Drucksache Nr. 2576/2008 N2:
Anpassung der Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2. Neufassung
2576/2008 N2
2
 
Die 2. Neufassung wurde aufgrund eines aktualisierten,Paragraphenbezuges in Anlage 1 Seite 1 erforderlich. Sowohl,der rechnerische Teil als auch der textliche Teil der DS blieben,unverändert.

Anpassung der Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die letztmalig zum 01.01.2004 angepassten Friedhofsbenutzungsgebühren

· Erwerb von Nutzungsrechten,
· Sarg-/ Urnenbeisetzungen sowie
· Leichenhallenbenutzung

zum 01.01.2009 um 5% anzuheben und die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003
(s. DS 1278/2003) sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen340.000,00 €7510.000 bis 7550.000 - 100000 und - 111000
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt340.000,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss340.000,00 € 
Die finanziellen Auswirkungen sind im Detail in den Anlagen dargestellt.

Begründung des Antrages

Vor dem Ablauf der Kalkulationsperiode der aktuellen Friedhofsbenutzungsgebühren zum 31.12.2008 ist dem Rat, als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in 2009, eine Gebührenkalkulation für 2009 vorzulegen. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2009 beträgt 8.100.000 €. Bei unveränderten Gebühren stehen diesem Gebührenbedarf im Jahr 2009 Gebührenerlöse von 7.760.000 € gegenüber. Zur Deckung des verbleibenden Fehlbetrages von 340.000 € ist eine Gebührenanpassung zum 01.01.2009 entsprechend der anliegenden Gebührenkalkulation erforderlich.

Die Anpassung der seit dem 01.01.2004 unveränderten Gebühren ist notwendig auf Grund der seit Jahren steigenden Lohn- und Sachkosten (insbesondere Energiekosten), die vom Friedhofsbetrieb durch entsprechende Einsparungen nicht mehr erwirtschaftet werden können. Entsprechend der anliegenden Gebührenkalkulation sind folgende Gebührenanpassungen 2009 notwendig:

- Erwerb von Nutzungsrechten
Die Anpassung um 5% ergibt Gebührenanhebungen zwischen 15 € und 143 € für 20 Jahre Nutzungsrechte. Die Gebühr für die am häufigsten in Anspruch genommene Grabart „Erdwahlgrab Standard“ steigt um 97 € von 1.942 € auf 2.039 €.

- Beisetzungsgebühren Urne und Sarg
Die Anpassung um 5% ergibt Gebührenanhebungen zwischen 3 € und 38 €.
- Leichenhallennutzungsgebühr
Die Anpassung um 5% ergibt eine Gebührenanhebung von 3 €.
67.02  / 67.4
Hannover / 08.12.2008