Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Die 2. Neufassung wurde aufgrund eines aktualisierten,Paragraphenbezuges in Anlage 1 Seite 1 erforderlich. Sowohl,der rechnerische Teil als auch der textliche Teil der DS blieben,unverändert.Anpassung der Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die letztmalig zum 01.01.2004 angepassten Friedhofsbenutzungsgebühren
· Erwerb von Nutzungsrechten,
· Sarg-/ Urnenbeisetzungen sowie
· Leichenhallenbenutzung
zum 01.01.2009 um 5% anzuheben und die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003
(s. DS 1278/2003) sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | 340.000,00 € | 7510.000 bis 7550.000 - 100000 und - 111000 |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 340.000,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 340.000,00 € | |
Die finanziellen Auswirkungen sind im Detail in den Anlagen dargestellt.
Begründung des Antrages
Vor dem Ablauf der Kalkulationsperiode der aktuellen Friedhofsbenutzungsgebühren zum 31.12.2008 ist dem Rat, als Grundlage für die Erhebung von Friedhofsgebühren in 2009, eine Gebührenkalkulation für 2009 vorzulegen. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2009 beträgt 8.100.000 €. Bei unveränderten Gebühren stehen diesem Gebührenbedarf im Jahr 2009 Gebührenerlöse von 7.760.000 € gegenüber. Zur Deckung des verbleibenden Fehlbetrages von 340.000 € ist eine Gebührenanpassung zum 01.01.2009 entsprechend der anliegenden Gebührenkalkulation erforderlich.
Die Anpassung der seit dem 01.01.2004 unveränderten Gebühren ist notwendig auf Grund der seit Jahren steigenden Lohn- und Sachkosten (insbesondere Energiekosten), die vom Friedhofsbetrieb durch entsprechende Einsparungen nicht mehr erwirtschaftet werden können. Entsprechend der anliegenden Gebührenkalkulation sind folgende Gebührenanpassungen 2009 notwendig:
- Erwerb von Nutzungsrechten
Die Anpassung um 5% ergibt Gebührenanhebungen zwischen 15 € und 143 € für 20 Jahre Nutzungsrechte. Die Gebühr für die am häufigsten in Anspruch genommene Grabart „Erdwahlgrab Standard“ steigt um 97 € von 1.942 € auf 2.039 €.
- Beisetzungsgebühren Urne und Sarg
Die Anpassung um 5% ergibt Gebührenanhebungen zwischen 3 € und 38 €.
- Leichenhallennutzungsgebühr
Die Anpassung um 5% ergibt eine Gebührenanhebung von 3 €.
67.02 / 67.4
Hannover / 08.12.2008