Drucksache Nr. 2571/2020:
Zuwendungen an die evangelische und katholische Kirche für die Erweiterung der Notfallseelsorge

Inhalt der Drucksache:

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2571/2020
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Zuwendungen an die evangelische und katholische Kirche für die Erweiterung der Notfallseelsorge

Antrag,

neue Zuwendungen von jährlich 25.000 € an das Bistum Hildesheim und von 25.000 € an den evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverband Hannover zum Zwecke der Erweiterung der in Zusammenarbeit mit der städtischen Feuerwehr gemeinsam durchgeführten Notfallseelsorge in Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 1262
Gefahrenabwehr 43180000 Zuschüsse lfd. Zwecke an übrige Bereiche
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 50.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -50.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -50.000,00 €
In 2020 wird die Zuwendung an den evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverband Hannover aufgrund der Stellenaufstockung zum 01.02.2020 anteilig für 11 Monate im Umfang von 22.917 € bewilligt. Somit ergibt sich für 2020 einmalig eine abweichende Gesamtsumme aus beiden Zuwendungen von 47.917 €.

Für die Jahre 2020 und 2021 erfolgt die Deckung gem. § 18 KomHKVO aus Erträgen einer Erbschaft mit sozialer Zweckbindung. Ab dem Jahr 2022 werden entsprechende Mittel im Haushalt veranschlagt.

Begründung des Antrages

1. Allgemeines

Notfallseelsorge ist "erste Hilfe für die Seele" in Notfällen, Krisensituationen und bei Katastrophen und hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Kirchen leisten diesen Dienst am Nächsten aufgrund des biblischen Verständnisses christlicher Nächstenliebe. Die Leistung wird unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sonstigen Merkmalen für die in Not geratenen Menschen erbracht. Die Kirchen verfügen über langjährige Praxiserfahrungen in den psychosozialen Akuthilfen und sichern ihre Qualität durch fundierte Aus- und Fortbildung sowie durch Supervision ab. Seit 1999 engagieren sich in der Landeshauptstadt in diesem Bereich evangelische und katholische Seelsorgerinnen und Seelsorger, integriert im Fachbereich Feuerwehr. Die Notfallseelsorge Hannover ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr einsatzbereit und wird tätig auf Anforderung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei im Bereich der Landeshauptstadt Hannover. Aktuell sind 17 Notfallseelsorger*innen jeweils zu zweit in einem Rufbereitschaftsdienst tätig. Die Anforderung und Alarmierung erfolgt über die Regionsleitstelle Hannover.

Die Notfallseelsorge in Hannover ist keine Aufgabe der Landeshauptstadt, sondern ein über Jahrzehnte gewachsenes Gesamtkonzept, in dem sich die evangelische Landeskirche Niedersachsen und das Bistum Hildesheim engagieren. Die jeweiligen Leitungen der Notfallseelsorge sind hauptamtlich -, alle anderen Notfallseelsorger*innen sind ehrenamtlich tätig.

2. Aufgaben der Seelsorger*innen

Die Arbeit der Notfallseelsorge geschieht im Wesentlichen durch Beziehung und Kommunikation, seelsorgerlicher Gespräche und Präsenz. Notfallseelsorger*innen helfen mit, das Unfassbare des Geschehenen auszuhalten, sie versuchen zu stabilisieren, geben Informationen, aktivieren soziale Bindungen, stärken eigene Ressourcen der Betroffenen und bieten erste organisatorische Hilfen an. Auf Wunsch der Betroffenen werden auch Brücken gebaut zu psychosozialen Einrichtungen bzw. Beratungsstellen.

Konkrete Anlässe für den Einsatz der Notfallseelsorge vor Ort sind z.B.

Betreuung nach plötzlichen Todesfällen

Betreuung nach Suizid und Suizidandrohung

Betreuung beim Überbringen einer Todesbenachrichtigung

Betreuung von Betroffenen nach Unfällen und Bränden

Die notfallseelsorgerische Betreuung ist auch wichtig für Feuerwehreinsatzkräfte im Dienstbetrieb. So ist auf Wunsch jederzeit eine Begleitung und Beratung –auch als direkte Einsatznachsorge- möglich. Notfallseelsorge hilft, das jeweilige Einsatzgeschehen besser zu verarbeiten und so die Gesundheit der Einsatzkräfte zu erhalten. Durch die professionelle Arbeitsweise erhalten die Einsatzkräfte vor Ort auch in der Weise Unterstützung, dass Ihnen die belastende Betreuung von traumatisierten/verletzten Menschen am Einsatzort abgenommen wird.

In Hannover sind die Notfallseelsorger*innen in die Alarm- und Ausrücke-Ordnung sowie in die Aus- und Fortbildung der Feuerwehr eingebunden, außerdem in Arbeitsgemeinschaften und Projekten zum Zwecke der Betreuung von Dritten, die Opfer von Unfällen, Bränden oder sonstigen Unglücksfällen werden. Sie halten regelmäßigen Kontakt zu den Leitungsebenen der Dienststellen und den Dachverbänden der Hilfsorganisationen der Region und entwickeln Maßnahmen zur Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Notfallseelsorge.

3. Zuwendungszweck

Beide Kirchen stellten die Leistungsfähigkeit des Angebotes bisher durch eigene Mittel sicher. Jetzt müssen die Stellenanteile beider Leitungsfunktionen erhöht werden, weil der Tätigkeitsumfang nicht mehr mit den vorhandenen Stellenanteilen geleistet werden kann. Vor dem Hintergrund stetig steigender Einsatzzahlen soll die Mitarbeit/Einbindung der Notfallseelsorge in das Feuerwehr- und Rettungssystem der Landeshauptstadt intensiviert und erweitert werden. Auch die (Neu-) Ausbildung und Begleitung der ehrenamtlichen Notfallseelsorger*innen erfordert zusätzliche Ressourcen.

Die Zuwendung der Stadt Hannover dient der Refinanzierung jeweils einer 25% Planstelle für katholische bzw. evangelische Notfallseelsorge in der Stadt Hannover. Beide Kirchen haben mit der Maßnahme bereits begonnen und insoweit eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt, welche bewilligt worden ist.

37.0 Potulski
Hannover / 30.10.2020