Antrag Nr. 2565/2009:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Anschlussbeschäftigung der Auszubildenden)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2565/2009 (Originalvorlage)
1858/2009 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Anschlussbeschäftigung der Auszubildenden)

Änderungsantrag


gem. § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zu Drucksache Nr. 1858/2009, Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2012 (HSK VII)
HSK-Block: Personalmaßnahmen
Anschlussbeschäftigung der Auszubildenden

Der Fachausschuss empfiehlt, zu beschließen:

An der Praxis, den bei der Landeshauptstadt Hannover über Bedarf Ausgebildeten
nach Abschluss ihrer Ausbildung eine befristete Weiterbeschäftigung anzubieten, wird
grundsätzlich festgehalten, sofern die Kosten der Anschlussbeschäftigung vollständig
im Ausbildungsbereich gegenfinanziert werden. Dafür kommen beispielsweise eine
Reduzierung der Ausbildungsplätze insgesamt und die befristete Einstellung nur eines
Teils der über Bedarf Ausgebildeten in Betracht. Denkbar ist auch, den Zeitraum der
befristeten Anschlussbeschäftigung nicht mehr auf die bislang üblichen 12 Monate
auszudehnen.

Begründung

Durch die befristete Weiterbeschäftigung der über Bedarf Ausgebildeten wird die Landeshauptstadt
Hannover als einer der größten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in der Region Hannover ihrer
besonderen gesellschaftlichen Verantwortung für den Arbeitsmarkt und die berufliche Zukunft
der jungen Menschen gerecht.

Diese Praxis soll trotz der desolaten Haushaltssituation auch in Zukunft beibehalten werden,
sofern die Kosten der Anschlussbeschäftigung im Ausbildungsbereich erwirtschaftet werden.

Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender