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zu beschließen:
Der Rat bekennt sich dazu, der menschengerechten Stadt, der Vision Zero, der Flächengerechtigkeit, der Harmonisierung der Verkehre und der Gleichberechtigung der Verkehrsträger nachzukommen und die Verkehrswende im Sinne des Verkehrsentwicklungsplan 3035+ - Aktionsprogramm Verkehrswende der Region Hannover aktiv umzusetzen. Dabei steht Ressourcenverbrauch und Klimaschutz ganz im Sinne der Empfehlungen des Sofortprogramms „Klimaschutz Hannover 2035“ an oberster Stelle.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, die im Folgenden formulierten, konkreten Maßnahmen/Grundsätze umzusetzen wie auch weitere noch auszuarbeitende Grundsätze in einem fortlaufenden Katalog (online sowie Handbuch) für Mobilität zusammenzustellen. Dabei soll die Verwaltung alle Möglichkeiten nutzen, die das neue Straßenverkehrsrecht nach der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bietet. Der Neue Hannover-Standard für Mobilität soll aufführen, wie und nach welchen Grundsätzen die Verwaltung inklusive der aufgeführten Punkte bauliche Maßnahmen durchführt und Abwägungsprozesse steuert.
Entgegen der manifestierten Autozentriertheit der Nachkriegszeit in Hannover soll unter anderem mit den nachfolgenden Maßnahmen eine klimaneutrale, sichere, ressourcenschonende, gemeinwohlorientierte und barrierefreie Teilhabe am Grundbedürfnis Mobilität für alle ermöglicht werden. Der Hannover-Standard wird kontinuierlich fortgeschrieben und zeigt charakteristisch und transparent auf wie Hannover im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten Mobilität umsetzt, weiterentwickelt und bewegt. Der Standard bildet als Teil einer Mobilitätsstrategie konkrete Maßnahmen und strategische Visionen ab, beruht auf Erkenntnisgewinn und Best Practice Beispielen und dient als Leitbild einer modernen Stadt, die sich auf den Weg macht, Mobilität neu zu denken und die Stadt lebenswert zu gestalten. Die folgenden Maßnahmen sollen im Hannover-Standard für Mobilität enthalten sein:
- zur Priorisierung der Verkehrsträger
- In der Verkehrsplanung werden Verkehrsträger wie folgt priorisiert: Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, MIV.
- Zur Priorisierung gehört zum Beispiel für Radfahrende der Einsatz von Induktionsschleifen an Ampeln, der Einfluss von Regen auf Schaltfrequenzen und Räumzeiten sowie Signalelemente, die kommende Radfahrende der Ampel ankündigen oder den Radfahrenden einen Tipp zur Geschwindigkeit mitteilen, um die Ampel bei grün zu erreichen. (z.B. Symbol von Hase, Igel, Schildkröte)
- Belange der Zufußgehenden werden im Planungsprozess grundsätzlich stärker gewichtet als Belange ausgehend vom ruhenden Verkehr. Grundsätzlich gilt auch bei Planungen und Sanierungen der Infrastruktur die oben genannte Priorisierung.
- zur Gestaltung von Fuß- und Radverkehr
- Aufpflasterung, das heißt eine niveaugleiche Führung von Gehwegen sowie von Radwegen (über Straßen, an Knotenpunkten, Einfahrten...) werden zum Hannover Standard. Gehwege und Radwege werden somit nicht abgesenkt. Punktuelle Absenkungen werden rückgebaut.
- Der Gehweg ist grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten. Zum Beispiel sollen Werbeflächen diesen nicht behindern. Verkehrszeichen sollen möglichst nicht auf Gehwegen platziert werden.
- Gemeinsame Geh- und Radwege sollen vermieden werden.
- Es ist eine Regelbreite von mindestens 2,65 m für den Gehweg einzuhalten. Gehwege im Bestand werden bei jeder Gelegenheit und stets angeglichen. Zusätzlich soll eine Überprüfung der Breiten erfolgen, damit sollen schnell erzielbare Verbesserungen ohne großen Aufwand zügig umgesetzt werden können.
- Parallel soll eine systematische Planung des Fußverkehrs durch ein stadtweites Fußverkehrskonzept erfolgen.
- Zur Durchsetzung des Freihaltens von Gehwegflächen und Kreuzungsbereichen werden Poller, Blumenkübel, Hochbeete oder Fahrradabstellanlagen etc. eingesetzt.
