Drucksache Nr. 2569/2007:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): Änderung der Verbandsordnung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2569/2007
2
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): Änderung der Verbandsordnung

Antrag,

der Aufgabenübertragung für die Beschaffung, Unterhaltung und Instandsetzung städtischer Fahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuzustimmen,

den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckver-
bandes Abfallwirtschaft Region Hannover anzuweisen, dem aus der Anlage 2 mit eigener Anlage hervorgehenden Beschlussvorschlag zur 4. Änderung der Verbandsordnung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Keine Auswirkungen

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben825.000,00 €diverse
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt825.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-825.000,00 € 

Die mit der Bewirtschaftung des städtischen Fuhrparks zusammenhängenden Ausgaben sind in den Finanzpositionen der Fachbereiche und Betriebe budgetiert. Das Gesamtumsatzvolumen für die Unterhaltung und Instandsetzung der Fahrzeuge durch aha für alle Fachbereiche und Betriebe beträgt ca. 825.000 Euro pro Jahr.

Begründung des Antrages:

Zu 1.:

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) nutzt für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben durch die Fachbereiche und Betriebe einen Fuhrpark von ca. 1.200 Fahrzeugen (Pkw und Nutzfahrzeuge einschließlich Anhänger). Die Betreuung dieser Fahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus war vor 2003 die Aufgabe des städtischen Abfallwirtschafts-
betriebes (Eigenbetrieb). Im Zusammenhang mit der Bildung der Region Hannover ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zum 1.01.2003 gegründet worden, mit dem die LHH folglich eine Servicevereinbarung über die Beschaffung, Unterhaltung und Instandsetzung städtischer Kraftfahrzeuge abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Arbeitsmaschinen bis 6 km/h, für die Kraftfahrzeuge der Feuerwehr, für die Spezialfahr-
zeuge der Stadtentwässerung und für die Straßenbaugeräte bzw. Maschinen des Fachbe-
reiches Tiefbau. Diese Ausnahmeregelungen für die Fachbereiche und Betriebe der LHH bleiben auch mit der Aufgabenüberragung auf aha bestehen.

Aus vergaberechtlichen Gründen kann die Servicevereinbarung zwischen der LHH und aha über den 31.12.2007 hinaus nicht verlängert werden. Um jedoch weiterhin die zuverlässige und wirtschaftliche Betreuung des städtischen Fuhrparks durch aha zu gewährleisten, ist die Übertragung der damit zusammenhängenden Aufgaben auf aha erforderlich. Mit aha wurde vereinbart, dass vor einer entsprechenden Aufgabenübertragung durch den Rat der LHH die Qualität der Aufgabenerfüllung der Kfz-Bewirtschaftung durch einen unabhängigen Gut-
achter überprüft wird. Das Ergebnis der Überprüfung durch die Fa. TCC-KG (TheCarCon-
sultans-KG, Hamburg ) ist als Kurzfassung in der Anlage 1 beigefügt. Das Fazit der Beurteilung ist:

„Hinsichtlich der wesentlichen Parameter Einkauf, Instandsetzung und Aussonderung befinden sich die aktuell durch aha erzielten bzw. gewährten Konditionen auf einem sehr guten Niveau. Nachbesserungsbedarf besteht jedoch im Bereich der Rahmenkonditionen mit Fremdwerkstätten sowie im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugunter-
suchungen. Verhandelt werden sollten auch die DEKRA-Konditionen für die Fahrzeugbe-
wertung, wobei die Höhe dieser Beträge keinen unmittelbaren Einfluss auf die Stadt Hannover hat.

Festzuhalten bleibt, dass aha für die LHH zu einer sehr geringen jährlichen Kostener-
stattung zentraler Ansprechpartner und Betreuer für eine Vielzahl von Fahrzeugen ist und dass eine vergleichbare Alternative auf dem Markt derzeit nicht existiert.“

Die laufende Überprüfung der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung durch aha soll in den kommenden 2 Jahren durch die Fa. TCC-KG fortgeführt werden. Die Möglichkeit der Verlängerung der Vereinbarung zwischen aha und der Fa. TCC-KG ist vorgesehen. Die damit zusammenhängende Berichterstattung erhält auch die LHH zur Information. Diese Berichte sind nicht nur maßgebend für die jeweils aktuelle Beurteilung, sondern sollen auch die Entwicklung von Parametern für künftige Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei aha ermög-
lichen. Zu den derzeitigen Teilergebnissen gemäß Nr. 2 d, 3 und 4 der Kurzfassung der Beurteilung werden zwischen der LHH und aha Zielvereinbarungen abgeschlossen, um in Zukunft auch in diesen Punkten wirtschaftlichere Ergebnisse mit min. durchschnittlichen Ergebnissen für Großkunden z.B. durch die Ausschreibung von Leistungen zu erreichen.

Zu 2.:

Die Aufgabenübertragung nach Beschlusspunkt 1 erfordert eine Änderung der Verbands-
ordnung. Zur näheren Erläuterung wird auch auf die Begründung in der Anlage 2 verwiesen.
18  / 20.2
Hannover / 29.10.2007