Antrag Nr. 2592/2004:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2503/2004, Anhörungen; Änderung der Geschäftsordnung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2592/2004 (Originalvorlage)
2503/2004 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 02.12.2004: Geschäftsordnungskommission: in die Fraktionen auf Wunsch der SPD
  • 03.02.2005: Geschäftsordnungskommission: Der Änderungsantrag wird aufrecht erhalten.
  • 17.02.2005: Verwaltungsausschuss: in die CDU-Fraktion gezogen
  • 17.02.2005: Ratsversammlung: abgesetzt
  • 10.03.2005: Geschäftsordnungskommission: s. zu Top 5.1, s. Dr.Nr.2503/2004
  • 17.03.2005: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 17.03.2005: Ratsversammlung: 26 Stimmen dafür, 35 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2503/2004, Anhörungen; Änderung der Geschäftsordnung

Antrag,

zu beschließen:

§ 35 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

“Auf Verlangen einer Fraktion oder eines Drittels der ordentlichen Ausschussmitglieder ist eine Anhörung im Ausschuss entsprechend Absatz 1 durchzuführen."

Begründung

Der von der Verwaltung erarbeitete “Kompromiss" ist unbrauchbar, weil er nicht geeignet ist, das Problem eindeutig und endgültig zu klären. Die hier vorgesehene Formulierung verdient daher den Vorzug.

Rainer Lensing (Vorsitzender)