Anfrage Nr. 2595/2012:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Islam im Rathaus

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Islam im Rathaus

Mit dem Besuch der hannoverschen Moscheen und dem jährlichen Empfang zum Ende des Ramadans bekundet die LH Hannover ihren Willen, Musliminnen und Muslime als Teil der Stadtgesellschaft zu begreifen und islamische Feiertage zu respektieren.
Laut Personal- und Organisationsbericht besitzen etwa 5,6% der Beschäftigten der LHH eine ausländische Staatsangehörigkeit. Höchstwahrscheinlich ist der Prozentsatz der Muslimin­nen und Muslime um einiges höher.
Dennoch sind sie weder in Statistiken noch im Rathausalltag sichtbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.
Wie viele Moscheegemeinden gibt es in Hannover und welche Berührungspunkte und Ansprechpartnerinnen und —partner hat die LHH im Dialog mit der muslimischen Bevölkerung? (Bitte listen Sie hierzu die Zahl der in der LHH lebenden Musliminnen und Muslime auf, differenziert nach Staatsangehörigkeit und islamischer Glaubensrichtung und führen Sie die Herkunft der Statistiken an.)
2.
Ist es Beschäftigten der LHH erlaubt, während der Ausübung ihrer Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen? Falls nein, führen Sie bitte aus, auf welcher Rechtsgrundlage für wen das Tragen des Kopftuches verboten wird.
3.
In welcher Form wird seitens der LHH die Ermöglichung des Pflichtgebets im Islam in öffentlichen Einrichtungen (in Behörden, Pflegeeinrichtungen und Schulen) unterstützt?
Bitte listen Sie die bestehenden Angebote und die Form deren Umsetzung (z.B. internationale Gebetsräume) auf.

Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender