Drucksache Nr. 2556/2015:
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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Zu TOP
 
2556/2015
1
 

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche auf dem Grundstück Bussestraße / Groß-Buchholzer Kirchweg entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1255 nicht ausgebaut wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsahen. In diesem Fall sieht der Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche vor. Diese Planung wird nicht mehr realisiert.
Ein Inverstor plant auf seinem angrenzenden südlich gelegenen Grundstück die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern und möchte die im als Anlage beigefügten Plan rot gekennzeichnete Teilfläche erwerben, um die geplante Bebauung zu erschließen.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.

Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Amt für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Marktwesen durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.

Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des B-Planes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Das Planungsamt wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berücksichtigen.
66.0 2
Hannover / 16.11.2015