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die Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadt- entwässerung der Landeshauptstadt Hannover als Neufassung nach dem Wortlaut der An- lage 1 zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Drucksache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Begründung des Antrages und der Anlage 3 ausführlich dargestellt.
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung) ist im Wesent- lichen aus folgenden Gründen notwendig:
Den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (
NKAG, Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121)) entsprechend, wird mit dieser Drucksache eine dreijährige Gebührenkalkulation vorgelegt. Nach Durchführung der Kalkulation ist eine Anpassung der Schmutzwassergebühren zum 01.01.2019 erforderlich.
Eine Anpassung der Niederschlags- wassergebühren ist nicht erforderlich. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für den Zeitraum 2019 – 2021 den derzeitigen Satz der Schmutzwassergebühren zu erhöhen und den Satz der Niederschlagswassergebühren beizubehalten:
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| | | Veränderung |
Schmutzwassergebühr | €/m³ | 1,72 | 2,33 | +0,61 | +35,5 % |
Niederschlagswassergebühr | €/m² | 0,68 | 0,68 | 0,00 | 0,0 % |
Für die Einleitung von Grundwasser und sonstigem Wasser wurden die Gebührensätze für den Zeitraum 2019 - 2021 kalkuliert. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.
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| Gebühr
2016-2018 | Gebühr
2019-2021 | Veränderung |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation | €/m³ | 0,89 | 0,89 | 0,00 | 0,0 % |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation | €/m³ | 1,22 | 1,22 | 0,00 | 0,0 % |
Für die Reinigung der Fettabscheideranlagen und Schlammfänge und der Entsorgung des Abscheidegutes ist gemäß anliegender Kalkulation eine Gebührenanpassung erforderlich.
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| Gebühr
2016-2018 | Gebühr
2019-2021 | Veränderung |
Anfahrt | | 69,00 | 86,00 | | |
Entleerung, Reinigung | | 34,50 | 43,00 |
Abscheidegut | €/Liter | 0,03 | 0,04 |
Zusätzliche Arbeiten | €/½ h | 69,00 | 86,00 |
Außerhalb d. Regelarbeitszeit | | 207,00 | 258,00 |
Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ist gegenüber den derzeit gültigen Ge- bührensätzen eine Gebührenanpassung für den Zeitraum 2019 -2021 erforderlich.
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| | | Veränderung |
Gebühr für Fäkalschlammannahme | €/m³ | 25,80 | 31,30 | +5,50 | +21,3 % |
Gebühr für Annahme Rohabwasser | €/m³ | 10,10 | 12,00 | +1,90 | +18,8 % |
Textliche Änderungen in der Neufassung der Satzung sind notwendig geworden, weil sich Bezeichnungen geändert haben und sich in den vergangenen Jahren aus der Praxis, aus der Rechtsprechung und aus Kommentierungen einige Veränderungen ergeben haben, denen nunmehr auch im Satzungstext Rechnung getragen werden soll. Eine Übersicht der Änderungen zu den bisher gültigen Satzungsregelungen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage 3 im Detail dargestellt.
Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
Anlage 2: Synopse Gebührensatzung 2016 und 2019
Anlage 3: Gebührenkalkulation