Drucksache Nr. 2604/2010:
Antrag der Grundschule Am Lindener Markt zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes zum 01.08.2010

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2604/2010
3
 

Antrag der Grundschule Am Lindener Markt zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes zum 01.08.2010

Antrag,

zu beschließen, das Einvernehmen mit dem Schulträger gemäß § 23 Absatz 4 NSchG zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Am Lindener Markt zum 01.08.2010 bzw. 01.08.2011 zunächst nicht herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Grundschule Am Lindener Markt hat am 30.11.2009 den Antrag zur Errichtung einer Ganztagsschule zum Schuljahr 2010/2011 gestellt; am 25.08.2010 stellte die Schule den Antrag für das Schuljahr 2011/2012.

Das Land Niedersachsen hat im § 23 Niedersächsisches Schulgesetz und in den Erlassen „Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen“ sowie „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ die Einrichtung von Ganztagsschulen geregelt. Die Stadt Hannover hat in der DS 2177/2009 und im damit beschlossenen Rahmenkonzept die rechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Die Bestimmungen sehen u. a. vor, dass die Bildung einer Ganztagsschule der Genehmigung durch die Landesschulbehörde bedarf, ein Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden kann und ein geeignetes pädagogisches Konzept und die organisatorischen, personellen und schulischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dieses für jede Schule zu erstellende pädagogische Gesamtkonzept soll verschiedene Kriterien berücksichtigen, zu denen u. a. gehört, dass zwischen dem Unterricht am Vormittag und den Nachmittagsangeboten den Kindern eine Mittagessenversorgung und eine Ruhepause ermöglicht werden.

Das Vorliegen der räumlichen Voraussetzungen ist daher unabdingbarer Bestandteil für den Betrieb einer Ganztagsschule. Im Falle der Grundschule Am Lindener Markt liegen die räumlichen Voraussetzungen nicht vor, da ein Mittagessen in den Räumen der Schule nicht angeboten werden kann. Auch eine Einnahme des Mittagstisches in der direkten Umgebung der Schule ist nicht möglich. Insofern hätte die Schule den Antrag nicht stellen dürfen, da der Antrag nicht genehmigungsfähig ist. Deshalb kann die Verwaltung nur vorschlagen, den Antrag abzulehnen.

Für eine Mittagessenversorgung werden derzeit die baulichen Voraussetzungen geprüft. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
42.5 
Hannover / 21.12.2010