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Gemeinsame Bewerbung mit der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG als Spielort für die UEFA-Europameisterschaft der Frauen 2029
Antrag,
der gemeinsamen Bewerbung der Landeshauptstadt mit der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG als Spielort für die UEFA-Europameisterschaft der Frauen 2029 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Austragung von Spielen der UEFA-Europameisterschaft der Frauen 2029 wird vor allem der Mädchen- und Frauenfußball in Hannover gefördert. Begleitend sollen schon im Vorfeld verschiedene Aktionen zur Stärkung des Mädchen- und Frauenfußballs in der Landeshauptstadt stattfinden.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Veranstaltung führt zur Erhöhung des Energieverbrauchs und anderer fossiler Ressourcen aufgrund einer höheren touristischen Aktivität innerhalb der Landeshauptstadt Hannover.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€0.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
€0.00 |
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€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 57501 | Veranstaltungsmanagement |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€0.00 |
Abschreibungen |
€0.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€0.00 |
Transferaufwendungen |
€30,000.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
(€30,000.00) |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
(€30,000.00) |
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Kostentabelle
Bis zur Entscheidung über die Vergabe von Spielen der UEFA-Europameisterschaft der Frauen 2029 nach Hannover fallen für die Landeshauptstadt im Rahmen des Bewerbungsverfahren Kosten von ca. 30.000 € für Übersetzungsdienste und das Erstellen von Kartenmaterial an, die aus dem TEH 52 gedeckt werden.
Nach Erteilung des Zuschlages kommen bis 2029 weitere Kosten auf die Landeshauptstadt zu. Die Verwaltung geht derzeit auf Basis der Erfahrungen der deutschen Austragungsstädte der UEFA-Europameisterschaft 2024 der Männer in Relation zur Größe Hannovers unter Berücksichtigung der innenstadtnahen Lage des Stadions und der dadurch bestehenden kurzen Wege innerhalb Hannovers davon aus, dass ab dem Jahr 2027 auf die Jahre bis 2029 verteilt (mit dem größten Anteil in 2029) bis zu 14 Mio. € an Kosten von der Landeshauptstadt zu tragen sein werden. Die Kosten fallen insbesondere für die Herstellung und den Betrieb einer Fanzone, die Ertüchtigung der erforderlichen Trainingsstätten, verkehrliche Maßnahmen, begleitende Werbemaßnahmen, Volunteer-Management usw. an. Durch den Betrieb der Fanzone ist mit Erträgen zu rechnen, deren Höhe derzeit ebenfalls noch nicht eingeschätzt werden kann. Daneben sind indirekte Wertschöpfungsfolgen wie z.B. aus Erträgen der Beherbergungssteuer bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ohne dass diese zum heutigen Stand beziffert werden können.
Begründung des Antrages
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will sich bei der Union der Europäischen Fußballverbände (UEFA) um die Ausrichtung der UEFA-Europameisterschaft der Frauen (WEURO) bewerben, die im Zeitraum Juni/Juli 2029 stattfinden soll. Die Landeshauptstadt Hannover hat zusammen mit der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG ihr Interesse an der Austragung der WEURO in der Heinz-von-Heiden-Arena bekundet und in der Folge die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erklärt. Die tatsächliche rechtsverbindliche Bewerbung muss bis zum 22.01.2025 beim DFB eingereicht werden. Derzeit nehmen insgesamt 15 Städte an dem Bewerbungsverfahren teil. Im Februar 2025 will der DFB dann entscheiden, mit welchen zunächst 10 Städten bzw. Stadien er sein Interesse an der Austragung der WEURO 2029 in Deutschland bekunden wird. Dazu muss der DFB seine vorläufigen Bewerbungsunterlagen bis zum 12. März 2025 bei der UEFA einreichen. In der Folge muss die Bewerbung konkretisiert werden, sodass bis zum 27.08.2025 die rechtsverbindliche Bewerbung des DFB mit voraussichtlich 8 Spielorten an die UEFA übermittelt werden kann. Neben Deutschland werden sich voraussichtlich Italien, Polen, Portugal und Dänemark/Schweden um die Austragung der WEURO 2029 bewerben. Im Dezember 2025 wird die UEFA nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen bekannt geben, in welchem Land dieses Turnier ausgetragen wird.
