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zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beschluss des Rates für die Anordnung von Tempo 30 zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf besonders belasteten Hauptverkehrsstraßen zum Schutze der Nachtruhe herbeizuführen und dafür eine Genehmigung beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zu beantragen.
Außerdem ist von der Verwaltung ein Monitoring-System zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung in der Landeshauptstadt Hannover zu entwickeln und dabei auch die Beiträge zur Lärmreduzierung der verschiedenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm, dem Luftreinhalteplan, dem Masterplan Mobilität und dem Leitbild Radverkehr, wie z. B. der Veloroutenplanung und den verkehrsberuhigten Quartieren, die außerhalb des Lärmaktionsplans beschlossen wurden, einzubeziehen. Über die Ergebnisse des Maßnahmen-Monitorings ist dem Bau- und dem Umweltausschuss mindestens einmal jährlich zu berichten
Bereits im Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018 (LAP) wird ausdrücklich beschrieben, wie wirkungsvoll sich die Tempolimits auf die Geräuschpegel auswirken: „Eine der wenigen Maßnahmen mit relativ großer Wirkung bei gleichzeitig geringem Umsetzungsaufwand sind Geschwindigkeitsreduzierungen. Geringere Fahrgeschwindigkeiten bedeuten weniger Lärm und weniger Abgase. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten würde dabei nicht nur „rein rechnerisch“ weniger Lärm bedeuten, sondern gleichzeitig auch zur Reduzierung der besonders belastenden einzelnen Spitzenpegel beitragen.“ (Lärmspitzenpegel die u.a. durch die „Auto/Motorrad-Poser-Szene“ (aufheulen-lassen von Motoren, Rasen, frisierte Fahrzeuge (z.B. Manipulation der Abgasanlage, Ausbau der Schalldämpfer, Einbau von Soundgeneratoren)) verursacht werden. Aber auch die Verkehrssicherheit nimmt durch eine Temporeduzierung zu und das Wohlbefinden der durch den Verkehrslärm belasteten Einwohner*innen Hannovers wächst. Von der Verwaltung wurde daher bereits im Entwurf des ersten Lärmaktionsplanes (Drucksache Nr. 1732/2009) ein Geschwindigkeitskonzept Hauptverkehrsstraßennetz mit Tempo 40 in der Nacht auf besonders belasteten Hauptverkehrsstraßen zum Schutze der Nachtruhe vorgeschlagen.
Im aktuellen Lärmaktionsplan (LAP) 2024 wird dies auf S. 16 aufgegriffen und aufgezeigt, dass nach der StVO in Verbindung mit der VwV-StVO die Möglichkeit besteht, zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf Hauptverkehrsstraßen zum Schutze der Nachtruhe Geschwindigkeitsreduzierungen vorzunehmen. Wobei dies eines Beschlusses des Rats der Landeshauptstadt Hannover und der Zustimmung des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bedarf. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass auf Ebene der niedersächsischen Landesministerien ein dringender Abstimmungs- und Handlungsbedarf für die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen gesehen wird. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zeigte sich gegenüber den Medien allerdings offen für Tempo 30 in der Nacht und forderte die Stadt Hannover auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Stadtverwaltung soll daher nun einen Beschluss des Rates für die Anordnung von Tempo 30 zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf besonders belasteten Hauptverkehrsstraßen zum Schutze der Nachtruhe herbeiführen und dafür eine Genehmigung beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung beantragen.
Im LAP 2024 wird ausgeführt, dass eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung aus dem LAP 2018 auch in Zukunft weitergeführt werden und darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen aus dem LAP 2018 für den LAP 2024 fortgeführt werden. Wobei die Maßnahmen zur Thema Geschwindigkeitsreduzierung und das Schallschutzfensterprogramm bisher nur teilweise in die Umsetzung gehen konnten und deshalb in der Verlängerung / Fortschreibung des Lärmaktionsplans weiterbearbeitet werden sollen. Außerdem liefern die verschiedenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm, dem Luftreinhalteplan, dem Masterplan Mobilität und dem Leitbild Radverkehr, wie z. B. der Veloroutenplanung und den verkehrsberuhigten Quartieren, die außerhalb des Lärmaktionsplans beschlossen wurden und teilweise schon umgesetzt werden, weitere Beiträge zur Lärmreduzierung. Um einen Überblick über die Umsetzung und die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen zu erlangen, soll die Verwaltung daher ein Monitoring-System zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung in Hannover entwickeln.