Drucksache Nr. 2550/2004:

Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2550/2004
2
 


Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover

Antrag,


zu beschließen, dass die Richtlinien zur Förderung der Freien Theater Hannover wie folgt geändert werden.

Ziff. 2, Abs.1 erhält folgende Fassung:

„Der Beirat besteht aus sechs Sachverständigen, die mit dem Freien Theater und dem Kinder- und Jugendtheater vertraut sind. Jedes Mitglied wird nach Vorschlägen der in der Interessengemeinschaft Freier Theater ( IFT ) zusammengeschlossenen Freien Theater vom Rat der Landeshauptstadt Hannover für fünf Jahre berufen. Dieses Verfahren (Vorschlag und Berufung) kann wiederholt werden. Die Mitglieder des Theaterbeirats sind zur Unparteilichkeit verpflichtet, sie dürfen nicht in Freien Theatern mitarbeiten.“

Ziff. 2, Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Die besuchten Produktionen werden in den Sitzungen besprochen und die Einschätzungen in einem Anhang zum Protokoll der Sitzung in Stichworten notiert. Dieser Anhang wird dem jeweiligen betroffenen Theater auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Das gleiche Verfahren wird bei Gesprächen zwischen Beirat und einzelnen Theatern angewendet.“


Die Änderungen treten sofort in Kraft.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden von dieser Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Freien Theater Hannovers werden seit 1994 nach den vom Rat beschlossenen „Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover“ bezuschusst.

Dieses Verfahren, städtische Mittel für Freie Theater auf Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen Theaterbeirates zu bewilligen, hat sich seither sehr bewährt.

Die Richtlinien wurden zum 1.1.2003 für das Haushaltsjahr 2004 durch Beschluss des Rates vom 20.05.2003 geändert.

Bei den Diskussionen über die Empfehlungen für die Mittelvergabe 2004 kamen von den Freien Theatern Vorschläge zur Änderung der Richtlinien in zwei Punkten:

· Besetzung des Beirats, Wahl und Neuwahl
· Transparenz vor den Empfehlungen.
Der Theaterbeirat hat diese Vorschläge aufgegriffen und eine entsprechende Änderung der Richtlinien vorgeschlagen, dem schließt sich die Kulturverwaltung mit dieser Drucksache an. Zu den einzelnen Änderungen:

Ziff. 2, Abs. 1:
Der Beirat hält einen Zeitraum von fünf Jahren für notwendig, um genügend Zeit zur Einarbeitung zu haben und damit verantwortungsvoll urteilen zu können, insbesondere bei der im drei Jahres Rhythmus zu vergebenden Grundförderung

Ziff. 2, Abs. 3:
Die Anhänge zum Protokoll dienen hauptsächlich als Gedächtsnisstütze für die Beiratsmitglieder, sie sind keine Gutachten, sondern halten lediglich die Ergebnisse der Besprechung schematisch fest.

Die Kulturverwaltung unterstützt die Änderungen, da sie sachgerecht sind und eine größere Transparenz der Entscheidungen den betroffenen Freien Theatern gegenüber ermöglichen. Die beigefügte Anlage 1 enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung der zur Änderung vorgeschlagenen Ziff. 2., die Anlage 2 die danach geltende komplette Fassung der Richtlinien.
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Hannover / 26.11.2004