- Radwege werden asphaltiert bzw. rot gestrichen.
- Aufstellflächen für Radverkehr werden an jeder Lichtsignalanlage markiert. Zur Aufstellfläche leiten markierte Einfädelspuren.
- Radwege und Spuren werden mindestens je 2m in eine Richtung angelegt. Wenn dies nicht möglich ist, wird der Radweg fahrbahnbreit angelegt und auf der Straße Tempo 30 verhängt. Diese Straßen auf denen Radfahrende nicht legal mit dem notwendigen Sicherheitsabstand von Kfz überholt werden können, werden zu Straßen, in denen ein Auto sichtlich als Gast empfangen wird.
- Der Abstand von Pollern wird für die reibungsfreie Durchfahrt von Fahrradkinderanhängern auf 1,70m erhöht.
- Der Sicherheitsabstand von Fuß- und Radverkehr zum Parkraum und sich öffnenden Türen (Dooring-Zone) wird baulich eingehalten und gekennzeichnet.
- Zebrastreifen werden vermehrt und unabhängig von „naheliegenden“ Übergängen mit Ampeln eingesetzt, um sichere und komfortable Übergänge zu gewährleisten, die nicht mit Umwegen verbunden sind.
- Es sollen an geeigneten Stellen standardmäßig Schlafampeln eingesetzt werden.
- In Hannover soll eine parallele Radinfrastruktur ermöglicht werden und damit unterschiedliche Geschwindigkeiten und Bedarfe von Radfahrenden nachgekommen werden (Fahrvermögen/Alter/motorisiert/nichtmotorisiert/einspurig/zweispurig). Das heißt, dass einerseits Radwege, die schon auf Gehwegen existieren, erhalten bleiben, wenn z.B. eine Spur dem Radverkehr gewidmet wird und andererseits die Radwegenutzungspflicht entfällt.
- Es werden Spuren für den Busverkehr und Radverkehr - je nach Bedarf auch zusammen auf einer Spur - ausgewiesen und dem Autoverkehr entzogen.
Dabei wird mit mehrspurigen Ausfallstraßen und dem City-Ring begonnen. Folgen sollen weitere Ringe oder Ringsegmente, die die sternförmigen Velorouten und Radschnellwege verbinden.
- Um Rechtsabbiegeunfälle zu vermeiden, die zwischen LKWs und Radfahrenden meistens tödlich enden, werden Ampelphasen zu Gunsten der Sicherheit von denen der Radfahrenden getrennt.
- zum Parken
- Parken in gekennzeichneten Bereichen:
Parken von Kfz findet stadtweit ausschließlich in gekennzeichneten Bereichen statt, insbesondere nicht auf Gehwegen (auch nicht halbseitig) oder in Kreuzungsbereichen. Die Verwaltung nimmt zeitnah Markierungen vor und baut die entsprechenden Parkverbotsschilder ab. Bei Bedarf kann eine farbliche Kodierung auf die Höhe der Parkgebühren verweisen. In ganz Hannover ist Parken in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
- Gestaltung von Kreuzungsbereichen:
In Kreuzungsbereichen werden Stellplätze für Fahrräder und Mikromobilität sowie Sharing-Angebote (E-Scooter/Fahrräder…) eingerichtet, um illegales Parken zu unterbinden und die Übersichtlichkeit und Sichtverhältnisse zu verbessern.
- Vorgezogene Aufstellflächen:
Gehwegvorstreckungen/vorgezogene Aufstellflächen werden an Querungsbereichen flächendeckend umgesetzt, sodass die Sichtachsen von Zufußgehenden und insbesondere für Kinder nicht durch parkende Kfz versperrt sind. Auch hier ist niveaugleiches Gehen zu berücksichtigen und an die Verhältnisse nach Möglichkeit anzupassen.
- Fahrradparken auf Stellflächen anstatt auf Gehwegen:
Parkanlagen für Fahrräder werden im Straßenraum nicht auf Gehwegen angebracht, sondern auf Flächen für ruhenden Verkehr/auf Stellplätzen.
- Verstöße von Scooterparken:
In Hannover soll kein Scooterparken auf Gehwegen stattfinden. Verstöße werden geahndet und Anbietern in Rechnung gestellt. E-Scooter parken nur in dafür vorgesehenen und markierten Bereichen.
- Umgang mit Parkverstößen:
Parkverstöße werden im Rahmen der gesetzlichen Regelung/der Gebührenordnung/Bußgeldkatalog konsequent geahndet.
Bei Parkverstößen mit Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden, bei Behinderung der Zuwegung für Versorgungs- und Sicherheitsrelevante Situationen, wird stets ein konsequentes Abschleppen veranlasst. Der Verkehrsaußendienst wird stetig personell derart aufgestockt bzw. durch geeignete Maßnahmen digitalisiert, geschult und modernisiert, dass illegales Parken nicht länger geduldet oder mit ungeeigneten Maßnahmen sanktioniert wird. Die Stadt Hannover vereinbart mit Versorgern wie aha, Rettungsdiensten ec. einen Weg, wie im Weg stehende Fahrzeuge gemeldet und abgeschleppt werden, auch wenn das Hindernis notwendiger Weise zunächst umfahren wurde oder werden muss.
- zu Ideen und Beschwerden
- Die sehr gute Ideen- und Beschwerde-Seite der Stadt Hannover soll als App weiterentwickelt werden und soll auf mobilen Endgeräten (komfortabel) nutzbar sein.
- Sie soll stadtweit promotet werden, damit sie mehr Nutzung erfährt und damit hilft, den Straßenraum sicherer zu machen.
- zu Baustellen
Baustellen werden fuß-, radverkehrs- und ÖPNV-freundlich eingerichtet. Auch hier werden die Verkehre priorisiert und beispielsweise Wege über die Straße verlegt oder auf der Fahrbahn geführt.
- Erstellung des Neuen Hannover Standard für Mobilität mit Vorgaben und Richtlinien im Umgang mit Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV und MIV
Die Verwaltung stellt einen fortlaufenden Katalog zusammen, der alle aktuellen und selbsternannten Vorgaben und Richtlinien als Regelwerk beinhaltet, nach denen die Verwaltung Maßnahmen baulicher und konzeptueller Art - den Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV betreffend - durchführt und Abwägungen definiert. Die in diesem Antrag definierten Richtlinien werden übernommen.
- Die genannten Punkte gehen mit dem Beschluss umgehend in Verwaltungshandeln über. Eine Zusammenfassung des Verwaltungshandels und der Abwägungsprozess als Regelwerk im Neuen Hannover Standard für Mobilität - wie in Punkt 6 beschrieben - werden bis Ende 2025 dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellt.
Die Region Hannover hat mit dem Verkehrsentwicklungsplan VEP 2035+ eine Strategie und ein Aktionsprogramm für die Verkehrswende vorgelegt. In ihrer Stellungnahme mit der Drucksache Nr. 2220/2022 hat die Landeshauptstadt Hannover den VEP 2035+ ausdrücklich begrüßt. Denn im VEP 2035+ der Region Hannover werden Ziele und Maßnahmen genannt, die den Zielen und der Beschlusslage der LHH weitgehend entsprechen. Etliche Maßnahmen sind in der LHH bereits umgesetzt oder in Bearbeitung. Im Masterplan Mobilität 2025, dem Verkehrsentwicklungsplan für die Landeshauptstadt Hannover, sind die verkehrlichen Ziele festgelegt. Im Stadtentwicklungskonzept 2030 und im Sofortprogramm Klimaschutz Hannover 2035 sind weitere Ziele formuliert. Eine Fortschreibung des Masterplans Mobilität bis zum Jahr 2035 wird derzeit von der Verwaltung nach Abschluss der Beteiligung des Arbeitskreises Mobilität und des Mobilitätsrates erarbeitet.
Vor diesem Hintergrund formuliert der hier vorgelegte Antrag konkrete Maßnahmen/Grundsätze zur Umsetzung der Verkehrswende in der Landeshauptstadt, die in einem Neuen Standard Hannover für Mobilität zusammengestellt werden sollen. Das Handbuch soll den Menschen in Hannover, der Politik, Verwaltungsmitarbeitenden, Initiativen und Dritten wie Firmen, die Planungen umsetzen oder Planungen erstellen, dazu dienen nach gleichen Grundsätzen zu kommunizieren und zu handeln. Im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten, die durch das neue Straßenverkehrsrecht nach der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erweitert wurden und für eine lebenswerte Stadt und sichere Fortbewegung ausgeschöpft werden können, ist der neue Standard das Markenzeichen Hannovers für verkehrliche Belange und definiert den “Hannover Standard für Mobilität” neu.
