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Sehr geehrter Herr Schostok,
die CDU-Ratsfraktion beantragt hiermit gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Akteneinsicht
in alle bei der Stadtverwaltung vorhandenen Unterlagen zu den Bewertungen der inhaltlichen Konzepte, die durch die jeweiligen Betreiber für Flüchtlingsunterkünfte angeboten wurden und die in den Drucksachen zu den jeweiligen Betreiberverträgen nicht enthalten bzw. nicht beschrieben sind.
Als Mitglieder unserer Fraktion, die die Akten einsehen und prüfen, benennen wir Ratsfrau Georgia Jeschke und Ratsherrn Jens-Michael Emmelmann.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Seidel
Vorsitzender