Drucksache Nr. 2571/2013:

Ausbau des Dachgeschosses der Obdachlosenunterkunft Wörthstr. 10

Inhalt der Drucksache:

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2571/2013
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Ausbau des Dachgeschosses der Obdachlosenunterkunft Wörthstr. 10

Antrag,


dem Ausbau des Dachgeschosses der Obdachlosenunterkunft Wörthstraße 10 mit Gesamtkosten i.H.v. 962.000 € zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Bei der Unterkunft Wörthstr. 10 handelt es sich um eine Obdachlosenunterkunft für allein-
stehende Männer und behinderte Personen. In den behindertengerechten Zimmern werden auch Frauen aufgenommen. Daher wird bei der Betreuung, die durch 1,5 Stellen gewähr-
leistet wird, auf jeden Fall eine weibliche Kraft eingesetzt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.31505.901
Unterbringung von Personen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 962.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -962.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 37.000,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 180.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -143.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -143.000,00 €

Bei den Einnahmen handelt es sich um geschätzte Gebühreneinnahmen für die entstehen-
den Plätze. Es wird hierbei von einer 75 % igen Auslastung ausgegangen.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind geschätzte zusätzliche Kosten (ausgehend vom jetzigen Tagessatz) für die soziale Betreuung und den Betrieb.

Begründung des Antrages


Die Stadt Hannover ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Unterbringung von obdach-
losen Personen zuständig. Zu diesem Zweck stehen derzeit rund 160 Wohnungen und 300 Plätze in Wohnheimen zur Verfügung.
Es ist nunmehr seit einiger Zeit zu beobachten, dass die Zahl der unterzubringenden Per-
sonen ansteigt. Waren zum Stichtag 31.12.2010 noch 503 obdachlose Personen unterge-
bracht, so sind es am 31.10.2013 schon 733 Personen gewesen.
Da es sich hierbei um eine gesetzliche Pflicht handelt, muss die Stadt auf diese Entwick-
lung reagieren. Außerdem ist davon auszugehen, dass ab Januar 2014 die Zahlen noch steigen werden, da für einige ost-europäische Länder dann die volle Freizügigkeit in Europa besteht und somit auch ein verstärkter Zuzug nach Deutschland zu erwarten ist. In den Anfängen zeichnet sich diese Entwicklung bereits jetzt ab.

Aus diesem Grund prüft die Verwaltung sowohl die Erschließung neuer Standorte als auch die Möglichkeit von Erweiterungen bestehender Einrichtungen. Die Erweiterung des Standortes Burgweg 13, die bereits abgeschlossen ist, war dazu ein erster Schritt.

Bei der Unterkunft Wörthstr. 10 handelt es sich um ein ehemaliges Schulgebäude, welches zur Unterbringung von obdachlosen alleinstehenden Männern genutzt wird. Die Unterkunft ist gut in den Stadtteil integriert, hat eine zentrale Lage und hat eine gute Infrastruktur.
Bei ihren eigenen Gebäuden ist die Stadt – wie andere Gebäudeeigentümer auch – ver-
pflichtet, die energetischen Gebäudestandards einzuhalten. Insofern hat eine Prüfung erge-
ben, dass auf Grundlage der Energieeinsparverordnung 2009 Maßnahmen zur Optimierung der energetischen Standards des Gebäudes Wörthstr. 10 erforderlich sind. Bei dieser Über-
prüfung hat sich herausgestellt, dass bei der energetischen Verbesserung des Daches ein Potential an zusätzlichem Wohnraum vorhanden ist. Gleichzeitig mit der energetischen Sanierung ist die Schaffung von bis zu 26 zusätzlichen Plätzen möglich. Diese zusätzlichen Kapazitäten sind im Bereich der Unterbringung von obdachlosen Personen dringend not-
wendig. Insgesamt werden 24 Einzelzimmer und ein Zweibettzimmer, eine Küche, sowie entsprechende sanitäre Einrichtungen (4 Duschen, 4 Toiletten, 4 Urinale), geschaffen.

Dafür wird das Dach des Hauptgebäudes entfernt, und in Ständerbauweise wird ein vollbegehbares neues Dachgeschoss aufgesetzt. Mit der Bauweise werden gleichzeitig alle Anforderungen an die Energieeinsparverordnung, einschl. der energetischen Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover, erfüllt.

Anfang 2014 soll mit der Gerüststellung begonnen werden, so dass im Herbst 2014 sämt-
liche Arbeiten abgeschlossen werden und eine Belegung erfolgen kann.
Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen im Haushalt 2014 bereit.
61.4 
Hannover / 03.12.2013