- Zur Priorisierung der Verkehrsträger
Die Bedeutung der schwächsten Verkehrsteilnehmenden (Fußgänger*innen und Radfahrer*innen) muss der heutigen Zeit und den Ansprüchen an eine lebenswerte, menschen-, und klimafreundliche Stadt jedoch gerecht werden. So ist die Priorisierung mit diesem Antrag neu in der Verkehrsplanung und im Umgang mit Ampelschaltung z.B. bezüglich getrennter Ampelphasen zur Sicherheit bei Rechtsabbiegern oder bei Ampeln zum Erreichen des Schulbusses… aufzunehmen. Straßen sollen von außen nach innen geplant werden und Ampelschaltungen haben sich derart weiterentwickelt, dass sie auf die Verkehre von Radfahrenden und zu Fußgehenden besonders gut eingehen können und z.B. Regen, Induktionsschleifen… einbeziehen können und sollen. Ruhender Verkehr darf die Sicherheit und den Verkehrsfuß von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen nicht behindern.
- Zur Gestaltung von Fuß- und Radverkehr
Insbesondere die Interessen von eingeschränkten Personen sind zu wahren und zu berücksichtigen. Blinde Menschen können Radwege ohne taktile Elemente sonst nicht wahrnehmen. Zu Fußgehende sollen einen höheren Schutz und Komfort erhalten. Absenkungen sind Barrieren. Zu Fuß und mit dem Rad unterwegs sollen keine Absenkungen und Stolpersteine im Weg stehen. Absenkungen werden derzeit für Barrierefreiheit des KFZ-Verkehrs eingesetzt. Diese sind allerdings vollgefedert und motorisiert und benötigen keine Absenkungen. Mit dem Fahrrad unterwegs, soll hingegen der Einkauf im Korb bleiben und nicht wegen Unebenheiten, Kannten, Absenkungen etc. aus dem Korb fallen, geschweige denn das Gesäß oder die Bandscheibe wehtun. Absenkungen sind im Winter oftmals überfroren und verursachen durch Glätte und Rutschgefahr körperliche Verletzungen. Niveaugleiches Gehen oder Fahren mit dem Fahrrad bedeutet, dass nirgendwo Absenkungen nötig sind und durch Aufpflasterung und Nivellierung ersetzt werden. Das dient ebenso rollstuhlfahrenden Personen. Für sie fallen nicht nur Bordsteinkanten weg, auch Höhen und Tiefen müssen nicht mehr überwunden werden. Der Autoverkehr bewegt sich somit überwiegend in abgesenkten Bereichen und überwindet Querungen und Kreuzungen über Aufpflasterungen.
Fußwege sollen frei von Hindernissen sein, da diese im besonderen Maße Menschen mit Behinderung einschränken und gefährden. Z.B. Werbetafeln oder parkende Autos behindern Sichtachsen und bringen besonders Kinder in Gefahr, weil sie nicht gesehen werden oder selbst den Verkehrsraum durch Hindernisse nicht überblicken können. Wir möchten jedoch eine kindgerechte Stadt gestalten, in der sie zu Fuß und mit dem Rad selbstständig und sicher unterwegs sein können. Dem Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV ist in besonderem Maße barrierefreier Raum zu widmen, damit sich alle Menschen unabhängig von Besitz einer Fahrerlaubnis selbstbestimmt und z.B. an Knotenpunkten sicher bewegen können.
In Hannover soll eine parallele Radinfrastruktur ermöglicht werden. Auf Grund der sich positiv veränderten Fahrradtypen mit und ohne E-Motor, die starke Differenzen in der Geschwindigkeit mit sich bringen, ist es notwendig, dass Menschen angepasst an ihre Geschwindigkeit sich wahlweise für die Fahrt auf der Fahrbahn entscheiden können sollen oder für die Fahrt auf dem Radweg. Weiter wird die Wahlmöglichkeit nötig durch eine wahrnehmbar vermehrte und wünschenswerter Weise zu erhöhende Nutzung mehrspuriger Fahrrad-Modelle für Menschen mit Behinderung oder für den Lastentransport. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Bedarfe an Geschwindigkeit und Radwegbreite. Außerdem muss Kindern und älteren Mensch und Menschen, die langsamer fahren und möglicher Weise den Verkehrsraum nicht ausreichend überschauen können, die Möglichkeit gegeben werden, auf dem von der Fahrbahn gesonderten Radweg fahren zu können. Daher sollen trotz der Möglichkeit auf der Fahrbahn/Radspur fahren zu können, keine Radwege auf Gehwegen abgebaut werden. Sie sollen erhalten und gepflegt werden.
