Drucksache Nr. 2556/2008 E1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1710 - Seniorenwohnanlage Landwehrstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2556/2008 E1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1710 - Seniorenwohnanlage Landwehrstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel

Antrag,

der Beschlussempfehlung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zur Drs. 2556/2008 sowie
dem Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel Drs 15-2485/2008 zur Bebauung
des Innenhofes Landwehrstraße nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird vor allem bemängelt, dass der durchgrünte Eindruck des Innenhofes durch das Vorhaben beeinträchtigt würde. Dieser Argumentation hat sich der Stadtbezirksrat Döhren- Wülfel angeschlossen und den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss in der Sitzung am 06.11.2008 abgelehnt.

Weiter wurde der Zusatzantrag der CDU-Bezirksratsfraktion Drs. 15-2485/2009 Bebauung des Innenhofes Landwehrstraße (Anlage2) vom Stadtbezirksrat beschlossen..

Stellungnahme der Verwaltung

Stiftungsauftrag der Franz- Kühnemann- Stiftung ist es, gesunde und preiswerte Wohnungen zum Wohle der Allgemeinheit zu erstellen oder zu erwerben und zu bewirt-
schaften. Beim Bau der vorhandenen Wohnungen an der Landwehrstraße, für die die Stadt Hannover das Belegrecht hat, wurde die Stiftung von der Landeshauptstadt Hannover zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Betreuung verpflichtet.

Durch den demographischen Wandel in der Gesellschaft wächst die Nachfrage nach Alten-
wohnanlagen und neuen kombinierten Wohnformen auch in Döhren. Durch den Bau von 15 neuen Wohnungen modernen Zuschnittes und moderner Ausstattung soll das vorhan-
dene Angebot der Wohnanlage an der Landwehrstraße erweitert, ergänzt und wohnortnah der Bedarf an günstigen Altenwohnungen im Stadtteil Döhren bedient werden.

Döhren ist ein Stadtteil mit sehr guter Grünversorgung und Anbindung zur Landschaft. Aus diesen Gründen wird das Vorhaben im Innenhof für städtebaulich sinnvoll erachtet. Zudem stehen in Döhren weitere integrierte Standorte für eine entsprechende Wohnanlage nicht zur Verfügung. Die Beschränkung der Nutzung des Neubaus auf Altenwohnungen wird im Durchführungsvertrag aufgenommen.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine mit 28 Bäumen sowie Großsträuchern und Sträuchern bestandene private Grünfläche innerhalb eines geschlossenen, mehrgeschoss-
igen Wohnblocks zwischen Helenenstraße, Fiedelerstraße und Landwehrstraße. Es um-
fasst mit ca. 3600 m² etwa ein Drittel des Innenhofes. Hier wurde lange Zeit eine parkähn-
liche Fläche für die Bewohner der Wohnanlage vorgehalten. Auch den Bewohnern der angrenzenden Blockrandbebauung wurde so ein Blick in Grünanlagen ermöglicht. Nach Auswertung von Luftbildern stehen auf benachbarten Grundstücken weitere 26 Bäume.

Das geplante 3-geschossige Gebäude erfordert die Beseitigung von 5 mittelgroßen Obst-
bäumen, einem Laubbaum und einer großen Fichte. Drei Bäume sollen neu gepflanzt wer-
den. Die Abstände zu den Nachbarn werden aufgrund der optimierten Planung eingehal-
ten. Da von den insgesamt 54 Bäumen und zahlreichen baumähnlichen Großsträuchern im Innenhof weiterhin 47 Bäume stehen bleiben, die Großsträucher nur einen Pflegeschnitt erhalten und 3 Bäume neu gepflanzt werden, wird der grüne Gesamteindruck erhalten bleiben.

Die Beeinträchtigungen für die Wohn- und Lebensqualität der benachbarten Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer werden als gering eingestuft. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung kann aufgrund der optimierten Planung ein ausge-
wogenes Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Belangen geschaffen werden.

In dem Innenhof wurden Nester von Brutvögeln beobachtet. Diese Brutvögel überwintern an anderer Stelle und bauen ihre Nester jährlich neu. Trotz der Beseitigung von 7 Bäumen verbleiben in dem Innenhof noch ausreichend große Bäume, in denen die Tiere die Chance haben, weiterhin in dem Innenhof zu nisten.

Auch die Eignung als Jagdquartier für Zwergfledermäuse wird durch die geplante Erweite-
rung der Seniorenwohnanlage nicht erheblich beeinträchtigt, da der überwiegende Baum-
bestand erhalten bleibt.

Im Vergleich zu der baulichen Dichte der benachbarten Grundstücke, die bei einer Grund-
flächenzahl (GRZ) von 0,3 bis 0,79 (im Mittel 0.4) liegt, wird das Grundstück im Plangebiet (incl. Neubau) mit einer GRZ von lediglich 0,23 sehr gering genutzt.

Maßnahmen zur Energieeinsparung sind seit Jahren ein Schwerpunkt der Investitionen der Stiftung. Dies gilt im besonderen Maße auch für das Neubauprojekt. Die Franz- Kühne-
mann-Stiftung hat sich schriftlich verpflichtet mit dem geplanten Vorhaben einen Energie-
standart anzustreben, der besser ist als KfW 40. Gleichzeitig wird geprüft, ob das Gebäu-
de mietneutral auch als Passivhaus errichtet werden kann.

In Abwägung der vorgenannten Argumente empfiehlt die Verwaltung dem Antrag des Stadtbezirksrats nicht zu folgen und das Verfahren fortzusetzen.

61.12 
Hannover / 24.02.2009