Antrag Nr. 2571/2023:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache-Nr. 0687/2022:
Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache-Nr. 0687/2022:
Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund der am 31.08.23 vom Rat beschlossenen Drucksache Nr. 1010/2023 N1 zur Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH die Drucksache-Nr. 0687/2022 zum Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße wie folgt zu ändern:

  1. Es wird von der Verwaltung eine Herausnahme der Geibelstraße aus dem Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz der LHH geprüft.
  2. Sollten die Voraussetzungen für eine Herausnahme der Geibelstraße aus dem Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz der LHH und eine damit mögliche Ausweisung als Tempo-30-Straße vorliegen, so werden die mit der Drucksache-Nr. 0687/2022 vorgelegten Planungen zum Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße überprüft und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses angepasst. Dabei soll die Planungsanpassung zu Gunsten einer weiteren Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr durch eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn sowie zu Gunsten der Lebens- und Aufenthaltsqualität und für Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Klimafolgenanpassung nach dem Vorbild der Prinzenstraße erfolgen.

Begründung


zu 1.:

Die Landeshauptstadt Hannover ist vom Rat am 31.08.23 mit der Drucksache Nr. 1010/2023 N1 beauftragt worden, das Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) kritisch zu überprüfen und zu reduzieren, darunter fällt auch die Geibelstraße.

Die umfänglichen Beteiligungsformate, die die LHH im Vorfeld der Überplanung der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße durchgeführt hat und die daraus resultierende Überplanung in der Drucksache-Nr. 0687/2022 ist unter der Maßgabe erfolgt, dass die Geibelstraße weiter eine Funktion als Vorbehaltsstraße erfüllt und dafür entsprechende Verkehrsflächen unbedingt erforderlich sind.

zu 2.:

Die Planungsgrundlagen für den Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße haben sich mit der Drucksache Nr. 1010/2023 N1 zur Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH fundamental geändert. Nach einer entsprechenden Prüfung besteht die Aussicht, dass die Geibelstraße aus dem Vorbehaltsstraßennetz der LHH genommen werden wird. Damit einher ginge die Möglichkeit, z.B. eine geänderte Führung des Radverkehrs, reduzierte Fahrbahnbreiten, ggf. Einbahnstraßenführungen sowie Maßnahmen zur Aufwertung des damit gewonnenen Straßenraumes zu Gunsten der Lebens- und Aufenthaltsqualität und für Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Klimafolgenanpassung bei den Planungen für den Ausbau der Geibelstraße umzusetzen. Wobei selbstverständliche die Ergebnisse des umfangreichen Beteiligungsprozesses weiter zu berücksichtigen sind.