Hannover möchte die Verkehrswende massiv vorantreiben und allen Bewohner*innen das Grundbedürfnis Mobilität chancengleich und barrierefrei ermöglichen und mit einer Verlagerung des Autoverkehrs auf den Umweltverbund endlich den Schadstoff- und CO2-Ausstoß auf ein Minimum reduzieren. Daher soll der Straßenraum flächengerecht und nutzergerecht aufgeteilt und gestaltet werden.
Die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden geht vor.
- Zum Parken
Um für ausreichend Klarheit und Einfachheit zu sorgen, werden Parkplätze gekennzeichnet, in denen Parken erlaubt ist. Diese Umkehr spart eine Menge Schilder und zeigt deutlich, wo legales Parken stattfindet und dass außerhalb dieser Flächen, Parken nicht erlaubt ist. Am Beispiel der Kleefelder Straße gegenüber der Wegenerstraße wird deutlich, dass dieses Vorgehen funktioniert: Die Beschilderung in der Wegenerstraße über das Verbot des beidseitigen Parkens führt zu nichts.
(
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2000-2020)
Die markierten Parkplätze in der Kleefelder Straße werden hingegen verstanden und beachtet.
Die oben aufgeführten Punkte führen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Parkkontrollen ohne Konsequenzen - nur beispielsweise mit einem Hinweise von aha über eine Ordnungswidrigkeit - führen nicht zum gewünschten Ziel, einen sicheren und übersichtlichen Verkehrsraum zu schaffen. Daher sollen Verstöße konsequent geahndet und umgesetzt werden. Von falsch parkenden Autos geht eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden aus, z.B. mangels Sichtbeziehungen zum fließenden Verkehr, durch Eckenparken, Gehwegparken, Radwegparken, parken auf Sperrflächen und Querungsstellen, parken in zweiter Reihe, an Lichtsignalanlagen und Fußgänger*innenüberwegen und Blindenleitsystemen. Wenn ein Müllfahrzeug nicht passieren kann, kann es erstens wichtige gesellschaftliche Aufgaben nicht erfüllen und zweitens ist es kurze Zeit später vielleicht der Rettungswagen oder die Feuerwehr, die von der Durchfahrt ausgeschlossen werden.
Fußverkehrsflächen gehören zum fließendem Verkehr und sollen auch mit Begegnungsverkehr komfortabel nutzbar sein, daher ist das Abstellen von Fahrrädern dort hinderlich und unsachgemäß. Ruhender Verkehr auf Gehwegen kann höchstens bedeuten, dass eine Sitzbank aufgestellt wird. Nicht aber im Weg stehende Fahrräder.
- Zu Ideen und Beschwerden
Mit Hilfe derer, die den Straßenraum nutzen, kann effektiv Verbesserung betrieben werden. Die Funktion auf der Internetseite ist schon heute toll. Hannover kann über geeignete Werbeflächen, die ja insbesondere auf Verkehrsteilnehmer ausgerichtet sind, auf die Mitarbeit über die neue App, gegenseitige Rücksichtnahme und Sicherheitsabstände zu Verkehrsteilnehmenden hinweisen.
- zu Baustellen
Tempo 30 ist das Ziel vieler Städte. Auch Hannover setzt sich für dieses Ziel ein, soll aber als Vorreiter aktiv diese stadtverträgliche Geschwindigkeit auch umsetzen.
- Katalogisierung von Vorgaben und Richtlinien im Umgang mit Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV und MIV (Neuer Hannover Standard für Mobilität)
Beschlüsse und grundsätzliches Vorgehen sollen zusammengefasst werden um übersichtlich darzulegen nach welchen Vorgaben in Hannover Verkehre geführt, gelenkt bzw. Mobilität ermöglicht wird. Dieser Katalog soll stetig aktuell gehalten werden. Er bietet Verwaltung, Politik und der Öffentlichkeit die Möglichkeit einerseits Einblick in den grundsätzlichen Umgang mit Mobilität zu nehmen und gelichzeitig auf diesen Bezug zu nehmen. Als Nachschlagewerk wird das Regelwerk die Grundlage für folgende Veränderungen sein und z.B. auch der neuen Fußverkehrsbeauftragten Person eine Grundlage für die weiterführende Arbeit und Ausrichtung sein.