Drucksache Nr. 2577/2003:
179. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mitte / Am Hohen Ufer, Roßmühle

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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2577/2003
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179. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mitte / Am Hohen Ufer, Roßmühle

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 179. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Erläuterungsbericht zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

3. für den Fall und unter dem Vorbehalt, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes Anregungen nicht eingehen, die 179. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß der Anlage 2 dieser Drucksache zu beschließen (vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss).

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die Region Hannover als Trägerin der Schulversorgung wird den heutigen Standort der Sonderschule für Hörgeschädigte bzw. der Hauptschule Am Hohen Ufer im Jahre 2005 aufgeben. Das 179. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1660, mit dem beabsichtigt ist, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung des nicht mehr für schulische Zwecke benötigten Grundstücks zu schaffen. Vorgesehen ist, zur standortgerechten Nutzung am Rande der Altstadt kerngebietstypische Nutzungen zu ermöglichen.

Die geplanten Bebauungsplan-Festsetzungen wären nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1660 erfordern demnach die Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Änderungsverfahren soll gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

Die Behörden und Stellen, die öffentliche Belange vertreten, werden parallel zu dem Beschlussverfahren zur öffentlichen Auslegung beteiligt.

Der vorbehaltliche Feststellungsbeschluss soll ermöglichen, das 179. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan frühzeitig abschließen zu können, wenn im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfes Anregungen nicht eingehen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1660 abgegebene naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Mit dem 179. Änderungsverfahren werden im Flächennutzungsplan keine neuen Baumöglichkeiten eröffnet. Ein Eingriff in Natur und Landschaft wird daher mit diesem Verfahren nicht vorbereitet.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 179. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchführen und ggf. frühzeitig zum Abschluss bringen zu können.
 61.15
Hannover / 24.11.2003