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Einrichtung einer Krippengruppe mit 15 Plätzen in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in der Höltystr.17/Südstadt
Antrag,
zu beschließen,
- der Einrichtung einer Kindertagesstätte mit insgesamt 15 Krippenplätzen (10 betriebliche- und 5 öffentlich zu vergebende Plätze) mit Ganztagsbetreuung in der Südstadt, Höltystr. 17, 30171 Hannover, in Räumlichkeiten der Region Hannover zuzustimmen und
- dem Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.12.2012, die laufende Förderung für 5 Krippenplätze nach den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2 | Aufwendungen über 1.000,-€ für Kindertagesstättenbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
1.700,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-1.700,00 € |
|
|
|
0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | lfd. Zuwendung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
41.200,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-41.200,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-41.200,00 € |
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Für die zehn betrieblichen Plätze wird der Zuschuss für Betriebskitaplätze gewährt, sofern die betreffenden Kinder ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover haben.
Begründung des Antrages
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult besteht ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. hat in der Höltystr. 17 geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Krippengruppe in einem regionseigenen Verwaltungsgebäude gefunden. Ein Teil der Räumlichkeiten dieses Gebäudes wird vom Träger zum Betrieb der Einrichtung angemietet. Die Kosten der erforderlichen Umbaumaßnahmen werden von der Region Hannover getragen.
Die Region Hannover hat im Rahmen einer internen Bedarfsanalyse ermittelt, dass die Mehrheit ihrer Beschäftigten eine Möglichkeit der Kleinkinderbetreuung in Arbeitsplatznähe wünscht und schließt neben dem Mietvertrag eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger. In Absprache mit der Landeshauptstadt Hannover - FB Jugend und Familie - wird daher die Krippengruppe als sog. Mischform mit 10 Belegplätzen für die Region Hannover und 5 Plätzen für Kinder von nicht dort Beschäftigten eingerichtet und finanziert.
Durch das Angebot wird dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen. Zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Der LHH entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 1.700,- € anteilig für die 5 Plätze für Kinder von Nichtbeschäftigten der Region Hannover keine Investitionskosten. Die Raum- und Umbauerfordernisse für die Krippengruppe wurden vom Träger mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.12.2012 vorgesehen.
Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten sowie die einmalige Zuwendung stehen im Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.
51.41
Hannover / 08.10.2012