngsten Vergangenheit wieder deutlich gestiegen, so dass in den vorhandenen Wohnheimen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Mit der Drucksache Nr. 1610/2013 hat die Verwaltung die Entwicklung der Unterkunftsplätze der letzten Jahre und die derzeit in Vorbereitung bzw. Planung befindlichen neuen Unterkünfte ausführlich dargestellt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass auch diese Unterkünfte nicht ausreichen werden, um die der Landeshauptstadt Hannover zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Hinzu kommt, dass zwei der derzeitigen Wohnheime nur übergangsweise genutzt werden können und bereits im Jahr 2014 geschlossen werden müssen (Zweibrückener Str. 72 und Deurag-Nerag-Str. 5).

Um diesem zukünftigen Bedarf an Flüchtlingsunterkünften gerecht zu werden, versucht die Verwaltung weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Dabei sollen gerade für Flüchtlinge entsprechend der Drucksache Nr. 2781/2012 weitere Wohnungen für eine dezentrale Unterbringung angemietet werden. Zudem werden weiter geeignete Bestandsgebäude für Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnprojekte gesucht. Hier ist die Verwaltung aber auf entsprechende Angebote Dritter angewiesen, so dass eine verlässliche mittelfristige Planung nicht möglich ist.

Die in der Anlage zu dieser Drucksache aufgeführten Standorte sind im städtischen Eigentum, von der Lage und Umgebung für Wohnzwecke geeignet und kurzfristig verfügbar.

Vorrangig sollen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode der Standort "Oheriedentrift" (Bemerode) vorbereitet werden. Es sollen Gebäude in einer Bauweise, die für dauerhaftes Wohnen geeignet ist, entstehen. Der Baustandard für die Gebäude soll sich an dem des Flüchtlingswohnheims der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde in der Hildesheimer Straße bzw. an dem Baustandard der derzeit im Bau befindlichen Flüchtlingswohnheime der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) orientieren. Die Unterkünfte sind für jeweils max. 50 Bewohnerinnen / Bewohner vorgesehen.

Mit zweiter Priorität soll im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode der Standort "Am Sandberge" (Bemerode) entwickelt werden. Auch auf diesem Grundstück soll ein Gebäude in einer Bauweise für dauerhaftes Wohnen für jeweils max. 50 Personen entstehen. Bei diesem Standort ist zu klären, ob und welche Alternativen zur derzeitigen Nutzung in Frage kommen.


zu 2.)
Die Wohnheime sollen vorrangig von der GBH, im Einzelfall auch von anderen geeigneten Investoren geplant und errichtet und anschließend von der Stadt angemietet werden. Die Beauftragung ist verbunden mit einer Absichtserklärung, dass die Stadt die Planungskosten erstattet, falls der Bau, aus Gründen, die die GBH oder der Dritte nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommt.
61.4 / 61.15
Hannover / 09.12.2013