In der jetzigen Bewerbung muss ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet werden, der Auskünfte und Erklärungen zu verschiedenen Themenfeldern abfragt. Neben einer ausführlichen Darstellung des Stadions und Fragen zur Motivation der Bewerbung sind Unterbringung, verkehrliche Logistik, eine mögliche Veranstaltungskonzeption außerhalb des Stadions, soziale Aspekte, Nachhaltigkeit, Diversity, Sicherheit, Werbung im öffentlichen Raum, Aspekte der Fernsehübertragungen und rechtliche Darstellungen und Erklärungen wesentliche Bestandteile der jetzigen Bewerbung. Gleichzeitig muss seitens der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG ein wirtschaftliches Angebot für die Nutzung der Heinz-von-Heiden-Arena durch die UEFA abgegeben werden. Die Bewerbung ist mit Abgabe verbindlich, insofern der DFB das Angebot des Spielorts "Hannover" ohne Nachverhandlungen bei der Bewerbung bei der UEFA berücksichtigt.
Aus Sicht der Verwaltung ist Hannover als möglicher Austragungsort gut geeignet und hat sehr gute Chancen im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden. Welche Begeisterung der Frauenfußball in Hannover auslösen kann, hat das ausverkaufte Frauen-Länderspiel gegen Österreich im Sommer 2024 in der Heinz-von-Heiden-Arena gezeigt. Die Heinz-von-Heiden-Arena entspricht weitestgehend den Anforderungen der UEFA für das Turnier. Die notwendigen Anpassungen werden von der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG auf deren Kosten vorgenommen. Insbesondere die zentrale Lage des Stadions im Stadtgebiet und die guten infrastrukturellen Bedingungen (Verkehrsanbindung, Hotelkapazitäten usw.) sprechen für Hannover als Spielort der WEURO 2029. Die an der Planung und Durchführung beteiligten Organisationen, Institutionen und Behörden sind im Umgang mit Großereignissen erfahren, eng vernetzt und arbeiten auf professionellem Niveau. Zu den Partner*innen gehören u.a. Hannover 96, die Polizeidirektion Hannover, der Hannover Airport und die HMTG.
Eine Untersuchung zu den wirtschaftlichen Effekten der UEFA-Europameisterschaft 2024 der Männer in der Bundesrepublik hat den Economic Impact für die zehn Austragungsstädte mit ca. 4,4 Mrd. € berechnet. Dazu beigetragen haben insbesondere ausländische Spieltagsbesucher*innen, die im Mittel mehr als 5 Tage in Deutschland verbracht haben (davon 3,2 Tage in den Austragungsstädten). Teilbranchen wie u.a. die Tourismusindustrie, insbesondere Hotellerie, Gastronomie und Verkehrswesen haben merklich von der Veranstaltung profitiert. Zusätzlich wurde eine soziale Wertschöpfung von etwa 77 Mrd. € generiert. Setzt man den ermittelten Economic Impact mit den öffentlichen Ausgaben in Höhe von ca. 333 Mio. € für die Ausrichtung des Turniers in Bezug, so übersteigt der wirtschaftliche Nutzen diese Ausgaben um ein Vielfaches. Diese Zahlen unterstreichen, wie sinnvoll die Bewerbung um die Veranstaltung für eine Stadt wie Hannover ist.
Die Verwaltung wird die Bewerbung zur Fristwahrung bereits zum 22.01.2025 unter Hinweis des ausstehenden, mit dieser Drucksache beantragten Ratsbeschlusses einreichen. Diese Vorgehensweise wird vom DFB akzeptiert.
52.2
Hannover / Dec 23, 2024