Drucksache Nr. 2602/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 28.11.2019, TOP 4.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2602/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 28.11.2019, TOP 4.3.1.

Die Zahl der Zwangsräumungen ist aufgrund der angespannten Wohnungs- und Arbeitsmarktlage in der Landeshauptstadt Hannover kontinuierlich gestiegen. In Anbetracht der nach wie vor hohen Obdachlosenzahlen und des bevorstehenden meteorologischen Winters fragen wir daher die Verwaltung:
  1. Ist die Landeshauptstadt Hannover durch das städtische Amt für Wohnungswesen in die Zwangsräumungsprozesse mit eingebunden, beziehungsweise strengt diese, vertreten durch das Wohnungsamt, auch Neuwohnungsvermittlungen für betroffene Bürger*innen im Falle einer Zwangsräumung an?

  2. Hat die Landeshauptstadt Hannover ein Konzept gegen immer weitere Zwangsräumungen, wenn ja, welches?

  3. Wie viele Zwangsräumungen wurden in der Landeshauptstadt Hannover bisher im laufenden Kalenderjahr 2019 vollzogen?

Dirk Machentanz
Gruppenvorsitzender

Text der Antwort

Die Zahl der Zwangsräumungen in der Landeshauptstadt Hannover ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Während im Jahr 2012 noch 690 Räumungstermine angesetzt wurden waren es im Jahr 2018 nur noch 400.
Die Landeshauptstadt Hannover bietet verschiedene umfangreiche Unterstützungsangebote für Haushalte, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht sind oder bei denen
Probleme im Mietverhältnis bestehen. Oberstes Ziel der Stadt ist es, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
In der Vergangenheit gab es zu diesem Thema bereits mehrere Anfragen der Gruppe Linke & Piraten, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD-Fraktion. Ich habe die Anfragen in den Ratssitzungen am 27.01.17, 25.01.18 und 28.03.19 jeweils ausführlich beantwortet und umfangreich über die bestehenden Unterstützungsangebote informiert.
Die Antworten sind auch nachzulesen in den Drucksachen 0825/2017 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Zwangsräumungen in Hannover
in der Ratssitzung am 27.04.2017, TOP 3.3.“), 3117/2017 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu präventiven Angeboten bei drohender Wohnungslosigkeit in der Ratssitzung am 25.01.2018, TOP 3.1.1.“) und 0532/2019 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion zu wohnraumerhaltenden Hilfen
in der Ratssitzung am 28.03.2019, TOP 5.2.“).

Frage 1: Ist die Landeshauptstadt Hannover durch das städtische Amt für Wohnungswesen in die Zwangsräumungsprozesse mit eingebunden, beziehungsweise strengt diese, vertreten durch das Wohnungsamt, auch Neuwohnungsvermittlungen für betroffene Bürger*innen im Falle einer Zwangsräumung an?

Das Team wohnungserhaltende Hilfen im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover erhält auf Grundlage des § 22 Abs. 9 Sozialgesetzbuch II (SGB II) und des § 36 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) alle Räumungsklagen wegen Mietschulden vom Amtsgericht Hannover. Räumungsklagen aus anderen Gründen werden in der Regel nicht übersandt. Ferner werden der Stelle alle von den Gerichtsvollzieher*innen angesetzten Räumungstermine für Wohnraum, unabhängig des Klagegrundes übermittelt.

Jeder Haushalt wird mit einer Postkarte angeschrieben, mit der Bitte sich zu melden. Erfolgt von dem angeschriebenen Haushalt keine Reaktion, wird ein unangemeldeter Hausbesuch durchgeführt. Im Falle eines Kontaktes wird auf Grundlage der persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten versucht, eine Lösung zum Erhalt der Wohnung zu finden. Neben Ratenzahlungsvereinbarungen werden Darlehensanträge bei den Jobcentern der Region Hannover und dem Fachbereich 50 der Landeshauptstadt Hannover unter Beteiligung von Vermietern, Rechtsanwälten und Hausverwaltungen gestellt.
Auch individuelle Lösungsschritte wie die Auflösung von Sparanlagen, Zahlung einer einmaligen Summe in Kombination mit einer Ratenzahlungsvereinbarung über den Restbetrag, sowie Tilgung der Gesamtsumme durch den Familienkreis gehören zur Praxis.

Durch die Beratung und Unterstützung des Teams Wohnungserhaltende Hilfen können Wohnraumverlust und evtl. spätere Obdachlosigkeit und die daraus resultierenden sozialen und persönlichen Folgen in vielen Fällen vermieden werden.

Ist kein Wohnraumerhalt möglich, wird eine Wohnungsvermittlung über das Sachgebiet Wohnraumversorgung angestrebt. Bei bestehenden Mietschulden und einer damit verbundenen negativen Schufa sind viele Vermieter jedoch nicht bereit, ein neues Mietverhältnis einzugehen und die Wohnungsvermittlung ist dann entsprechend eingeschränkt.

Wenn keine Wohnungsvermittlung möglich ist stellt der Bereich Unterbringung im Bedarfsfall bei Obdachlosigkeit Unterkünfte für Familien bzw. Bettplätze bei Einzelpersonen im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Verfügung.

Frage 2: Hat die Landeshauptstadt Hannover ein Konzept gegen immer weitere Zwangsräumungen, wenn ja, welches?

Die Zwangsräumung einer Wohnung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung eines Räumungstitels. Die in der Regel vorausgehende Kündigung des Mietverhältnisses und Räumungsklage richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO). Hierauf hat die Landeshauptstadt Hannover keinen Einfluss und kann daher auch kein Konzept gegen Zwangsräumungen entwickeln.

Über die bestehenden Unterstützungsangebote zu wohnraumerhaltenden Hilfen in der Landeshauptstadt Hannover hat die Verwaltung mit Drucksache Nr. 0532/2019 F1 („Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion zu wohnraumerhaltenden Hilfen in der Ratssitzung am 28.03.2019, TOP 5.2.“) ausführlich informiert. Neben den Wohnungserhaltenden Hilfen und der Kommunalen Wohnungsvermittlung gehören hierzu Angebote wie die mobile Wohnbegleitung.

Das Team Wohnungserhaltende Hilfen erzielt gute Erfolge mit der Beratung von Haushalten, die von einer Räumungsklage wegen Mietschulden betroffen sind. In 32 % der vom Team Wohnungserhaltende Hilfen betreuten Fälle ist es 2018 gelungen, die Wohnung zu erhalten.

Bei Räumungsklagen aus anderen Gründen wie z.B. Eigenbedarf sind die Einflussmöglichkeiten der Stadt jedoch stark eingeschränkt.

Frage 3: Wie viele Zwangsräumungen wurden in der Landeshauptstadt Hannover bisher im laufenden Kalenderjahr 2019 vollzogen?

Nach den der Landeshauptstadt Hannover vorliegenden Informationen der Gerichtsvollzieher*innen wurden im Jahr 2019 bisher 229 Zwangsräumungen in Hannover durchgeführt.