Antrag Nr. 2578/2012:
Zusatzantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2519/2012
(Änderung des Pachtvertrages für das Misburger Bad)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2578/2012 (Originalvorlage)
2519/2012 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2519/2012
(Änderung des Pachtvertrages für das Misburger Bad)

Zusatzantrag

Der Pachtvertrag wird gemäß Punkt 1 und 2 folgender Maßen ergänzt bzw. verändert. Zudem soll die Verwaltung entsprechend Punkt 3 aktiv werden.
1. Die Änderung des Pachtvertrags wird an die Einräumung eines Mitspracherechts der Stadt sowie an eine Rechenschaftspflicht des Betreibers gebunden.
2. Der Betreiber muss der Verwaltung kurzfristig ein neues Vermarktungskonzept für das Bad vorlegen, das dem Rat vorgestellt werden muss.
3. Die Stadt soll sämtliche zivil- und schadensrechtlichen Ansprüche prüfen.

Begründung:

Zu 1. Als die LHH im Rahmen eines ÖPP-Projekts 2006 die Privatisierung des Bades beschloss, wurde ein für die Stadt sehr nachteiliger Vertrag geschlossen. Zum einen bürgt die Stadt mit rund einer halben Million jährlich für 30 Jahre auf der anderen Seite hat sie auf alle Einrederechte verzichtet. Diese nicht so recht nachvollziehbare Aufgabe aller Mitsprache bei gleichzeitiger Haftung ist spätestens seit den offenkundigen Problemen des Betreibers und dem daraus resultierenden erhöhten Zuschussbedarf durch öffentliche Gelder höchst problematisch und nicht mehr hinnehmbar. Die Stadt sollte die Änderungen der Vertragsbedingungen dazu nutzen, die offenkundigen Schwachstellen des Vertrags wenn schon nicht auszuräumen, so doch zumindest abzuschwächen.

Zu 2. Da die Probleme des Betreibers offenbar aufgrund eines unzulänglichen Marketingkonzepts entstehen, muss er dringend dazu angehalten werden, sein Konzept zu überarbeiten, damit spätestens 2014 ein zuschussfreier Betrieb des Bads möglich wird und die vertraglich festgeschriebenen Investitionen und Rücklagen getätigt werden können.

Zu 3. Aufgrund der äußerst unerfreulichen Entwicklung des Pachtverhältnisses, der eklatanten Nachteile der Stadt durch den Ursprungsvertrag und des Gutachtens durch Ernst & Young, dass - aufgrund für uns nicht nachvollziehbarer Ursachen — zu einer offensichtlich fehlerhaften Bewertung kam, scheint es dringend angeraten, dass die LHH mögliche juristische Ansprüche klärt.

Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender