Drucksache Nr. 2579/2005 E1:
Stadtteilfriedhof Nackenberg/ Verzicht auf Wiedereröffnung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2579/2005 E1
3
 

Stadtteilfriedhof Nackenberg/ Verzicht auf Wiedereröffnung

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Kostentabelle

Auswirkungen auf Kosten sind im Text dargestellt.

Informationen zur Ergänzung des Sachverhaltes

Auf Wunsch des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen liefert die Verwaltung hiermit folgende ergänzende Informationen nach:

1. Stellungnahme der Petri-Gemeinde

Der Kirchenvorstand der Petri-Kirchengemeinde hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben dargestellt, was aus seiner Sicht für eine Übertragung des Friedhofes an die Kirchengemeinde spricht.


2. Einzugsgebiet des Friedhofs

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Stadtteilfriedhof Nackenberg bei einer Übertragung an die Kirchengemeinde nur von einem stark eingegrenzten Personenkreis genutzt werden könnte: Der Stadtteil Kleefeld hat ca. 12.400 Einwohnerinnen und Einwohner. Zieht man als Einzugsgebiet für Beisetzungen noch das Heideviertel hinzu (was von dort gewünscht wird), wären es ca.17.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Wenn der sehr kleine Friedhof Nackenberg (1,43 ha) wieder langfristig für Beisetzungen genutzt werden soll (und nicht schon nach relativ kurzer Zeit wieder wegen Vollbelegung geschlossen werden muss), können jährlich nur ca. 30 Beisetzungen dort stattfinden. Dieses entspricht einem Einzugsgebiet von ca. 3.260 Personen.
Hinweis: Die Modellrechnung der Kirchengemeinde geht von 35 Beisetzungen/a aus. Die Berechnungen der Verwaltung basieren auf dem Gutachten zur Friedhofsentwicklung aus 2003, wonach 3,8 m² Friedhofsfläche pro Einwohner zur Verfügung stehen müssen, um eine gute Auslastung der Friedhöfe darzustellen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es bei einer Übertragung an die Kirchengemeinde nicht sinnvoll, ein mehr oder weniger großes Einzugsgebiet zu definieren, denn die Petri-Gemeinde kann den Friedhof selbstverständlich vorrangig für eigene Kirchenmitglieder nutzen, wenn die Kirchengemeinde die Friedhofskosten übernimmt. Das vorgetragene Argument der Bürgernähe bei Wiedereröffnung würde für zwei Drittel der Kleefelder bzw. bei Einbeziehung des Heideviertels für vier Fünftel der Einwohner/innen nicht zutreffen.


3. Kostenentlastung für die Stadt
Der stillgelegte Friedhof verursacht gemäß Anlage 2 für den laufenden Betrieb jährlich rd. 82.000 € Kosten, die nur geringfügig durch Einnahmen gedeckt sind und im Wesentlichen aus dem allgemeinen Grünflächenhaushalt finanziert werden (Grünwert Kostenersatz). Das heißt, dass die Friedhofsgebühren nicht durch die Unterhaltungskosten belastet werden, da der Kostenersatz dem Friedhof als Einnahme aus dem städtischen Haushalt zufließt. In unregelmäßigen Abständen sind darüber hinaus größere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren genaue Höhe naturgemäß an dieser Stelle nicht genannt werden kann; im Jahresmittel werden hierfür 10.000 € abgeschätzt.
Nach Abgabe des Friedhofes Nackenberg an die Kirchengemeinde verbleiben von den jährlichen Kosten i.H.v. 82.000 € anteilig 40.000 € im Friedhofsbereich (Unterhaltung der baulichen Anlagen, Umlagekostenanteile). Darüber hinaus wirkt sich die Verlagerung von 30 Beisetzungen von städtischen Friedhöfen zum Kirchenfriedhof Nackenberg mit Gebührenmindereinnahmen i.H.v. 61.000 € negativ aus, denen Gegensteuerungen (Einsparung von Personalkosten) in Höhe von 15.000,- € gegenüberstehen. Somit ergibt sich für den Gebührenbereich der Friedhöfe durch die Abgabe des Friedhofes insgesamt eine zusätzliche Belastung i.H.v. 86.000 €

Der Belastung des Gebührenhaushaltes steht eine Einsparung im städtischen Haushalt i.H.v. 80.000 € gegenüber, da der Kostenersatz für die Pflege des Friedhofes Nackenberg entfällt.

4. Präzedenzfallwirkung
Obwohl die Verwaltung seit Jahren alle dafür geeigneten Teilflächen von Friedhöfen aus der Nutzung nimmt und soweit wie möglich anderen Nutzungen zuführt und außerdem insgesamt sieben Stadtteilfriedhöfe außer Dienst gestellt hat, hat die Stadt heute viel zu große Friedhofsflächen, deren Nutzung nicht aufgegeben werden kann, da vorhandene Grabfelder dem entgegenstehen. Durch die Bevölkerungsentwicklung, die zunehmende Lebenserwartung und den zunehmenden Anteil von (teilweise anonymen) Urnenbestattungen ist die auch in den nächsten Jahrzehnten zwingend in Betrieb befindliche Friedhofsfläche viel zu groß dimensioniert. Die vorhandenen städtischen Friedhöfe würden für ein „Einzugsgebiet“ von ca. 700.000 Personen ausreichen, während die Einwohnerzahl Hannovers auch langfristig nicht wesentlich über 500.000 liegen wird.

Die unter 3. geschilderten finanziellen Verschiebungen bei Wiedereröffnung des Friedhofes Nackenberg wäre bei einem Gesamtjahresetat für alle städtischen Friedhöfe in Höhe von 13 Mio. € alleine sicher kein ausreichender Grund, den Wunsch der Kirchengemeinde abzulehnen. Hintergrund für die Ablehnung der Verwaltung ist jedoch, dass voraussichtlich weitere Kirchengemeinden die Übertragung weiterer Friedhöfe fordern, wenn in Kleefeld entsprechend entschieden wird. Wegen der großen Überkapazität aller städtischen Friedhöfe hat der Rat der Landeshauptstadt entschieden, insgesamt sieben Stadtteilfriedhöfe außer Dienst zu stellen (Anlage 3 Friedhofsstatistik). Bei einer Wiedereröffnung aller sieben Friedhöfe würden die städtischen Friedhofsflächen um ca. 4% vergrößert werden, was sich entsprechend wirtschaftlich negativ auswirken würde.
67 /Dez.V
Hannover / 26.01.2006