Drucksache Nr. 2602/2025:
Veränderungen in der Zuwendung und der Nutzungsvereinbarung für das Jugendzentrum Salem auf Grund eines Trägerwechsels

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verwandte Drucksachen:

2602/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2602/2025
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Veränderungen in der Zuwendung und der Nutzungsvereinbarung für das Jugendzentrum Salem auf Grund eines Trägerwechsels

Antrag,

  1. dem zukünftigen Träger des Jugendzentrums Salem, dem Deutsche Jugend in Europa Kreisverband Hannover-Stadt e.V. (DJiE), ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Trägerschaft eine Zuwendung aus Mitteln der Kinder- und Jugendarbeit zu gewähren. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal die Summe, die für den bisherigen Träger für 2026 im Haushalt unter der Antragsnummer 4510028 vorgesehen war.
  2. Der DJiE ab dem Zeitpunkt der Übernahme die Räume des Jugendzentrums Salem im Bürgerhaus Ahlem bis zum 31.12.2026 mit Verlängerung um ein weiteres Jahr ab dem 01.01.2027 zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch eine Absicherung des Angebotes des Jugendzentrum Salem profitieren junge Menschen aller Geschlechter.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für den Betrieb des Jugendzentrums Salem steht im Haushalt 2026 im Produkt 36201 eine Zuwendung bis zu einer Höhe von 181.179,- € zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Die evangelisch-lutherische Martin-Luther Kirchengemeinde Ahlem wird ihre Trägerschaft des Jugendzentrums Salem spätestens zum 31.12.2026 einstellen. Die bestehende Nutzungsvereinbarung für die Räumlichkeiten im Bürgerhaus Ahlem wurde ebenfalls spätestens zum 31.12.2026 durch den Träger gekündigt. Die Kirchengemeinde plant, die Trägerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Träger Deutsche Jugend in Europa Kreisverband Hannover-Stadt e.V. (DJiE) abzugeben.

Die DJiE ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und betreibt bereits mehrere offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Für den zukünftigen Betrieb der Einrichtung liegt der Stadtverwaltung ein Förderantrag vor. Die Übernahme der Trägerschaft, und die damit einhergehende städtische Förderung, sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die unter Antragsnummer 4510028 für die Kirchengemeinde im Haushalt für 2026 vorgesehene Zuwendung zu splitten, um einen unterjährigen Übergang, spätestens zum 01.07.2026 zu ermöglichen.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII sieht die Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit einen Bedarf für ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Ahlem am Standort des Jugendzentrums Salem. Sollte keine Folgeregelung der Trägerschaft gefunden werden, droht eine Versorgungslücke am Standort. Eine Mangel- / Unterversorgung der Angebote für Jugendliche vor Ort würde entstehen.
Mit der DJiE hat sich ein etablierter Träger der freien Jugendhilfe dazu entschieden, die Folgeträgerschaft für das Jugendzentrum Salem übernehmen zu wollen, um die offene Kinder- und Jugendarbeit am Standort weiter fortzuführen. Die Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit befürwortet den Trägerwechsel, um die qualitativ wertvolle Arbeit des Jugendzentrums Salem für die Jugendlichen bedarfsdeckend zukünftig sicherzustellen. Zur Absicherung ist neben der anteiligen Übertragung der Zuwendungsmittel aus dem bestehenden Antrag 4510028 in den von der Deutschen Jugend in Europa eingebrachten Antrag eine neue Nutzungsvereinbarung für die Räume am Standort erforderlich.
51.5 
Hannover / Dec 1, 2025