Antrag Nr. 2547/2023:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1905/2023: Luftreinhalteplan Hannover 2023; Neue Überschrift: Aufhebung der Umweltzone Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2547/2023 (Originalvorlage)
1905/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1905/2023: Luftreinhalteplan Hannover 2023; Neue Überschrift: Aufhebung der Umweltzone Hannover

Antrag

Antrag zu beschließen

1. Der Beschluss des Rates zur Drucksache Nr. 0925/2007 (Luftreinhalte-Aktionsplan


für die Landeshauptstadt Hannover) i. V. m. der 1. Ergänzung und der Drucksache
Nr. 1473/2008 sowie dem derzeit gültigen Luftqualitätsplan von 2011 wird hinsichtlich der Einrichtung einer Umweltzone mit Wirkung vom 01.01.2024 aufgehoben.

2. Der mit der Ursprungsdrucksache von der Verwaltung vorgelegte Luftreinhalteplan Hannover 2023 ist in dieser Form nicht entscheidungsreif und wird daher zusammen mit den Ratsgremien überarbeitet und gesondert als Luftreinhalteplan 2024 dem Rat später zur Entscheidung vorgelegt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Luftreinhalteplan mit seinen Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung
richtet sich gleichermaßen an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig vom Geschlecht. Von
der Maßnahme profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.
Von den gesundheitsschädlichen Folgen der Luftschadstoffbelastung sind in besonderer
Weise Kinder, kranke und alte Menschen betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die im Luftreinhalteplan aufgeführten bisher durchgeführten Maßnahmen führten zu einer Verringerung der NO2-Belastung. schwerpunktmäßig durch eine Reduzierung des motorisierten, mit fossilen Kraftstoffen angetriebenen Verkehrs. Diese Reduzierung bedingte auch eine Verminderung der CO2-Emissionen.

Kostentabelle
Im städtischen Haushalt fallen 2024 Kosten für das Entfernen der Schilder zur
Kennzeichnung der Umweltzone in Höhe von ca. 50.000 Euro an. Für die Amtliche
Bekanntmachung des Luftreinhalteplans im Amtsblatt für die Region Hannover und
Landeshauptstadt Hannover werden Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro entstehen.

Begründung

2007 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover einen Luftreinhalte-Aktionsplan,
dem dann in 2011 ein Luftqualitätsplan mit zahlreichen neuen Maßnahmen folgte, weil die
NO2-Grenzwerte 2010 noch nicht eingehalten wurden und für die Beantragung der
Fristverlängerung bei der EU ein Luftqualitätsplan vorgelegt werden musste. Doch trotz der
im Luftqualitätsplan enthaltenden Maßnahmen wurde im Jahr 2015 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 ìg/m³ immer noch nicht an allen Hauptverkehrsstraßen
eingehalten. Infolgedessen wurden weitere Maßnahmen unabhängig vom Luftqualitätsplan
2011 beschlossen und umgesetzt, um den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten.
Seit 2020 liegen die NO2-Jahresmittelwerte an allen Messstationen in Hannover unter dem
Grenzwert von 40 ìg/m³. Diese positive Entwicklung der NO2-Immissionen war Anlass für
die Prüfung, ob die Aufrechterhaltung der Umweltzone noch verhältnismäßig ist.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Für die Aufrechterhaltung der Umweltzone erst dann
besteht kein Anlass mehr besteht, wenn auch zukünftig ohne Umweltzone eine dauerhafte
Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet ist.

Die Landeshauptstadt Hannover hat das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim mit der
Durchführung einer solchen Prognoserechnung im August 2021 und (für ergänzende
Berechnungen) im Juli 2022 beauftragt. Die Ergebnisse zeigen, dass unter
Berücksichtigung ungünstigster Umstände (meteorologische Einflüsse,
Verkehrsmengenzunahme) eine sichere Einhaltung des NO2-Grenzwertes auch in der am
höchsten belasteten Friedrich-Ebert-Straße ohne Umweltzone ab 2024 sichergestellt ist. wäre (siehe Anlage, Kap. 10.1.6).
Mit dem hier vorgelegten Luftreinhalteplan Hannover 2023 diesem Beschluss hebt die Landeshauptstadt Hannover daher die eingerichtete Umweltzone und die dort geltenden Fahrverbote in der Umweltzone zum 1.1.2024 auf.
Unabhängig davon ist es das Ziel der Landeshauptstadt Hannover, neben der formalen
Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte, auch die Luftqualität und damit Aufenthalts- und Lebensqualität, insbesondere bezogen auf die physische Gesundheit der Bevölkerung,
zu verbessern. Daher wurden die seit 2015 hinzugekommenen Maßnahmen jetzt in den
Luftreinhalteplan Hannover 2023 mit aufgenommen. Auch wird weiterhin konsequent an der
Verkehrswende gearbeitet, um durch eine starke Verringerung des motorisierten
Individualverkehrs zugunsten von Öffentlichem Nahverkehr sowie Rad- und Fußverkehr
eine Minderung der Luftschadstoffbelastung zu erreichen. Ein Instrument zum Erreichen
dieser Ziele ist der Masterplan Mobilität, der in 2024 fortgeschrieben werden soll. Hier und
mit Hilfe der Stadtplanung können Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer weiteren Minderung der Luftschadstoffbelastung führen werden.
Dies ist nicht zuletzt auch deshalb sinnhaft, weil es seitens der Europäischen Union
Bestrebungen zur weiteren Absenkung der Grenzwerte in den nächsten Jahren gibt.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Luftreinhalteplans lag zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung vom
20.07.2023 bis zum 31.08.2023 im Gebäude des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün,
Arndtstr. 1, 30167 Hannover, öffentlich aus (aufgrund der Sommerferien zwei Wochen
länger als notwendig) und konnte Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr nach
telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Außerdem wurde der Entwurf des
Luftreinhalteplans im Internet unter https://www.hannover.de zur Ansicht und zum
Herunterladen zur Verfügung gestellt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum
04.09.2023 beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün eingereicht werden. Die
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt Nr . 468 vom
20.07.2023 und durch Anzeigen am 20.07.2023 in zwei hannoverschen Tageszeitungen
(Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue Presse).
Bis einschließlich 4.9.2023 sind keine Stellungnahmen von Privatpersonen,
Bürgerinitiativen, Unternehmen, Verbänden, Kammern und Innungen oder
Gebietskörperschaften eingegangen. Eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans aufgrund
von Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit ist daher nicht notwendig. Die hier
vorgelegte Fassung des Luftreinhalteplans 2023 ist allerdings aufgrund verwaltungsinterner
Vorschläge geringfügig ergänzt bzw. aktualisiert worden.


Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender