Drucksache Nr. 2554/2010 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache Nr. 1138/2010 (Fortschreibung Regionalkonzept "Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen in Hannover")

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2554/2010 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage
1138/2010 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Sozialausschuss

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
In den Jugendhilfeausschuss
In den Migrationsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
 
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1. Stellungnahme
2554/2010 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache Nr. 1138/2010 (Fortschreibung Regionalkonzept "Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen in Hannover")

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Fortschreibung des Regionalkonzeptes "Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen in Hannover" einen flexiblen, fall- und einrichtungsbezogenen Übergang von der Integration- in die Inklusionsbetreuung einzubeziehen. Dabei ist zu beachten, dass die Inklusion eine Veränderung des Betreuungssystems bedeutet und Reformen auf allen Ebenen nach sich zieht (Pädagogik, Elternarbeit, Träger, Verwaltung, Politik, Gesellschaft).


Stellungnahme der Verwaltung

Am 30. März 2007 wurde die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Konvention trat in der Bundesrepublik am 26. März 2009 in Kraft. Originäre Leistungspflichten der Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe erwachsen hieraus zunächst nicht, vielmehr sind die Gesetzgeber aufgerufen, die Ziele der Konvention in nationales Recht umzusetzen.

In einem ersten Schritt soll im Frühjahr 2011 ein nationaler Aktionsplan erstellt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu Gespräche mit Ländern, Kommunen, Verbänden, Trägern und Sozialpartnern führen. Nach Verabschiedung dieses Aktionsplanes werden rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen zu schaffen sein, die die Umsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe des täglichen Lebens von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Die bestehenden gesetzlichen wie auch länderspezifischen Vorgaben und Regelungen werden dann dahingehend zu überprüfen sein, ob und wie in den einzelnen Lebensbereichen eine “inklusive Teilhabe“ erreicht werden kann.

In der Zuständigkeit des Landes liegt es dann, die eigenen rahmenrechtlichen Regelungen zu überprüfen, in wie weit die integrative Förderung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter von den Rahmenbedingungen her in Niedersachsen zu erweitern wäre und schrittweise in eine inklusive Förderung zu überführen ist.

Wurde bislang der Begriff der Integration verwendet und damit die Einpassung behinderter Menschen in vorhandene Strukturen intendiert, so bedeutet Inklusion, dass sich z.B. die Bildungsinstitutionen den Bedürfnissen behinderter Menschen anpassen müssen. Diesen Perspektivwechsel unterstützt die Verwaltung, macht jedoch zugleich darauf aufmerksam, dass Inklusion ein zu beschreitender Weg ist, der einen längeren Prozess markiert und ohne veränderte Rahmenbedingungen und eine entsprechende Finanzausstattung von der Kommune allein nicht zu bewältigen ist.
Das bereits im Mai 2010 mit der Drucksache 1138/2010 vorgelegte fortgeschriebene Regionalkonzept "Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen in Hannover" behandelt das Thema Inklusion deshalb im V. Kapitel zunächst unter der Überschrift "Perspektiven".