Drucksache Nr. 2577/2010 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp der Gespräche über einen Verkauf des Hauses Kornstraße 32 mit den Betreibern des UJZ Kornstraße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2577/2010 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Dez. V

Inhalt der Drucksache:

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1. Stellungnahme
2577/2010 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp der Gespräche über einen Verkauf des Hauses Kornstraße 32 mit den Betreibern des UJZ Kornstraße

Die Verwaltung informiert zum o.a. Dringlichkeitsantrag wie folgt:

Die Verwaltung beabsichtigt, das Grundstück mit Gebäude Kornstr. 32 zu verkaufen und hat es, wie auch sonst üblich, zuerst den Nachbarn zum Kauf angeboten. Das UJZ Kornstraße ist an einem Kauf interessiert und die Verhandlungen laufen. Basis eines Abschlusses wäre ein gutachterlich festgestellter Grundstücks- und Gebäudewert. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Grund, das UJZ als Käufer auszuschließen. Eine Erhöhung der Zuwendungen der Stadt ist nicht vorgesehen. Wenn die Verhandlungen positiv zum Abschluss kommen, wird die Verwaltung den Ratsgremien eine Beschlussdrucksache vorlegen, wenn die Wertgrenze für Grundstücksgeschäfte (183.000 €) überschritten wird.

Gender-Aspekte
Es handelt sich um ein Grundstücksgeschäft, bei dem im Grundsatz keine Gender-Aspekte betroffen sind. Von einer Erweiterung des UJZ, insbesondere der dort befindlichen Kita, könnten positive Gender-Aspekte ausgehen.

Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem obigen Text.