Drucksache Nr. 2559/2015:
Förderung der Kindertagesstätte „St. Monika“

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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2559/2015
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Förderung der Kindertagesstätte „St. Monika“

Antrag,

zu beschließen,
· die Umwandlung der finanziellen Förderung von zwei Kindergartengruppen der Kindertagesstätte "St. Monika" mit jeweils 25 Plätzen in ¾- und Ganztagsbetreung sowie einer altersübergreifenden Gruppe mit 20 Plätzen am Standort Hahnensteg 55 A, 30459 Hannover
und
· die laufende Förderung rückwirkend zum 01.07.2014 entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die fortlaufende Finanzierung wird der Bestand der Einrichtungen nachhaltig gesichert. Das Angebot in den Kindertagesstätten richtet sich generell an beide Geschlechter. Die Plätze in den geförderten Einrichtungen tragen zur Bedarfsdeckung bei der Betreuung von Kindern im Alter zwischen einem und zehn Jahren bei. Dies erleichtert den Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Kinder frühzeitig im Hinblick auf Bildung und Sozialverhalten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 49.764,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -49.764,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -49.764,00 €
Die Ausgaben im wesentlichen Produkt der Kindertagesbetreuung stehen bereits zur Verfügung. Sie belaufen sich ab dem Haushaltsjahr 2014 auf insgesamt 43.501 € zusätzlich und in 2015 auf insgesamt 49.764 € zusätzlich.

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover (nachfolgend Kirche) hatte zum Kita-Jahr 2014 den Vertrag mit der Landeshauptstadt Hannover vom 19.12.1994 und den Ergänzungen vom 08.11.2005 sowie der Zweiten Ergänzung vom 28.07.2008 über die Fördervoraussetzungen und Förderungsbeträge der kirchlichen katholischen Kindertagesstätten gekündigt. Für die Kindertagesstätte St. Monika hat der VinzenzVerbund Hildesheim gGmbH (Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Hl. Vinzenz von Paul in Hildesheim) die Trägerschaft übernommen. Gleichzeitig wurde mit dem Eigentümer ein Mietvertrag über die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte abgeschlossen, so dass nur eine Förderung nach den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten Anwendung findet und die Einrichtung aus dem o.g. verbandlichen Vertrag herausgelöst wurde (siehe DS 2461/2015 - Anlage 2).

Um die Erfüllung der Kindertagesbetreuung beständig zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, die Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „St. Monika“ aus dem Vertrag über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge der kirchlichen katholischen Kindertagesstätten in verbandlicher Trägerschaft in eine Finanzierung nach den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu beschließen.
51.41 
Hannover / 16.11.2015